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Von ABH zum Deutschkurs verpflichtet - nach Bestehen Bescheid geben? (Gelesen: 1.834 mal)
MsShrek
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26.03.2015 um 10:38:17
 
Hallo,

ich habe mal eine Frage:

Die ABH hatte meinen Mann zum Erhalt des Aufenthaltstitels verpflichtet, einen Deutschkurs zu besuchen. Letzte Woche war die schriftliche, diese Woche Dienstag mündliche und morgen nochmal der Leben in Deutschland/Einbürgerungstest.

Wir sind sehr sicher, dass er das alles bestehen wird und möchten gern noch mit B2 weitermachen.

Muss aber in irgendeiner Form die ABH darüber informiert werden, dass er bestanden hat und/oder Zertifikate über den Abschluss vorgelegt werden oder macht BAMF das automatisch im Hintergrund?
Denn ich denke irgendwo muss man ja sicher später nachweisen, dass er den Einbürgerungstest und Sprachtest bestanden hat, oder?

Vielen Dank im Voraus!

Ich hoffe, ich hab das richtige Forum erwischt unentschlossen
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Aras
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Antwort #1 - 26.03.2015 um 10:41:51
 
Nein. Weder die Ausländerbehörde noch das BaMF kriegen eine automatische Meldung über die Erfüllung der Verpflichtung.

Was ihr machen müsstet, wäre euch mit dem B1 Sprachzertifikat und dem Orientierungstest ans BaMF zu wenden und das Zertifikat Integrationskurs zu beantragen.

Bei der nächsten Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis legt ihr das Zertifikat Integrationskurs vor und weist so die Erfüllung der Verpflichtung nach.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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MsShrek
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Antwort #2 - 26.03.2015 um 10:50:39
 
Ach so, ganz einfach also.

Danke, Aras!

Smiley
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Antwort #3 - 26.03.2015 um 17:06:41
 
Aras schrieb am 26.03.2015 um 10:41:51:
Bei der nächsten Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis legt ihr das Zertifikat Integrationskurs vor und weist so die Erfüllung der Verpflichtung nach. 


Ihr könnt natürlich auch Vorab eine Kopie des Zertifikates . versehen mit den Az an die ABH senden und so gut Wetter machen, ebnso wenn er in Zukunft höhere Sprachstufen besteht.
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MsShrek
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Antwort #4 - 26.03.2015 um 17:53:19
 
Ja, ich denke, dass das eine gute Idee ist. Was weg ist, ist weg. Smiley

Was meinst Du denn mit Az?
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Aras
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Antwort #5 - 26.03.2015 um 18:06:58
 
Aktenzeichen.
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Antwort #6 - 26.03.2015 um 18:08:01
 
Ah, danke!
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