Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 ... 5 6 7 8 9 
Thema versenden Drucken
Familienzusammenführung oder Visum zur Geburt eines Deutschen Kindes (Gelesen: 39.217 mal)
Themen Beschreibung: Frage zum erhalt des Visum
Daylight
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Die Gedanken sind Frei


Beiträge: 86

qwert, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
qwert
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung oder Visum zur Geburt eines Deutschen Kindes
Antwort #90 - 18.04.2015 um 18:30:22
 
aber eine andere Frage :

Ist wegen dem Ungeborenen Kind hat es nicht vorran als FZF nur Frau/Mann ?

Weiß ja nicht wie die ABH es einordnen...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.157

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung oder Visum zur Geburt eines Deutschen Kindes
Antwort #91 - 19.04.2015 um 12:29:09
 
Familienzusammenführung heißt alles:

Mann zur Frau
Frau zum Mann
Frau zum Kind
Mann zum Kind
Kind zur Frau
Kind zu Mann
Frau zur Frau
Mann zum Mann

und so weiter. Es gibt keine "bevorzugte" Familienzusammenführung. Es gibt nur Anträge, die öfter vorkommen und andere, die seltener Vorkommen.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Daylight
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Die Gedanken sind Frei


Beiträge: 86

qwert, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
qwert
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung oder Visum zur Geburt eines Deutschen Kindes
Antwort #92 - 19.04.2015 um 18:55:58
 
sorry dass ich nicht richtig ausgedrückt habe.

Ich wollte fragen ob Frau mit baby bauch vorran hat als Frau ohne Baby bauch.   Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.157

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung oder Visum zur Geburt eines Deutschen Kindes
Antwort #93 - 19.04.2015 um 19:05:49
 
Kannst Du die Frage besser formulieren?

Du willst anscheinend etwas zur FZF zum deutschen Kind fragen. Was ist denn da noch unklar? Es wurde doch alles beantwortet. Du könntest einfach die Antworten oben nachlesen, dann musst Du nur noch das fragen, was noch nicht erklärt wurde.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Daylight
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Die Gedanken sind Frei


Beiträge: 86

qwert, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
qwert
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung oder Visum zur Geburt eines Deutschen Kindes
Antwort #94 - 19.04.2015 um 20:12:00
 


reinhard schrieb am 19.04.2015 um 19:05:49:
Es wurde doch alles beantwortet.


Ja, da bin sehr dankbar an euch allen. Ihr hat mir echt gut geholfen! Smiley

---

Die Frage ging um ABH , kann sein dass keiner die antwort kennt.

Es ging um Frau mit Baby bauch , ob sie in der ABH vorher rangenommen wird oder als standart genäß ohne Baby bauch.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.157

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung oder Visum zur Geburt eines Deutschen Kindes
Antwort #95 - 19.04.2015 um 20:26:08
 
Wenn es sich um den Antrag handelt "Visum zum ungeborenen Kind", das in Deutschland geboren werden soll, dann wird schneller gemacht. Der Antrag muss rechtzeitig gestellt werden, aber beim Konsulat und der Ausländerbehörde weiß man, dass werdende Mütter ab einem bestimmten Zeitpunkt von Fluglinien nicht mehr mitgenommen werden.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung oder Visum zur Geburt eines Deutschen Kindes
Antwort #96 - 19.04.2015 um 21:09:44
 
Naja. Bei einem Härtefall kann man vielleicht bevorzugt werden. Aber Wieso sollte Die zu spät beantragende und nicht mitwirkende Person vor der pünktlichen und mitwirkenden Person bearbeitet und bevorzugt werden?
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Daylight
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Die Gedanken sind Frei


Beiträge: 86

qwert, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
qwert
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung oder Visum zur Geburt eines Deutschen Kindes
Antwort #97 - 07.05.2015 um 14:32:39
 
Hi, ich warte immernoch auf eine Einladung von ABH...
Ja ich weiß dass ABH die Papiere ca. 1 Monat hat bzw. noch nicht bearbeitet wurde.

Das Problem darin ist , dass meine Frau 4 1/2 Monate Schwanger ist, ob es alles klappt dass sie schnell nach DE kommen kann.  Traurig unentschlossen
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Daylight
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Die Gedanken sind Frei


Beiträge: 86

qwert, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
qwert
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung oder Visum zur Geburt eines Deutschen Kindes
Antwort #98 - 12.05.2015 um 18:41:48
 
motz Arbeiten die "Beamte/n"  5 tage woche ?
wieso sind nur 3 tage offen wo man mit deren reden kann ?  unentschlossen
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung oder Visum zur Geburt eines Deutschen Kindes
Antwort #99 - 12.05.2015 um 18:49:26
 
Daylight schrieb am 12.05.2015 um 18:41:48:
Arbeiten die "Beamte/n"  5 tage woche ?
wieso sind nur 3 tage offen wo man mit deren reden kann ? 

Weil sie die übrige Zeit damit verbringen, Anträge zu bearbeiten. Wenn sie an allen fünf Tagen Anfragen beantworten würden, kämen sie kaum noch dazu.
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
Daylight
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Die Gedanken sind Frei


Beiträge: 86

qwert, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
qwert
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung oder Visum zur Geburt eines Deutschen Kindes
Antwort #100 - 31.05.2015 um 23:47:30
 
sollte ich mir sorgen machen , wenn meine Frau jetzt ca. 22 Wochen schwanger ist und ABH erst jetzt alle sachen bearbeitet wurde?
Wenn sie ABH jetzt schnell bearbeitet wird, da stellt die frage wielange Botschaft braucht wegen prüfung und visa abgabe...  unentschlossen
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
smilyspringmaus
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung oder Visum zur Geburt eines Deutschen Kindes
Antwort #101 - 03.06.2015 um 13:43:31
 
unsere ABH haben bereits gemeldet und Bescheid gegeben, dass die Unterlagen schon bearbeitet worden ist und dass die ABH die Botschaft bereits eine Antwort gesendet hat. Jetzt hängt es an die deutsche Botschaft wie lange es noch dauert.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Daylight
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Die Gedanken sind Frei


Beiträge: 86

qwert, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
qwert
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung oder Visum zur Geburt eines Deutschen Kindes
Antwort #102 - 04.06.2015 um 12:03:19
 
smilyspringmaus schrieb am 03.06.2015 um 13:43:31:
unsere ABH haben bereits gemeldet und Bescheid gegeben, dass die Unterlagen schon bearbeitet worden ist und dass die ABH die Botschaft bereits eine Antwort gesendet hat. Jetzt hängt es an die deutsche Botschaft wie lange es noch dauert.


Hallo, wielange hat es bei dir gebraucht , wo du die ganzen unterlagen ABH abgebgen hast - bis ABH bei dir gemeldet habt ?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
grisu1000
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4.022
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung oder Visum zur Geburt eines Deutschen Kindes
Antwort #103 - 04.06.2015 um 15:11:29
 
Aras schrieb am 19.04.2015 um 21:09:44:
Aber Wieso sollte Die zu spät beantragende und nicht mitwirkende Person vor der pünktlichen und mitwirkenden Person bearbeitet und bevorzugt werden? 


Weil es einschläge Gerichtsurteile gibt, die sagen, dass ein zukünftiger DEU Staatsbürger das Recht hat in Deutschland geboren zu werden. Es geht hier also nicht um das Recht der Kindesmutter nach DEU zu ziehen sondern des Kindes in DEU geboren zu werden.

Daylight schrieb am 04.06.2015 um 12:03:19:
Hallo, wielange hat es bei dir gebraucht , wo du die ganzen unterlagen ABH abgebgen hast - bis ABH bei dir gemeldet habt ?


Und was nützt dir die Information? Andere ABH, andere Jaheszeit, anderer Sachbearbeiter, um mal nur ein paar einschlägige Faktoren zu nennen die eine solchen Zeitraum beinflussen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung oder Visum zur Geburt eines Deutschen Kindes
Antwort #104 - 04.06.2015 um 15:21:49
 
@grisu
Bitte nicht den vorherigen Satz unterschlagen. Bei einem Härtefall ja, bei einem normalen Fall nein. Damals war die Frau im 4 1/2 Monat. Jetzt wohl im 5.?

Also noch genug Zeit, dass sie das geregelt kriegt. Eine Risikoschwangerschaft wurde nicht vorgetragen.

Es gibt also keinen Grund, dass das FIFO-Prinzip aufgegeben wird, nur weil einer meint bevorzugt werden zu müssen. Und außerdem haben andere FZF zum ungeborenen Kind auch das Recht rechtzeitig einzureisen damit das Kind in Deutschland geboren wird. Es wäre also unfair...
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 ... 5 6 7 8 9 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema