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Namensrecht franz.&deutsches Recht hinkendes Namensführung (Gelesen: 7.913 mal)
Desis86
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Französisch
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06.03.2015 um 20:04:57
 
Hallo lieben Lesern, Zwinkernd

Ich habe viel gelesen viel gegooglet und gerätselt, nun hoffe ich auf eure Hilfe!
Ich, französische Staatsbürgerin heirate in 5 Monaten in Deutschland ein Deutscher Mann.
ich wollte wirklich umbedingt den Name meines Partner annehmen.

Unsere Standesbeamtin hat uns davor gewahnt den deutsche Namensrecht anzuwenden, da dieser in Frankreich nicht gilt.
würde bedeuten ich würde in Frankreich nach franz. Recht weiterhin mein Geburtsname tragen und den Name meine Ehemannes als Gebrauchsname legal benutzen dürfen. Ist in Frankreich so üblich und den meisten nicht bewusst. Wäre mir recht.

Soweit so gut, ich würde aber, wenn ich den franz. Recht anwende in Deutschland weiter mein Geburtsname tragen. wenn ich den deutschen Namensrecht anwende und in Deutschland den Name meines Ehegatte annehme, erkennt dies Frankreich nicht, da es dort nicht möglich ist und als Namensänderung quasi nicht erlaubt ist.

Somit hätte ich Problemen da ich in zwei Länder unterschiedliche Name trage und bei Auslandsreise, Reisepässe etc in schwierigkeiten geraten könnte.
Die Beamtin Berichte, da sie solche Konflikte miterlebt hat und den Franz. Konsulat keine Ausweis mehr ausstellte, da die Frau den Namen des Ehegatten annahm und dieser nicht anerkannt ist.

Was nun? Habt ihr dies bezüglich Erfahrungen?tips? Ist euch bekannt welche Probleme eintretten?gibt es eine Möglichkeit das Problem umzugehen?

Ich freue mich sehr über jede Hilfe

vielen Dank

Desis86 Smiley
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 06.03.2015 um 20:51:42
 
Desis86 schrieb am 06.03.2015 um 20:04:57:
Somit hätte ich Problemen da ich in zwei Länder unterschiedliche Name trage und bei Auslandsreise, Reisepässe etc in schwierigkeiten geraten könnte.

Meine Mutter hatte auch jahrelang hinkende Namensführung. Das ist nicht unüblich und hat auch nie Probleme bereitet. Nur war sie Doppelstaatlerin und du bist Monostaatlerin. Du wirst nur einen französischen Reisepass mit deinem französischen Namen haben. Selbst wenn du im deutschen Namensraum einen anderen Namen hast, wirst du stets die Bescheinigung der Namensänderung zum beweisen des deutschen Namens haben. Andere Ausweispapiere wirst du nicht haben. Höchstens den Führerschein.

Desis86 schrieb am 06.03.2015 um 20:04:57:
Die Beamtin Berichte, da sie solche Konflikte miterlebt hat und den Franz. Konsulat keine Ausweis mehr ausstellte, da die Frau den Namen des Ehegatten annahm und dieser nicht anerkannt ist.

Wahrscheinlich hat die  Frau in dem Beispiel versucht den Nachnamen des Mannes durchzudrücken. Also einen Pass mit deinem französischen Namen wirst du in der Regel auch kriegen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 07.03.2015 um 07:44:20
 
Meine Mutter hat 2001 ein auch in D. Geheiratet und hat in D.den Namen ihres Ehemannes,bis heute kein Problem!
Ich fürchte dennoch, dass bei amtsangelegenheiten zwischen F. Und d. Zu Probleme kommt und zB Frsnkreich Nachweise aus D. Nicht anerkennen wegen Unterschiedlichen Namen !
Bsp soll Amerika auf gebrauchsname sehr achten und die Einreise verweigern.
Alle Papieren laufen über F. Tatsächlich hab ich mein Führerschein aus De.
Ist jmd bekannt ob ich in DE analog F den Gebrauchsname anwenden darf? Ich fürchte es ist hier nicht anerkannt ?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 07.03.2015 um 10:31:58
 
Desis86 schrieb am 07.03.2015 um 07:44:20:
Meine Mutter hat 2001 ein auch in D. Geheiratet und hat in D.den Namen ihres Ehemannes,bis heute kein Problem!

Welches Dokument zeigt sie bei z.B. der Eröffnung eines Kontos vor? Französischen Pass und deutsche Urkunde?
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Desis86
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 08.03.2015 um 18:03:20
 
Meine Mutter zeigt den franz. Pass worauf steht nach franz.recht:
(Geburtsname) xxx verheiratet : yyy
Das erkennen die deutschen Behörde an,dass die den Unterschied
Nicht kennen, die sehen ja den Namen yyy den sie ja selbst auch angibt.
Sie kannte selbst auch den unterdschied zwischen D.u F. Nicht und wurde damals auch nicht aufgeklärt hat aber noch nie Probleme damit gehabt.
Bleibt für mich noch weiterhin fragwürdig welche Probleme nun eintreten weshalb die Standesbeamtin solche Bedenken hat  unentschlossen
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Antwort #5 - 08.03.2015 um 20:07:18
 
Desis86 schrieb am 08.03.2015 um 18:03:20:
Bleibt für mich noch weiterhin fragwürdig welche Probleme nun eintreten weshalb die Standesbeamtin solche Bedenken hat


Hinkende Namensführung ist auch für Behördnen nichts neues. Man muss als Bürgere eben nur aufpassen welchen Namen man benutzt, insbesondere beim Umgang mit Drittstaaten.

Will man das alles vermeiden, bleibt eben nur eine Namensregelung die sowohl nach französischen und deutschen Recht geht.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #6 - 09.03.2015 um 08:54:13
 
Ja verstehe ich, meinst wenn ich in Verbindung mit 3. Staaten eben mein Geburtsname benutze, geht alles in Ordnung?
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Aras
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Antwort #7 - 09.03.2015 um 09:05:10
 
In vielen Staaten behalten Ehefrauen ihre Geburtsnamen. Wenn du einen Staatsangehörigen eines dieser Staaten heiraten würdest, hättest du nicht diese Wahl.
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Antwort #8 - 09.03.2015 um 10:28:47
 
Ja das hab ich bei meine Recherche auch festgestellt aber heirate ja ein deutschen in Deutschland und würde gern für Deutschland eben das deutsche recht anwenden
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Antwort #9 - 09.03.2015 um 10:37:26
 
Das deutsche Recht lässt einem die Wahl. Man ist nicht gezwungen einen gemeinsamen Ehenamen zu führen.

Um es mal abzukürzen:

Entweder du nimmst den Namen an oder du nimmst nicht den Namen an. Es ist mE vollkommen egal. Wenn du die Befürchtung hast, dass es zu Nachteilen kommt (wobei mir keine bekannt sind), dann mach es nicht.

Wir können hier nicht für dich entscheiden.
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Antwort #10 - 09.03.2015 um 10:38:06
 
Desis86 schrieb am 09.03.2015 um 10:28:47:
würde gern für Deutschland eben das deutsche recht anwenden 

Auch im deutschen Recht kann jeder seinen Namen behalten.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #11 - 09.03.2015 um 10:40:57
 
Wie wäre es denn, wenn dein Mann deinen Nachnamen annehmen würde? Das dürfte die Probleme doch beseitigen und ihr könntet einen gemeinsamen Nachnamen führen.
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Desis86
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #12 - 09.03.2015 um 11:54:30
 
Mitisst bekannt dass ich auch D. Mein Namen behalten kann.
Ich wünsche ja den Namen neines Ehemannes in D. Zu tragen, andersrum, dass er meinen Namen annimmt wollen wir nicht.

Ich wollte gern hören ob tatsächlich Probleme dadurch aufkommen und ggf. Jmd schon Erfahrungen damit gemacht hat. Ich will mich nur vergewissern auf Grund der Bedenken des Standesamt
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Rumpel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #13 - 13.09.2016 um 21:54:18
 
Desis86 schrieb am 09.03.2015 um 11:54:30:
Ich wollte gern hören ob tatsächlich Probleme dadurch aufkommen und ggf. Jmd schon Erfahrungen damit gemacht hat. Ich will mich nur vergewissern auf Grund der Bedenken des Standesamt 


Hallo Desis86,

Falls du neue Posts zu dem alten Thema bemerkst: wie hast du dich am Ende entschieden? Sind dir inzwischen noch realistische Probleme bekannt geworden?

Für mich stellt sich gerade die selbe Frage und ich bin sehr erstaunt/enttäuscht, dass man zwar öfter von "eventuellen" Problemen liest und es im entsprechenden Formular sogar heißt, eine Namenserklärung, die im anderen Staat nicht anerkennt würde, sei "nicht sinnvoll", aber dass da nirgends praktische Nachteile/Probleme erwähnt werden... und selbst das zuständige Standesamt kann dazu keine Auskunft geben Schockiert/Erstaunt
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Antwort #14 - 15.09.2016 um 00:41:00
 
Hallo,

meine Frau "hinkt" seit ca. 10 Jahren. Herkunftsland kennt keine Namensänderung bei Ehe und in D geheiratet und gemeinsamen Ehenamen gewählt. Einen deutschen Pass hat sie nicht.

Alles was einen Pass braucht läuft i.d.R. auf den Geburtsnamen (wie im Pass), wir haben aber auch schon ein Konto auf den Ehenamen eröffnet bekommen.

Man gewöhnt sich dran. Ist nicht die beste Lösung, aber wirklich ein Problem ist es auch nicht.

Führerschein, Studium: Ehenamen
Flugtickets, Handyvertrag, Konto: Geburtsnamen
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