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Einbürgerung gefährdet? (Gelesen: 1.843 mal)
annanas79
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung gefährdet?
02.03.2015 um 16:48:44
 
Guten Tag liebe Experten,


kurz zu den Hintergründen:
Mein Mann (Ägypter) ist nun seit 4 Jahren in Deutschland. Letztes Jahr hat er seine Einbürgerung beantragt und auch die Einbürgerungszusicherung erhalten.

Leider hat seine Ausbürgerung bis letzte Woche gedauert.


In der Zwischenzeit haben wir Kinderzuschlag beantragt, der auch genehmigt wurde.

Meine Frage: ist dieser Bezug nun schädlich im Hinblick auf die Einbürgerung?

Herzlichen Dank für Eure Antworten.
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nixwissen
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Tiananmen - Am 4.6.1989
geschah hier nichts.


Beiträge: 1.253

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Hamburg
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 02.03.2015 um 20:00:34
 
Hi,

was soll denn Kinderzuschlag sein?
Wenn Kindergeld gemeint sein sollte: Keine Sorge.

Gruß,
Norbert
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Ich bin nur Laie und meine Aussagen sind nur meine Meinung bzw. Interpretation nach bestem Wissen. Sollte ich mal Dummfug schreiben, werde ich hoffentlich korrigiert!
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annanas79
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 02.03.2015 um 20:21:55
 
Kinderzuschlag kann man zusätzlich zum Kindergeld beantragen, wenn man ein geringes Einkommen hat.
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #3 - 02.03.2015 um 20:25:58
 
Der Kinderzuschlag zählt nicht als (schädliche) Sozialleistung. Vgl. http://www.migrationsrecht.net/kommentar-aufenthaltsgesetz-aufenthg-gesetz-aufen...
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Aras
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Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 02.03.2015 um 20:30:40
 
Kinderzuschlag gemäß §6a BKGG
http://www.gesetze-im-internet.de/bkgg_1996/__6a.html

Naja, nimmt man §2 AufenthG, dann wäre es nicht schädlich. Aber wenn ich die AVWV lese:
Zitat:
2.3.2.1       In § 2 Absatz 3 Satz 2 werden das Kindergeld,
der Kinderzuschlag und das Erziehungsgeld
oder Elterngeld ausdrücklich aus
der Berechnung der Lebensunterhaltssicherungspflicht
herausgenommen. Diese
Leistungen – mit Ausnahme des Erziehungsgeldes
und teilweise des Elterngeldes –
werden aber gerade in Bezug auf unterhaltsberechtigte
Kinder gewährt und dienen
nicht der Sicherung des Lebensunterhalts
des Elternteils.


Kindergeld ist ja eigentlich eine Steuererleichterung. Kinderzuschuss soll aber bei Unterdeckung gezahlt werden...

Zudem geht es hier ja um Einbürgerung und nicht ums Aufenthaltsgesetz.
kA. Wenn Kinderzuschuss als Sozialleistung gewertet wird, dann wäre es schädlich. Wenn es aber als Familienförderung gewertet wird, dann nicht.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #5 - 02.03.2015 um 20:37:27
 
Ich denke, man kann den Ausführungen des BVerwG auch dann trauen, wenn es um das StAG geht: http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=160811U1C4.10.0
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