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Freundin aus Russland einladen, die in DT geboren wurde (Gelesen: 4.373 mal)
kokoi
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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01.03.2015 um 19:42:48
 
Hallo, zuerst ein paar Infos über mich:
- Ich habe keine deutsche Staatsbürgerschaft, wohne aber in Deutschland seit 15 Jahren und habe eine unbefristete AE.
- Ich bin 28 Jahre alt und verdiene genug Geld um eine VE zu beantragen.

Ich möchte meine Freundin aus Russland für volle 90 Tage einladen.

+ sie wurde in Deutschland (bzw. der DDR) geboren als Tochter eines russischen Offiziers und hat die ersten 6 Jahre ihres Lebens hier gewohnt. Danach ging sie mit ihrer Familie nach Russland.
+ ich wohne in der Stadt, wo sie geboren wurde, und lade sie logischerweise dorthin ein.
+ sie hat einen Job als Sekretärin/Buchhalterin und eine offizielle Bescheinigung vom Arbeitgeber dass sie für ganze 3 Monate Urlaub nehmen darf und nach ihrer Rückkehr wieder eingestellt wird

- sie hat einen nagelneuen Reisepass und das soll ihr erstes Schengen-Visum sein
- sie ist 29 Jahre alt, hat keine Kinder, ist geschieden und besitzt kein Eigentum in Russland

Ich habe folgende Fragen:

Was sind die Aussichten und wie können wir diese erhöhen ohne die Dauer des Aufenthalts zu verkürzen?

Spielt es überhaupt eine Rolle, dass sie hier geboren wurde?

Wie können wir vorweisen, dass eine Heirat zur Zeit überhaupt nicht in Aussicht ist?
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reinhard
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Antwort #1 - 01.03.2015 um 19:55:31
 
Dass sie hier geboren wurde, spielt keine Rolle.

Pluspunkte für ein Visum sind: Feste Stellung mit wenig Urlaub (d.h. sie wird gebraucht), Mann und Kind bleiben dort.

Alles, was Du schreibst, sieht aus wie Gründe für eine Ablehnung. D.h. sie muss es einfach versuchen, wenn sie das Geld riskieren will, sollte sich aber keine Hoffnung machen.
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« Zuletzt geändert: 01.03.2015 um 20:09:06 von reinhard »  
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Aras
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Antwort #2 - 01.03.2015 um 20:00:26
 
kokoi schrieb am 01.03.2015 um 19:42:48:
Spielt es überhaupt eine Rolle, dass sie hier geboren wurde?

Eher kaum.

kokoi schrieb am 01.03.2015 um 19:42:48:
Wie können wir vorweisen, dass eine Heirat zur Zeit überhaupt nicht in Aussicht ist?

Überhaupt nicht. Heiraten ist auch nicht verboten. Einzig und allein, dass kein dauerhafter Aufenthalt geplant ist ist das wichtige.

Warum will sie für ganze drei Monate dich besuchen? Das wird wohl eher die Frage sein.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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deerhunter
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i4a rocks!


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Antwort #3 - 01.03.2015 um 20:04:43
 
Zitat:
Pluspunkte sind: Feste Stellung mit wenig Urlaub (d.h. sie wird gebraucht), Mann und Kind bleiben dort


- sie hat einen Job als Sekretärin/Buchhalterin und eine offizielle Bescheinigung vom Arbeitgeber dass sie für ganze 3 Monate Urlaub nehmen darf

- sie ist 29 Jahre alt, hat keine Kinder, ist geschieden

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kokoi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 01.03.2015 um 20:17:49
 
reinhard schrieb am 01.03.2015 um 19:55:31:
Dass sie hier geboren wurde, spielt keine Rolle.

Hm, ok. Ich dachte eigentlich, es würde eine große Rolle spielen. Es gab doch mal eine Zeit wo Menschen wie sie sogar eine deutsche Staatsbürgerschaft beantragen durften? Oder habe ich da falsche Informationen?
Aras schrieb am 01.03.2015 um 20:00:26:
Warum will sie für ganze drei Monate dich besuchen? Das wird wohl eher die Frage sein.

Weil sie es kann und so ein Urlaub vom Arbeitgeber genehmigt wurde. Wir wollen versuchen, zusammen zu leben. Dafür sind 1-2 Wochen einfach nicht genug. Ich sehe auch keinen Grund es zu verschweigen. Die Behörden sind wohl sowieso in der Lage solche Sachen durchschauen. Ein weiterer Grund ist dass sie ihre Heimatstadt sehen will und natürlich zeige ich ihr auch ganz Deutschland in den 3 Monaten.
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deerhunter
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Antwort #5 - 01.03.2015 um 20:21:48
 
Kann man versuchen, aber die Chancen dürften eher klein sein!
Wie will man hier eine Rückkehrwilligkeit beweisen? Kein Kind, kein Grundbesitz und welcher Arbeitgeber verzichtet 3 Monate auf einen "guten und wichtigen" Mitarbeiter?

Ich würde es mit 3 Wochen probieren, das ist eher realistisch  Smiley
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reinhard
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Antwort #6 - 01.03.2015 um 20:28:55
 
kokoi schrieb am 01.03.2015 um 20:17:49:
Es gab doch mal eine Zeit wo Menschen wie sie sogar eine deutsche Staatsbürgerschaft beantragen durften? Oder habe ich da falsche Informationen?


Es kommt immer darauf an, aus welchem Grund sie die Aufenthaltserlaubnis in Deutschland haben und wie lange sie hier sind. Der Geburtsort spielt keine Rolle.

Durch die Ausreise verliert man diese Möglichkeit.

Wenn man später wieder in Deutschland lebt (nicht als Besucherin, nicht als Studentin), dann kann die Zeit bis zur Einbürgerung, normalerweise acht Jahre, verkürzt werden.
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kokoi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 01.03.2015 um 20:34:28
 
deerhunter schrieb am 01.03.2015 um 20:21:48:
Kann man versuchen, aber die Chancen dürften eher klein sein!

Wie will man hier eine Rückkehrwilligkeit beweisen? Kein Kind, kein Grundbesitz und welcher Arbeitgeber verzichtet 3 Monate auf einen "guten und wichtigen" Mitarbeiter?

Ich würde es mit 3 Wochen probieren, das ist eher realistisch  Smiley

Sie arbeitet bei ihren Eltern (Vater hat seine eigene Firma). Deswegen ist ein Urlaub für 3 Monate mit Wiedereinstellung auch plausibel.

Mal eine dreiste Frage:
warum spielt für die Behörden die Dauer des Besuchs eine Rolle? Wenn jemand illegal hier bleiben wollte, würde auch ein Visum für 1 Tag reichen, oder?

Wir wollen einfach alles kristallklar erklären und nichts verschweigen. Warum dann nur 3 Wochen beantragen?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #8 - 01.03.2015 um 20:46:17
 
Bekannten von mir wurden in Foren auch so kurze Zeiträume empfohlen, mit professioneller Hilfe erhielten deren Freundinnen zwei und auch drei Monate.

Auf die Begründung kommt es an und wie man klar macht, daß sie zurück reisen will.
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reinhard
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Antwort #9 - 01.03.2015 um 20:51:37
 
kokoi schrieb am 01.03.2015 um 20:34:28:
warum spielt für die Behörden die Dauer des Besuchs eine Rolle? Wenn jemand illegal hier bleiben wollte, würde auch ein Visum für 1 Tag reichen, oder?


Wenn jemand gute Arbeit hat und für den Betrieb wichtig ist, wird der Urlaub nur zwei oder drei Wochen dauern. Und es ist der gute Job, der für die Botschaft die Rückkehr plausibel macht.

Wer drei Monate weg kann, kann auch sechs Monate weg. Auch nach zwei Jahren wird der Vater die Tochter wieder aufnehmen.

Beim Visumantrag wird die Verwurzelung in der Heimat geprüft (Arbeitsstelle, Kinder...).
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Antwort #10 - 01.03.2015 um 20:54:45
 
reinhard schrieb am 01.03.2015 um 20:51:37:
... Wer drei Monate weg kann, kann auch sechs Monate weg. Auch nach zwei Jahren wird der Vater die Tochter wieder aufnehmen.

Beim Visumantrag wird die Verwurzelung in der Heimat geprüft (Arbeitsstelle, Kinder...).


Wobei zwischen Regel und Ausnahme zu unterscheiden ist...
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kokoi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 01.03.2015 um 21:09:46
 
reinhard schrieb am 01.03.2015 um 20:51:37:
Wenn jemand gute Arbeit hat und für den Betrieb wichtig ist, wird der Urlaub nur zwei oder drei Wochen dauern. Und es ist der gute Job, der für die Botschaft die Rückkehr plausibel macht.

Hier wird empfohlen beim selben Job einfach weniger Zeit zu beantragen. Das macht den Job nicht besser (und der Job ist bei ihr schon gut genug).
reinhard schrieb am 01.03.2015 um 20:51:37:
Wer drei Monate weg kann, kann auch sechs Monate weg. Auch nach zwei Jahren wird der Vater die Tochter wieder aufnehmen.

Beim Visumantrag wird die Verwurzelung in der Heimat geprüft (Arbeitsstelle, Kinder...).

Wer illegal ausreisen will, tut es über Polen, Finland, etc.
Danke für eure Antworten. Wir versuchen einfach unser Glück. Bei einer Ablehnung werde ich wohl an einen Anwalt wenden müssen. Danke @ Neugieriger für die PN.
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Antwort #12 - 02.03.2015 um 08:58:52
 
kokoi schrieb am 01.03.2015 um 21:09:46:
Bei einer Ablehnung werde ich wohl an einen Anwalt wenden müssen.


und in wiefern könnte er die Rückreisebereitschaft herbeizaubern?

Grundsätzlich sind auch 3 Monate natürlich möglich, es kommt nur darauf an, wie man in der Heimat verwurzelt ist.
Frage: was verliert sie, wenn sie nich wieder zurückkhert? Nichts? Dann gibt es mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit kein Visum.
Die Wahrscheinlichkeit steigt umgekehrt proportional zur Reisedauer und mit positiver Visahistorie.


Neugieriger schrieb am 01.03.2015 um 20:54:45:
Wobei zwischen Regel und Ausnahme zu unterscheiden ist...

schon klar.
Allerdings würde ich einem, der dringend viel Geld braucht, nicht zwingend empfehlen auf einen Millionengewinn im Lotto zu setzen.
Die Regel ist, dass man die Millionen nicht gewinnt, aber es gibt Ausnahmen.
Wobei die Wahrscheinlichkeit beim Visum doch unglich höher ist.
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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reinhard
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Antwort #13 - 02.03.2015 um 11:51:27
 
kokoi schrieb am 01.03.2015 um 21:09:46:
Hier wird empfohlen beim selben Job einfach weniger Zeit zu beantragen.


Das halte ich für eine sehr, sehr unsinnige Empfehlung.

Darauf solltest Du nicht hören.


Zitat:
Wer illegal ausreisen will, tut es über Polen, Finland, etc.


Das ist erstens vollkommen blödsinnig, zweiten für diese Frage nicht relevant.

Es geht um die Einreise, dazu benötigt man das Visum. Das wird erteilt, wenn die Botschaft von der Rückkehrwilligkeit (Verwurzelung in der Heimat) überzeugt ist. Das hängt nicht nur an äußeren Umständen, sondern auch am Gesamteindruck von der Person.

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Antwort #14 - 02.03.2015 um 16:23:14
 
Ok, meine Freundin hat die Dokumente eigentlich schon letzte Woche abgegeben. Da ich sehr nervös war und mich schon im Voraus auf eine Remonstration eingestellt habe, wollte ich einfach eure Meinung wissen. Heute hat sie ihr Reisepass endlich zurückbekommen. Das Visum wurde für volle 90 Tage erteilt, wir sind überaus glücklich Smiley
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