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Ablehnung nationales Visum für studienvorbereitenden Sprachkurs - Remonstration (Gelesen: 2.477 mal)
Tom333
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ablehnung nationales Visum für studienvorbereitenden Sprachkurs - Remonstration
27.02.2015 um 17:21:43
 
Hallo zusammen,

ich habe in diesem Forum schon viele Beiträge zum Visum gelesen. Bei meinem speziellen Fall brauche ich nun auch Hilfe.

Meine Freundin kommt aus Jekaterinburg in Russland, sie studiert dort Betriebswirtschaft (zuerst Vollzeit-, dann Teilzeitstudium um parallel bei einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu arbeiten). Sie war bereits ca. 7 mal mit Schengenvisum in Deutschland. Zuletzt 2,5 Monate im Sommerurlaub, um an einem Deutsch-Intensiv-Sprachkurs teilzunehmen. Dort hat sie den A2-Sprachtest bestanden (zuvor hatte Sie bereits A1 am Goethe-Institut in Russland abgelegt).

Ihr Studium wollte Sie nun in Deutschland fortsetzen. Hochschulzugangsberechtigung der Uni sowie die Zulassung zu den Deutschkursen lag bereits vor. Da sie jedoch lieber an der privaten Sprachschule, wo sie bereits im Sommer war, in einer kleinen Gruppe Deutsch lernen wollte, haben wir eine Einladung der Sprachschule besorgt. Zudem wurden Motivationsschreiben, A2-Zeugnis, Lebenslauf, Verpflichtungserklärung sowie eine Einladung von mir (dass sie in meiner Wohnung leben kann) dem Visumantrag beigelegt.

Bei dem Interview im Generalkonsulat wurde sich nach dem Verhältnis zu mir gefragt. Sie hat die Wahrheit gesagt, dass wir zusammen sind und uns seit 1,5 Jahren kennen. Dies wurde jedoch ansonsten weder im Motivationsschreiben, noch in meiner Einladung erwähnt. Im Vordergrund stand immer das Studium.

Der Antrag wurde nach 4 wöchiger Bearbeitungszeit abgelehnt, mit der Begründung „da es Ihnen nicht möglich war, den von Ihnen beabsichtigten Reisezweck glaubhaft und nachvollziehbar darzulegen. Insbesondere Ihre aktuelle Lebenssituation gibt Grund zu der Annahme, dass nicht das Studium der primäre Grund Ihres Aufenthalts in der Bundesrepublik ist.“

Ich kann die Gründe nicht nachvollziehen, dass sie tatsächlich in D studieren möchte, und die Bestätigung der Uni (Zulassung Sprachkurs und bedingte Zulassung zum Studium) als Beleg vorliegen. Eine endgültige Zulassung zum Studium kann sie ja erst kurz vor Semesterbeginn bekommen.


Welche Tipps könnt ihr mir für die Remonstration geben, um als Grund das Studium noch deutlicher hervorzuheben? Wie lange dauert die Remonstration und wie sind die Aussichten auf Erfolg?

Als weitere Unterlagen könnten wir z.B. vorzeigen, dass sie sich inzwischen neben der Uni auch an einer Fachhochschule für ein Studium beworben hat. Hier könnten wir auch eine E-Mail eines Professors, der für die Anerkennung ausl. Studienleistungen zuständig ist, vorzeigen. Darin wird ihr bestätigt, dass voraussichtlich 4-6 Prüfungen aus Ihrem russ. Studium anerkannt werden können.

Da ich dringen ein paar Infos brauche, wie weiter vorzugehen ist, bitte ich euch um eure Hilfe. Vielen Dank.

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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 27.02.2015 um 17:35:38
 
Am Besten verweist du auf die neueste Rechtssprechung, wonach Hochschul-Zulassungen ausreichen um ein Studentenvisa zu erlangen und es nicht mehr im Ermessensspielraum der Auslandsvertretungen steht die Ernsthaftigkeit eines Studiums in Frage zu stellen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Tom333
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 27.02.2015 um 17:54:31
 
Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Von dieser Rechtssprechung habe ich auch gehört, aber gilt diese auch für bedingte Zulassungen? Oder nur wenn der Studienplatz sicher ist und man an der Hochschule bereits eingeschrieben ist (was erst kurz vor Studienbeginn möglich ist)?

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baudouin66
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i4a rocks!


Beiträge: 32

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 02.03.2015 um 09:23:37
 
Hallo Tom333,
Zeigen Sie "guten Willen" und lassen Sie ihre Freundin als Studentin einreisen nachdem Sie eine Unbedingte Zulassung erworben hat, spricht TestDAF + Bedingte Zulassung.

Eine Zeichen diese Studierfähigkeit bzw. Ernsthaftigkeit liegt in diese unbedingte Zulassung da die Sprachkenntnis bei der Entscheidung berücksichtigt wird.

Mit diesem, kann das Visum auf die obengennanten gründen nicht mehr abgelehnt werde.


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grisu1000
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i4a rocks!


Beiträge: 4.022
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ablehnung nationales Visum für studienvorbereitenden Sprachkurs - Remonstration
Antwort #4 - 02.03.2015 um 19:39:36
 
Tom333 schrieb am 27.02.2015 um 17:54:31:
Von dieser Rechtssprechung habe ich auch gehört, aber gilt diese auch für bedingte Zulassungen? 


Sie muss die Voraussetzungen für das Studium bei Antragstellung erfüllen, damit sie unter die Studentenrichtlinie 2004/114/EG zu fällt. Damit reduziert sich das Ermessen der AV.
EuGh Urt. v. 10.09.2014, Az. C-491/13

Mit einer bedingten Zulassung erfüllt sie IMHO die Voraussetzungen für das Studium noch nicht.
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