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Deutsch Staatsangehörigkeit durch Abstammung - Before 1904 (Gelesen: 8.725 mal)
Aras
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Antwort #15 - 27.02.2015 um 00:29:16
 
alebrazil01 schrieb am 26.02.2015 um 23:29:59:
I wonder, "The German who was outside Germany for 10 years before 1904 lost German nationality. Does he was forbidden to return to their own country after these 10 years?"


Germans could reapply easily for their german citizenship

http://www.documentarchiv.de/nzjh/ndbd/bundes-staatsangehoerigkeit_ges.html
Zitat:
§. 21.

  [1] Norddeutsche, welche das Bundesgebiet verlassen und sich zehn Jahre lang ununterbrochen im Auslande aufhalten, verlieren dadurch ihre Staatsangehörigkeit. Die vorbezeichnete Frist wird von dem Zeitpunkte des Austritts aus dem Bundesgebiete oder, wenn der Austretende sich im Besitz eines Reisepapieres oder Heimathsscheines befindet, von dem Zeitpunkte des Ablaufs dieser Papiere an gerechnet. Sie wird unterbrochen durch die Eintragung in die Matrikel eines Bundeskonsulats. Ihr Lauf beginnt von Neuem mit dem auf die Löschung in der Matrikel folgenden Tage.
  [2] Der hiernach eingetretene Verlust der Staatsangehörigkeit erstreckt sich zugleich auf die Ehefrau und die unter väterlicher Gewalt stehenden minderjährigen Kinder, soweit sie sich bei dem Ehemanne, beziehungsweise Vater befinden.
  [3] Für Norddeutsche, welche sich in einem Staate des Auslandes mindestens fünf Jahre lang ununterbrochen aufhalten und in demselben zugleich die Staatsangehörigkeit erwerben, kann durch Staatsvertrag die zehnjährige Frist bis auf eine fünfjährige vermindert werden, ohne Unterschied, ob die Betheiligten sich im Besitze eines Reisepapieres oder Heimathsscheines befinden oder nicht.
  [4] Norddeutschen, welche ihre Staatsangehörigkeit durch zehnjährigen Aufenthalt im Auslande verloren und keine andere Staatsangehörigkeit erworben haben, kann die Staatsangehörigkeit in dem früheren Heimathsstaate wieder verliehen werden, auch ohne daß sie sich dort niederlassen.
  [5] Norddeutsche, welche ihre Staatsangehörigkeit durch zehnjährigen Aufenthalt im Auslande verloren haben und demnächst in das Gebiet des Norddeutschen Bundes zurückkehren, erwerben die Staatsangehörigkeit in demjenigen Bundesstaate, in welchem sie sich niedergelassen haben, durch eine von der höheren Verwaltungsbehörde ausgefertigte Aufnahme-Urkunde, welche auf Nachsuchen ihnen ertheilt werden muß.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #16 - 27.02.2015 um 08:56:34
 
@Aras
Da wäre zunächst einmal festzustellen, auch welcher Ecke Deutschlands der Vorfahr des TS überhaupt gekommen ist und ob die Staatsangehörigkeitsgesetze des Norddeutschen Bundes überhaupt Anwendung finden könnten. Große Teile Deutschland gehörten nämlich nicht zum Norddeutschen Bund, so z.B. Baden, Bayern, Württemberg und Hessen-Darmstadt.
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Antwort #17 - 27.02.2015 um 10:24:27
 
Es traten alle süddeutschen Staaten am 18.1.1871 dem Norddeutschen Bund bei. Nur Bayern behielt noch im Post- und Militärwesen gewisse Souveränität

Somit kannst du davon ausgehen, dass 1887 schon ein einheitliches System zur Regelung der Bundesbürgerschaft gab, aber ein uneinheitliches System bei der Vergabe der "Landesangehörigkeit".
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Antwort #18 - 27.02.2015 um 12:18:41
 
Ja, aber wenn das Zuwanderungsgesetz war nur bis 1913 Wenn die Person, verließ Deutschland um 1890 und im Jahr 1915 zurück gültig, sie / er nicht wieder seine Staatsbürgerschaft. er / sie ist staatenlos würde

Yes, but if this immigration law was valid only until 1913. If the person left Germany around 1890 and returned in 1915, she / he could not regain his citizenship, she/he would be a stateless.
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Antwort #19 - 27.02.2015 um 12:24:58
 
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Antwort #20 - 27.02.2015 um 12:31:18
 
Also Lehnin in der Nähe von Potsdam => Preussen => Norddeutscher Bund.

Die Einbürgerung ehemaliger Deutscher ist seit 1913 bis heute durch § 13 möglich.
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Antwort #21 - 28.02.2015 um 08:10:42
 
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Antwort #22 - 28.02.2015 um 13:19:50
 
Aras schrieb am 27.02.2015 um 12:31:18:
Die Einbürgerung ehemaliger Deutscher ist seit 1913 bis heute durch § 13 möglich. 


Das gilt aber wenn die Person selber mal DEU war. Nicht für die Nachkommen, außer die minderjährigen Kinder zum Zeitpunkt der Wiedereinbürgerung.

Letzendlich kommt der Threadsteller um einen Antrag beim BVA nicht herum. Der kostet 25 Euro bei positivem Bescheid und 18 Euro bei negativen Bescheid. Ggf.kommen noch Gebühren für amtlich beglaubigte Kopien und Legalisierung für die brasilianischen Urkunden.

Die Webseite der AV in Brasilien spricht von 2 Jahren Dauer. In diesem speziellen Fall wird es IMHO durchaus länger dauern, da sicherlich einige Archive durchsucht werden müssen.

Wichtig ist die den Antrag sauber auszufüllen und möglichst viele Nachweise beizubringen. Z.B auch Militärdienstzeiten der entsprechenden Vorfahren.
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Antwort #23 - 28.02.2015 um 15:49:26
 
Grisu1000,



Escreva texto ou o endereço de um Web site ou traduza um documento
Ich sprach mit einem brasilianischen nahm der seinen Prozess 8 Monate zwischen dem Senden der Fall BVA und erhalten positives Feedback.

Mein Fall ist ein wenig komplexer, gerade weil dieser Dokumente.

Heute fand ich die Todesurkunde meines Ur-Urgroßvater in einem Standesamt hier in Brasilien. Dieses Dokument erklärt, dass er in Berlin im Jahre 1861 geboren (die Informationen, die ich bisher war Potsdam oder Lehnin). In der Liste des Schiffes, das meiner Familie sein Name erscheint als "Albert" und nicht die "Wilhelm" gebracht, und als ob er 20 Jahre alt. Der Name seines Vaters war Johann Karl Heinrich Tietsche, Listenname der Schiffs erscheint nur "Heinrich Tietsche" und andere brasilianische records "Henrique Tietsche".

Zur Zeit der deutschen Einwanderung nach Brasilien war sehr häufig, um die Namen der Deutschen für die einfache Aussprache und Schreiben Namen in Portugiesisch auszutauschen.

Bisher konnte ich nicht herausfinden, ob schließlich war er "Wilhelm Albert Tietsche". Offiziell in Brasilien der Name, den er verwendet wurde, war "Guilherme Tietsche" Guilherme ist die Version, in Brasilien für den Namen "Wilhelm".

Ich schickte eine E-Mail an das Brandenburger Datei und warte auf die Rückkehr zu sehen, ob sie die Geburtsurkunde meines Ur-Urgroßvater haben.

In der Tat, im Jahr 1887 hat Deutsche musste einige Reisepass oder Personalausweis, in einem Schiff an Bord zu präsentieren?

In der Tat, wenn die Frage war, um nur erhalten Unionsbürgerschaft ich nicht brauchen, um die ganze Zeit zu verlieren, weil meine Frau hat italienische oder portugiesische Staatsbürgerschaft garantiert, so dass für mich wäre einfacher, für eine der beiden Länder gelten, ist die Frage, dass Ich fing an, den Familienstammbaum montieren und plötzlich war ich an der Geschichte meiner Familie.

Schiff beigefügte Liste

Thank U,

I spoke to a Brazilian, the his process took eight months between sending the case to BVA and receive positive feedback.

My case is a bit more complex precisely because these documents.

Today I found the death certificate of my great-great grandfather in a registry office here in Brazil. This document states that he was born in Berlin in 1861 (the information i had so far was Potsdam or Lehnin). In the list of the ship that brought my family his name appears as "Albert" and not "Wilhelm" and as if he had 20 years of age. The name of his father was Johann Karl Heinrich Tietsche, the ship's list name appears only "Heinrich Tietsche" and other Brazilian records "Henrique Tietsche".

At the time of German immigration to Brazil was very common to exchange the names of the Germans for easy pronunciation and writing names in portuguese.

So far I could not find out if eventually he was  "Wilhelm Albert Tietsche". Officially in Brazil the name he used was "Guilherme Tietsche" Guilherme is the version in Brazil for the name "Wilhelm".

I sent an email to the Brandenburg file and am awaiting a return to see if they have the birth certificate of my great-great grandfather.

In fact, in 1887 does German had to present some passport or ID to board in a Vessel?

In fact, if the question were to just get European citizenship I do not need to lose all this time because my wife has Italian or Portuguese citizenship guaranteed, so for me would be easier to apply for one of the two countries, the issue is that I began to mount the family tree and suddenly I was interested in the history of my family.

Thank U,

Lista do navio em anexo, página 4.
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Antwort #24 - 28.02.2015 um 16:44:15
 
alebrazil01 schrieb am 28.02.2015 um 15:49:26:
In der Tat, im Jahr 1887 hat Deutsche musste einige Reisepass oder Personalausweis, in einem Schiff an Bord zu präsentieren?



Gesetz über das Paßwesen von 1867/Law about the PassportSystem from 1867
http://www.documentarchiv.de/nzjh/ndbd/pass_ges.html
Zitat:
§. 1.

  [1] Bundesangehörige bedürfen zum Ausgange aus dem Bundesgebiet, zur Rückkehr in dasselbe, sowie zum Aufenthalte und zu Reisen innerhalb desselben keines Reisepapiers.
  [2] Doch sollen ihnen auf ihren Antrag Pässe oder sonstige Reisepapiere ertheilt werden, wenn ihrer Befugniß zur Reise gesetzliche Hindernisse nicht entgegenstehen.


Also wurde kein Reisepass zur Ausreise von deutscher Seite benötigt. Aber vielleicht bei der Einreise nach Brasilien?
There was no necessity to show a passport if you wanted to leave germany. Buty maybe they needed a passport for entering brasil?


Wenn man die Schiffsliste sich anschaut, dann kann man als Ursprungsland auch "Preussen" lesen.
If you read the shiplist, than you can read that your ancestors were from prussia.

alebrazil01 schrieb am 28.02.2015 um 15:49:26:
Ich schickte eine E-Mail an das Brandenburger Datei und warte auf die Rückkehr zu sehen, ob sie die Geburtsurkunde meines Ur-Urgroßvater haben.

Das Problem ist, dass es in Deutschland kein zentrales Register für Geburten gibt. Die Geburtsregister werden in den Standesämtern "nur" 110 Jahre behalten. Danach gehen diese ins Landesarchiv. Hast du an das Landesarchiv geschrieben?
The Problem is, that we have no central civil register. birth registers are only kept 110 years. Afterwards the are sent into the archive. Did you write the archive?

Im schlimmsten Fall kannst du einen Genealogen beauftragen. Vielleicht ist der Nachname in einem bestimmten Gebiet verbreitet, und man kann so schnell die Ursprungsregion einschränken? Preussen war das größte Land im Deutschen Reich.
In worst case: There are genealogists, who could help you (for money). MAybe the lastname was used alot in a specific region, and maybe they know where this region is and can narrow the traditional region of your ancestors down? Prussia was the biggest state in the Deutsche Reich.
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Antwort #25 - 28.02.2015 um 18:05:14
 
Aras schrieb am 28.02.2015 um 16:44:15:
Das Problem ist, dass es in Deutschland kein zentrales Register für Geburten gibt. Die Geburtsregister werden in den Standesämtern "nur" 110 Jahre behalten. Danach gehen diese ins Landesarchiv. Hast du an das Landesarchiv geschrieben?

Im schlimmsten Fall kannst du einen Genealogen beauftragen. Vielleicht ist der Nachname in einem bestimmten Gebiet verbreitet, und man kann so schnell die Ursprungsregion einschränken? Preussen war das größte Land im Deutschen Reich. 

Da der Herkunftsort bekannt ist (Lehnin bei Potsdam), könnte es auch von Nutzen sein in den Kirchenbüchern, wo Geburten bzw. Taufen registriert sind, nachzuschauen bzw. nachschauen zu lassen.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #26 - 28.02.2015 um 19:27:27
 
Ja, ich habe einige Kontakte mit dem Notar Potsdam und Lehnin sowohl in der Information, dass du mir gegeben hast, dass Geburten vor 1874 wurden in den Kirchen registriert. Die Person, die mich in Potsdam beantwortet wies mich auf diese Datei unter, aber nach 10 Tagen Kontakt mit keinerlei Gegenleistung erhalten.

14776 Brandenburg an der Havel
Telefon: 03381/2112215
E-Mail: archiv@dom-brandenburg.de

Ich habe einige der Forschung mit Hilfe der Familie suchen Website getan und mein Nachname scheint wirklich recht häufig im Bereich des Lehnin und Potsdam um 1800, darunter auch mein Ururgroßvater hatte Brüder und alle scheinen in Lehnin Region. Ein Dokument, das in einem alten deutschen Zeitung fand, war diese Anlage. Sie würden wissen, zu erkennen, was es ist?

Auf der Ausstellung von Dokumenten nach Brasilien geben, wurde gewiss nicht erforderlich. Nur im Jahr 1938 die Identifizierung von Ausländern wurde in Brasilien durchgeführt, ab diesem Jahr alle Menschen unter 60 Jahren waren erforderlich, um dieses Dokument und mein Ururgroßvater haben starb 1932.
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Antwort #27 - 28.02.2015 um 23:27:02
 
Manchmal dauert die Suche in Kirchenarchiven laengern.. frueher wurde anders geschrieben (Suetterlin) gerade bei handschriftlichen Eintragungen kann die juengere Generation das fast nicht mehr lesen/entziffern.
Kenne dies aus Unterlagen und Dokumenten meiner Grossmutter..
da tue ich mich auch sehr schwer dies lesen zu koennen..

Evtl. gibt es alte Hafenregister in Brasilien.. ala USA und Staaten Island.. dort wurden ja alle Einreisenden erfasst..
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Antwort #28 - 06.03.2015 um 18:33:07
 
Ich habe eine Frage

Das oben genannte Gesetz gilt zwischen 1871 und 1914. Was geschah mit den Deutschen, die bis 1871 ausgewandert? Sie verloren ihre Nationalität?

Zum Beispiel:
Ein deutscher immigrierte 1870 und hatte einen Sohn im Jahre 1902 wurde sein Vater nicht verpflichtet, die konsularische Registrierung machen, aber dann sollte der Vater das Kind anmelden?
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