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Schengen-Multivisum - gemachte Reisen konform mit dem Visum? (Gelesen: 5.813 mal)
Jorday
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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25.02.2015 um 22:18:58
 
Hallo zusammen,
ich versuche gerade verlässliche Informationen bzgl. eines Schengen-Multivisums zusammenzutragen
Folgende Situation:
Meine ukrainische Freundin hat ein einjähriges griechisches Schengen-Multivisum.
Folgende Reisen wurden mit dem Visum gemacht (chronologische Reihenfolge)
4 Tage Polen
3 Tage Deutschland
9 Tage Griechenland mit Anschluss 7 Tage Deutschland
Sind die Reisen so konform mit dem Visum oder besteht bei Beantragung eines deutschen Visums die Gefahr dass es Probleme gibt?
Meine Freundin hat mir der griechischen Botschaft in Kiew telefoniert. Da wurde darauf hingewiesen, dass bei "exzessiven" Reisen in andere Schengenstaaten mit dem griechischen Visum in Zukunft ggf. die Gefahr besteht kein anderes griechisches Schengenvisum mehr zu erhalten.

Bei der deutschen Botschaft in Kiew kam meine Freundin telefonisch leider nicht durch um sich eine Auskunft einholen zu können.
Hat jemand aus dem Forum zufällig eine Telefonnummer der deutschen Botschaft in Kiew über die man zuverlässige Visaauskünfte erhält?

Schon mal vielen Dank für alle Hinweise
Jorday
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Antwort #1 - 25.02.2015 um 22:32:40
 
Allgemein ist die Aussage der Griechen korrekt.
Griechenland als Ausstellerstaat war ja auch das Hauptreiseland bei der Antragstellung, reist man spaeter nur in andere Staaten
kann dies bedeuten, das zukuenftig ein anderer Staat als das Hauptreiseziel und damit fuer den Visumsantrag als zustaendig angesehen wird.

Die Regeln sind halt zustaendig fuer Antragsannahme und Bearbeitung ist der Staat des Hauptreisezieles oder wo der Antragsteller die meiste Zeit verbringt oder in Mangel eines solchen Hauptreisezieles der Staat des Ersteinreisezieles.

Die Regeln sind Dir doch bekannt, Du hast Dich doch bereits letzten Herbst erkundigt:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1414341197/0#0

Hoffe Griechenland wird das Hauptreiseziel in Zukunft.
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Jorday
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Antwort #2 - 25.02.2015 um 23:17:23
 
Ja,  korrekt hatte ein Thread im Herbst.. Dieses Mal nun mit den Daten.
Was ist per Definition das Hauptreiseland?
Das Land mit dem längsten zusammenhängenden Aufenthalt oder das Land in der man in Summe die meisten Tage verbracht hat?
Danke
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Aras
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Antwort #3 - 26.02.2015 um 01:06:37
 
Das Problem ist doch, dass das perspektivisch gesehene Hauptreiseland das Land ist in dem du auch deinen Reisezweck erfüllen willst und dass dieses Land dann auch das Visum erteilen soll/muss.

Die Person war ja auch in Griechenland einen Teil der Reise. Wenn die Person erkennt, dass in Zukunft ja doch Deutschland das Hauptreiseland ist, weil der Reisezweck eher in Deutschland liegt, dann ist es doch nur korrekt und richtig sich um ein deutsches Schengenvisum zu kümmern.

Jetzt war die Person 10 Tage in Deutschland und 9 Tage in Griechenland.  Wegen einem Tag wird man nicht "streiten" aber jetzt weiß man im Rückblick, dass das Hauptreiseland Deutschland sein könnte auch wenn der Zweck der Reise eigentlich in Griechenland war.

Es kann aber nicht zum Nachteil sein, dass man jetzt mit einem abgelaufenen Griechenland-Visum im Pass ein Deutschland-Visum beantragt. Man hat ja schon einmal seine Rückkehrwilligkeit gezeigt.
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Muleta
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Antwort #4 - 26.02.2015 um 09:27:06
 
ein unechtes Jahresvisum bekommt man doch nicht einfach so auf Zuruf, sondern weil man dafür gewisse Gründe hat und vorbringt.

Und wenn diese Gründe voraussichtlich Reisen in mehrere Schengenländer beinhalten (z.B. bei Vertriebsaktivitäten im Schengenraum oder bei Wissenschaftlern zur regelmäßigen Teilnahme an Konferenzen in unterschiedlichen Ländern etc.) dann besteht da einfach eine gewisse "Unschärfe", mit der alle Beteiligten leben können. Im Zweifel ist im Übrigen dann der Staat für das Visum zuständig, in dem die erste Einreise erfolgen soll. Aber Pläne können sich natürlich auch zwischen Visumsbeantragung und erster Reise ändern.

Insofern ist hinsichtlich Deiner Bedenken eine Beurteilung des Sachverhalts schlichtweg nicht möglich, wenn man nicht weiß, welche konkreten Gründe bei der Beantragung des griechischen Visums angegeben wurden.
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Antwort #5 - 26.02.2015 um 21:03:41
 
Muleta schrieb am 26.02.2015 um 09:27:06:
ein unechtes Jahresvisum bekommt man doch nicht einfach so auf Zuruf, sondern weil man dafür gewisse Gründe hat und vorbringt. 

Das kann ich so nicht unterschreiben - nicht für Schengenvisa einiger anderer Schengenpartner.

Die werfen neuerdings auch mit Zwei- und Dreijahresvisa um sich - selbst wenn deutlich weniger beantragt wurde.

Zur Fragestellung des TS wäre noch der zeitliche Ablauf interessant.
Es ist schon ein erheblicher Unterschied, ob jemand mit einem XXX-Jahresvisum gleich nach Erteilung einen Tag nach XXX und drei Tage nach Rückkehr für zwei Monate nach YYY fährt - oder ob der Zweimonatsaufenthalt neun Monate nach Visum-Gültigkeitsbeginn anfängt.

Ich hatte schon einen Wissenschaftler, der im September mit der Frage kam "Brauche ich ein neues Visum für meinen zweimonatigen Forschungsaufenthalt ab Oktober oder kann ich mein XXX-Jahresvisum, noch gültig bis Ende Dezember dafür nutzen? Mit dem bin ich nur einmal für einen Tag nach XXX gereist."
Antwort: Gute Reise mit dem existierenden Visum!

Hätte ich ihm Anfang Januar, also in den ersten Tagen der Visumgültigkeit, so nicht gesagt!
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Jorday
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Antwort #6 - 27.02.2015 um 19:50:42
 
Hallo,
Danke für die Rückinfos. Es handelt sich in dem Fall um ein Touristenvisum Typ C.
Die Sache war leider etwas dubios... Meine Freundin hatte eine Reise nach Polen geplant. Ihre Eltern hatten einen Visa-Service
eingeschalten der zugesichert hatte dass das Visum für Polen spätestens 1 Tag vor Abreise vorliegt. Kurzfristig hat sich der
Service dann gemeldet und die Info an meine Freundin gegeben, dass das mit dem polnischen Visum nicht klappt aber die Möglichkeit
für ein griechisches Visum besteht. Um nicht die komplette Reise absagen zu müssen hat meine Freundin dann zugestimmt.
Seit dem Frühjahr 2014 hat meine Freundin nun das griechische Visa - unterschrieben von einem griechischen Attaché...
In der Zwischenzeit haben wir uns kennengelernt und ich mache mir ehrlich gesagt etwas Sorgen wenn sie mal ein deutsches Visum
benatragt dass es hier dann ggf. Probleme gibt.
Barton
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Antwort #7 - 28.02.2015 um 07:44:07
 
Dann brauchst Du nicht weiter nachzudenken:
Das Visum wurde augenscheinlich mit falschen Angaben über den Hauptreisezweck beantragt und daraufhin erteilt. Genau das ist das nicht Zulässige.

Das läßt sich grundsätzlich für die Zukunft "heilen", indem man ein neues Visum beantragt für das korrekte zukünftige Hauptreiseziel. Beim Visumantrag bittet man gleichzeitig schriftlich um das Annullieren des existierenden Visums.
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Jorday
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Antwort #8 - 03.03.2015 um 20:05:02
 
Danke für Eure Antworten!
Da ich zum Thema Visa ein ziemlicher Laie bin hätte ich noch eine Frage zum Thema Multi-Visum.
Für den Fall, dass meine Freundin (aktuell Studentin) und ich uns entscheiden ein 1 jähriges Multi-Visum für Deutschland zu beantragen stellt sich mir die Frage der Verpflichtungserklärung.
Die Ausländerbehörde der Stadt in der ich wohne stellt Verpflichtungserklärungen nur für max. 3 Monate aus.
Auf den Seiten der deutschen Botschaft/Kiew finde ich dazu folgende Info:
"Sollte die Ausländerbehörde die Verpflichtungserklärung nur für einen kürzeren Zeitraum aufnehmen, sollten Sie (Antragsteller) zusätzlich noch Nachweise über Ihre finanzielle Situation einreichen. Geeignet sind hier insbesondere Kontoauszüge der letzten 3-6 Monate, die erkennen lassen, über welches Einkommen Sie monatlich verfügen und dass Sie sich mehrere Auslandsaufenthalte leisten können."

Die Anforderung der Kontoauszüge wird meine Freundin nicht erfüllen können da sie noch Studentin ist und ich bin mir aktuell nicht sicher ob die Eltern aufgrund privater Probleme mit einem hinterlegten Bankvermögen einspringen können.

Hatte von euch schon mal jemand eine ähnliche Situation und hat dafür eine Lösung gefunden?
Ich danke euch schon für die Antworten!
Barton
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Muleta
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Antwort #9 - 04.03.2015 um 08:45:41
 
1.) auch bei einem Multi-Visum sind die einzelnen Aufenthaltsdauern ja  auf 3 Monate beschränkt.
2.) die deutsche AV wird realistischerweise kein unechtes Jahresvisum erteilen.
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Antwort #10 - 27.03.2015 um 20:02:41
 
Hallo zusammen,
ich möchte euch hier ein kleines Update zu meiner Story geben:
Nach größerem Hin-und Her mit der Ausländerbehörde meiner Stadtverwaltung wurde mir nun tatsächlich eine Verpflichtungserklärung für den Zeitraum eines kompletten Jahres ausgestellt.  Augenrollen

Da bei meiner Freundin ja die Sache mit dem Visa-Service und dem angeblich nicht möglichen polnischen Visum war hätte ich noch eine Frage an die Experten hier.
Meine Freundin ist sich nicht 100% sicher ob der Visa Service überhaupt einen offiziellen Visumsantrag bei der polnischen Botschaft gestellt hat. Einen Stempel der polnischen Botschaft, dass ein Visumsantrag abgelehnt wurde hat sie auf jeden Fall nicht im Pass. Ich bin mir nicht mal sicher ob es so etwas überhaupt gibt?
Gibt es ein zentrales "Schengen Visumsarchiv" auf das alle Schengen Staaten Zugriff haben und über das auch abgelehnte Visa Antrage archiviert werden?
Da wir gerade an dem deutschen Visaantrag arbeiten wissen wir nun eben nicht ob der "polnische Versuch" als abgelehnter Visumsantrag im deutschen Antrag aufgeführt werden muss oder nicht.
Leider ist eben nicht klar ob der Visa Service überhaupt die offizielle Runde über die polnische Botschaft gemacht hat. Und ehrlich gesagt wollen wir nicht einen abgelehnten Visumsantrag in den deutschen Antrag rein schreiben wenn er faktisch nicht einmal einer war.

Danke für Eure Meinungen dazu.
Barton
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Antwort #11 - 27.03.2015 um 20:46:38
 
Jorday schrieb am 27.03.2015 um 20:02:41:
Einen Stempel der polnischen Botschaft, dass ein Visumsantrag abgelehnt wurde hat sie auf jeden Fall nicht im Pass. Ich bin mir nicht mal sicher ob es so etwas überhaupt gibt?

Zumindest die deutschen AVs machen einen kleinen Stempel in den Pass, wenn ein Visum beantragt wird. Bei Erteilung des Visums wird der dann mit dem Visumssticker überklebt.

So will man Visumshopping verhindern, weil jede andere AV sehen kann, dass bereits ein Visum bei der deutschen AV beantragt wurde.

Es ist anzunehmen, dass andere AVs ebenso verfahren.
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Antwort #12 - 27.03.2015 um 23:44:57
 
Jorday schrieb am 27.03.2015 um 20:02:41:
Gibt es ein zentrales "Schengen Visumsarchiv" auf das alle Schengen Staaten Zugriff haben und über das auch abgelehnte Visa Antrage archiviert werden? [...] Leider ist eben nicht klar ob der Visa Service überhaupt die offizielle Runde über die polnische Botschaft gemacht hat. Und ehrlich gesagt wollen wir nicht einen abgelehnten Visumsantrag in den deutschen Antrag rein schreiben wenn er faktisch nicht einmal einer war.


Hallo,

bei dem von Dir geschilderten Ablauf liegt die Vermutung nahe, dass der "Antrag" gerade nicht den "offiziellen Weg" gegangen sein wird, sondern das Visum eher mittels Korruption erlangt werden sollte. Insofern vermute ich, dass auch die "Ablehnung" (besser: die nicht durchgeführte, illegale geschäftliche Transaktion...) auch entsprechend nicht offiziell geworden ist.

Zum "zentrales 'Schengen Visumsarchiv'": Etwas derartiges gibt es, nennt sich VIS (Visa-Informationssystem).

Gruß


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Antwort #13 - 28.03.2015 um 12:01:41
 
T.P.2013 schrieb am 27.03.2015 um 23:44:57:
Etwas derartiges gibt es, nennt sich VIS (Visa-Informationssystem).

... in das Osteuropa aber noch nicht "aufgenommen" ist.

Jorday schrieb am 27.03.2015 um 20:02:41:
Und ehrlich gesagt wollen wir nicht einen abgelehnten Visumsantrag in den deutschen Antrag rein schreiben

An welcher Stelle wird danach gefragt?
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Antwort #14 - 28.03.2015 um 14:59:41
 
Petersburger schrieb am 28.03.2015 um 12:01:41:
An welcher Stelle wird danach gefragt?


Im Antragsformular der AV in Kiew.
Blatt 6, "Erklärung zum Visumantrag", "Sonstiges.

Insofern, @Jorday,
solltet Ihr Euch, wenn Ihr ganz sicher gehen wollt, bei dem seinerzeit von Euch genutzten "Visa-Service" erkundigen, ob und inwieweit das Beantragungsprozedere damals regulär abgelaufen ist bzw. "fortgeschritten" war...

Gruß
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« Zuletzt geändert: 28.03.2015 um 15:10:30 von T.P.2013 »  

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