Bei US-Amerikaner wuerde ich mir im Bezug auf Wiedereinreise etc. wenig Sorgen machen
Paragraph 41
AufenthV§ 41 Vergünstigung für Angehörige bestimmter Staaten
(1) Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, von Neuseeland und der
Vereinigten Staaten von Amerika können auch für einen Aufenthalt, der kein Kurzaufenthalt ist, visumfrei in
das Bundesgebiet einreisen und sich darin aufhalten. Ein erforderlicher Aufenthaltstitel kann im Bundesgebiet
eingeholt werden.
(2) Dasselbe gilt für Staatsangehörige von Andorra, Honduras, Monaco und San Marino, die keine
Erwerbstätigkeit mit Ausnahme der in § 17 Abs. 2 genannten Tätigkeiten ausüben wollen.
(3) Ein erforderlicher Aufenthaltstitel ist innerhalb von drei Monaten nach der Einreise zu beantragen. Die
Antragsfrist endet vorzeitig, wenn der Ausländer ausgewiesen wird oder sein Aufenthalt nach § 12 Abs. 4 des
Aufenthaltsgesetzes zeitlich beschränkt wird.
wichtig ist das wenn sie wieder kommt die Voraussetzungen erfuellt werden..
Studium Studienplatz
Finanzierung, Unterhalt, Krankenversicherung, Unterkunft....
die Suche sollte allerdings abgeschlossen sein.. ewig oder erneut wird man sie nicht suchen lassen..