Bescheinigung oder Aktenzeichen habe ich leider nie erhalten. Meine Meinung ist mittlerweile: Schleswig-Holstein - Der falsche Norden
Wie kann es sein, dass wir immer noch keine Post haben
Die Erfahrungen, die ich bisher gemacht habe, sagen mir das etwas faul ist im Staate. Es macht mich wütend, so wütend, dass linke oder rechte Gruppierungen mit mir ein leichtes Spiel haben werden. Ich bin es leid.
Egal, ob ich gegen Datenschutz verstoße, mir bleibt nichts anderes übrig als den folgenden Schriftverkehr mitzuschicken:
Guten Tag Frau YYY,
im Zusammenhang mit Leistungen nach dem Bundeselterngeldgesetz benötige ich die Information, ob das Verfahren zur Beantragung der Vaterschaft durch Herrn Zasi beantragt wurde. Das heißt nicht, dass das Verfahren bereits eingeleitet oder abgeschlossen wurde. Es geht lediglich darum, dass der Noch-Nicht-Vater die für ihn möglichen und notwendigen Schritte zur Erlangung der ( rechtlichen) Vaterschaft eingeleitet hat. Das reicht zunächst aus und entspricht den Vorgaben des Bundesministeriums.
Dieser Nachweis würde ausreichen.
Sollte es noch Unklarheiten geben, rufen Sie mich bitte an.
Mit freundlichem Gruß
Landesamt für soziale Dienste
Schleswig-Holstein
Außenstelle Schleswig
Seminarweg 6
24837 Schleswig
Betreff: Anerkennung der Vaterschaft
Sehr geehrter Herr XXX,
das Standesamt in Flensburg, kann mir keine Bestätigung des Antrages ausfüllen.
Jedoch war Frau YYY so nett und bat mir an einen Kontakt zu Ihnen herzustellen, so dass sie Ihnen erklären kann, warum das so ist.
Mit freundlichen Grüßen