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Geburtsurkunde wird nicht erteilt (Gelesen: 22.216 mal)
Themen Beschreibung: Geburtsurkunde für unsere in Deutschland geborene Tochter wird nicht erteilt.
Zasi
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Antwort #30 - 10.03.2015 um 14:08:52
 
Weiterer Zwischenstand:

Elterngeld - bewilligt. Antrag für meine Labenspartnerin hängt an der Geburtsurkunde 

Kindergeld haben wir eine Antwort erhalten und wenn wir die Urkunde bis zum 15.03. nicht nachreichen, gibt es eine Ablehnung.

Vaterschaft- der EXEhemann hat verzichtet. Standesamt hat alle Unterlagen vorliegen.

Das Problem: am Freitag hat das Standesamt mitgeteilt, dass die Urkunde verschickt wurde, bis heute haben wir keine erhalten  Traurig

Warum kann es einfach nicht funktionieren?  unentschlossen
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Aras
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Antwort #31 - 10.03.2015 um 14:11:21
 
Erbitte vom Standesamt eine Bescheinigung, das eine Vaterschaftsanerkennung grade im Gange ist, oder das Aktenzeichen an. Und mit der Bescheinigung oder dem Aktenzeichen bittest du eine Fristverlängerung bei der Kindergeldsstelle an.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Zasi
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Antwort #32 - 10.03.2015 um 21:07:42
 
Bescheinigung oder Aktenzeichen habe ich leider nie erhalten. Meine Meinung ist mittlerweile: Schleswig-Holstein - Der falsche Norden
Wie kann es sein, dass wir immer noch keine Post haben  Ärgerlich
Die Erfahrungen, die ich bisher gemacht habe, sagen mir das etwas faul ist im Staate. Es macht mich wütend, so wütend, dass linke oder rechte Gruppierungen mit mir ein leichtes Spiel haben werden. Ich bin es leid.

Egal, ob ich gegen Datenschutz verstoße, mir bleibt nichts anderes übrig als den folgenden Schriftverkehr mitzuschicken:

Guten Tag Frau YYY,
im Zusammenhang mit Leistungen nach dem Bundeselterngeldgesetz benötige ich die Information, ob das Verfahren zur Beantragung der Vaterschaft durch Herrn Zasi beantragt wurde. Das heißt nicht, dass das Verfahren bereits eingeleitet oder abgeschlossen wurde. Es geht lediglich darum, dass der Noch-Nicht-Vater die für ihn möglichen und notwendigen Schritte zur Erlangung der ( rechtlichen) Vaterschaft eingeleitet hat. Das reicht zunächst aus und entspricht den Vorgaben des Bundesministeriums.
Dieser Nachweis würde ausreichen.
Sollte es noch Unklarheiten geben, rufen Sie mich bitte an.

Mit freundlichem Gruß


Landesamt für soziale Dienste
Schleswig-Holstein
Außenstelle Schleswig
Seminarweg 6
24837 Schleswig


Betreff: Anerkennung der Vaterschaft

Sehr geehrter Herr XXX,

das Standesamt in Flensburg, kann mir keine Bestätigung des Antrages ausfüllen.
Jedoch war Frau YYY so nett und bat mir an einen Kontakt zu Ihnen herzustellen, so dass sie Ihnen erklären kann, warum das so ist.

Mit freundlichen Grüßen


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reinhard
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Antwort #33 - 10.03.2015 um 22:03:09
 
Dann wende Dich doch an den Beauftragten für Zuwanderungsfragen des Landtages, sein Referent ist Jurist und kennt sich mit Geburtsurkunden etc. aus, kennt auch die Behörde:
http://www.landtag.ltsh.de/beauftragte/fb/
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Zasi
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Antwort #34 - 10.03.2015 um 22:41:23
 
Ja, das hat meine Mutter mir heute auch empfohlen: Beschwere Dich beim Landtag...  Traurig

Vielen Dank Reinhard für den Link.  Smiley
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Antwort #35 - 04.04.2015 um 01:33:31
 
Stand unverändert, Beschwerde an den Landtag ist draußen. Noch keine Antwort erhalten. Wir überlegen auszuwandern. Deutschland benötigt ja keine Fachkräfte, wie z.B. Ärzte oder Apotheker...  Zwinkernd
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Antwort #36 - 18.04.2015 um 22:33:05
 
Wir haben mittlerweile Antwort vom Schleswig-Holsteinischer Landtag
Beauftragter für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen des Landes, Referent
Torsten Döhring
erhalten. Die gewünschten unterlagen schicken wir ihm, hoffentlich geht es irgendwie weiter, denn mit der Scheidung sind JETZT Mutter und Kind nicht mehr bei einer Krankenkasse!!!!
Danke Deutschland!
ICh hasse dieses Land, mein Wunsch als Fachkraft auszuwandern steigt immer mehr, Wie die Toten Hosen schon gesungen haben: 1000 gute Gründe  Ärgerlich
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Antwort #37 - 18.04.2015 um 23:06:36
 
Willkommen in der Welt der Erwachsenen.

Die Mutter und das Kind sind weiterhin versichert. Sie fallen nicht so einfach aus der Krankenversicherung. Die Mutter soll das mit der Krankenkasse klären.
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Antwort #38 - 20.05.2015 um 16:10:28
 
denn mit der Scheidung sind JETZT Mutter und Kind nicht mehr bei einer Krankenkasse!!!!


Unsinn!!!
In Deutschland herrscht Versicherungspflicht, d.h. Kind+Mutter sind weiterhin versichert.
Die Mutter muss aber halt Beiträge zahlen!
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Antwort #39 - 23.05.2015 um 12:05:22
 
Zunge Nein, der aktuelle Fall ist so. Theoretisch Beitrag zahlen, in der Praxis Krankenkasse möchte die Versicherungspflicht nicht weiter bestehen lassen. Kind ist mittlerweile aus dem Impfschema draußen, da das Gesundheitsamt zu weit entfernt ist und die Bahn streikte.

Ich teile hier nur Tatsachen mit. Was die politische Theorie ist, ist mir egal. Glaubt doch den Medien  Durchgedreht

Selbst die Anfrage beim Landtag hat nichts gebracht, da er zu viel zu tun hat, um sich um unseren Fall zu kümmern. Alles sehr schade, warum zahle ich Steuern in diesem Land???
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Antwort #40 - 23.05.2015 um 13:07:25
 
Anwalt beauftragen und Stadt und Kasse verklagen. Zum Amtsgericht gehen und Beratungshilfeschein besorgen.
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Antwort #41 - 27.07.2015 um 23:11:48
 
Sie haben eine Ausnahme gemacht, jetzt habe ich eine Geburtsurkunde meiner Tochter, leider wurde deutsch als Staatsbürgerschaft vergessen.

Elterngeld haben wir immer noch nicht...
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Antwort #42 - 28.07.2015 um 02:47:52
 
Auf einer Geburtsurkunde ist auch nicht die Staatsangehörigkeit vermerkt.
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Antwort #43 - 28.07.2015 um 02:53:46
 
Aras schrieb am 28.07.2015 um 02:47:52:
Auf einer Geburtsurkunde ist auch nicht die Staatsangehörigkeit vermerkt. 


Ist das wirklich soo..

auf meinem Orginal Geburtseintrag steht..

Name
xxxxx

Eltern xxxx und yyy beide deutsch und katholisch

Ist aber Bayern, da gehen die Uhren etwas anders

Zasi schrieb am 27.07.2015 um 23:11:48:
ich eine Geburtsurkunde meiner Tochter, leider wurde deutsch als Staatsbürgerschaft 


Dann beantrage einfach einen deutschen Pass, oder wenn du 100% sicher gehen willst einen Staatsangehörigkeitsausweis

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Aras
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Antwort #44 - 28.07.2015 um 03:08:37
 
Also auf allen meinen Geburtsurkunden (DDR, BRD von 2013, CIEC-Abkommen Formular B) fehlen Angaben zu Religion und zu Staatsangehörigkeit. Im Geburtsregister fehlen die Angaben auch.


Ansonsten:

Zitat:
§ 59 Geburtsurkunde

(1) In die Geburtsurkunde werden aufgenommen
1.
die Vornamen und der Geburtsname des Kindes,
2.
das Geschlecht des Kindes,
3.
Ort und Tag der Geburt,
4.
die Vornamen und die Familiennamen der Eltern des Kindes,
5.
die rechtliche Zugehörigkeit des Kindes und seiner Eltern zu einer Religionsgemeinschaft, sofern sich die Zugehörigkeit aus dem Registereintrag ergibt.
(2) Auf Verlangen werden in die Geburtsurkunde Angaben nach Absatz 1 Nr. 2, 4 und 5 nicht aufgenommen.


http://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__59.html


Gute Nacht Zwinkernd
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