Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Elterngeld für Marokkanerin ...? (Gelesen: 1.136 mal)
Rosenkohlhasser
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 49

78713 Schramberg, Baden-Württemberg, Germany
78713 Schramberg
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: DEUTSCH
Zeige den Link zu diesem Beitrag Elterngeld für Marokkanerin ...?
27.01.2015 um 10:57:39
 
Hallo zusammen ,
ich bräuchte Rat bzw. Hilfe zu folgendem Thema :
ich ( Deutscher seit Geburt ) bin seit Januar 2014 mit einer gebürtigen Marokkanerin verheiratet - dazu habe ich hier im Forum auch zahlreiche Tips und Ratschläge bzw. Infos bekommen .

Am 26.11.2014 wurde nun unser gemeinsamer Sohn geboren für den wir jetzt das Elterngeld beantragen möchten ( sind ein bischen spät dran aber reicht noch da ja 3 Monate rückwirkend ab Antragstellung gezahlt werden ) .
Da ich die Elternzeit NICHT in Anspruch nehmen werde und meine Frau ja sowieso Hausfrau ist , werde ich weiterhin Vollzeit im Schichtdienst tätig sein und deshalb den Elterngeldantrag mit den Daten meiner Frau ausfüllen ( wir haben uns für den Mindestbetrag von 300,- Euro entschieden , Sie war vor der Geburt nicht berufstätig . )

Bevor wir jetzt diesen Antrag ausfüllen und abschicken würde ich gerne erfahren bzw. abklären , ob meine Frau anspruchsberechtigt ist ?
Meine Nachfrage bei der für uns zuständigen L-Bank Baden-Württemberg blieb ergebnislos mit dem Hinweis auf die vom Bundesministerium für Familie etc. Broschüre aus der ich nichts herauslesen konnte was meine obige Frage beantwortet hat .

Sie hat eine Aufenthaltserlaubnis ( elektronischer Aufenthaltstitel ) gültig bis 15.04.2015 .
Anmerkungen : 28 ABS.1 S. 1 NR. 1
                         Erwerbstätigkeit gestattet
Wir werden in den kommenden Tagen zur zuständigen örtlichen Ausländerbehörde gehen um den Aufenthalt zu verlängern .
Falls noch Fragen offen sind oder weitere Infos benötigt werden , werde ich diese natürlich beantworten .

Mit bestem Dank im Voraus grüßt recht freundlichst

der Rosenkohlhasser
Zum Seitenanfang
  

Auch Müll im Kopf ist Umweltverschmutzung !
 
IP gespeichert
 
Bayraqiano
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Elterngeld für Marokkanerin ...?
Antwort #1 - 27.01.2015 um 11:01:09
 
das ist sie mit einer AE § 28, § 1 Abs. 7 Nr. 2 BEEG ("Ein nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer oder eine nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländerin ist nur anspruchsberechtigt, wenn diese Person [.....] eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, die zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt").
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Rosenkohlhasser
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 49

78713 Schramberg, Baden-Württemberg, Germany
78713 Schramberg
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: DEUTSCH
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Elterngeld für Marokkanerin ...?
Antwort #2 - 04.02.2015 um 17:50:01
 
Danke für die Antwort , dann passt ja alles Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

Auch Müll im Kopf ist Umweltverschmutzung !
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema