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Konsultationsverfahren (Gelesen: 22.264 mal)
Themen Beschreibung: Löschen von SIS Eintrag
fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #30 - 20.02.2015 um 22:39:25
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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Antwort #31 - 20.02.2015 um 23:41:39
 
Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Punkt 1 wurde von meinem Mann selbst und auch schon mit italienischem Rechtsanwalt versucht. Antwort der Italiener: Sie können das nur löschen wenn das Verfahren von Österreich eingeleitet wird.

Das Konsultationsverfahren ist anscheinend schon am laufen laut Aussage meiner Sachbearbeiterin ob es wirklich so ist kann ich leider nicht sagen.

Und ja stimmt die Leute reden und behaupten viel. So wie hier bei den Antworten. Am anfang waren es einige Monate Bearbeitungsdauer und ein weiterer schrieb ich könnte Jahre auf die Antwort von Italien warten.... ich hab so langsam keine Hoffnung mehr außer die das Sie es hoffentlich nicht erneuern im Dezember. Aber so wie ich Italien einschätze werden Sie sich nicht an die in Ihrer Antwort Beschribene Neuerung im Gesetz halten.  Traurig weinend
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Antwort #32 - 27.02.2015 um 21:17:00
 
Hmm hab da nochmal eine Nachtragsfrage ^^
wie kommunizieren die Ämter der verschiedenen Länder miteinander? Auf Englisch?
Wenn ich einen Brief auf Englisch an das Amt in Italien sende wird das dann bearbeitet??
Mein "Schlauer" Anwalt den ich inzwischen nicht mehr habe hat alle seine Schreiben an das italienische Innenministerium auf DEUTSCH Geschrieben  hä?  Schockiert/Erstaunt und auch nie eine Antwort bekommen. Was ja eigentlich auch total logisch ist. Wer sollte das dort lesen können. Aber Englisch müsste möglich sein oder was meint ihr?
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Antwort #33 - 28.02.2015 um 00:27:17
 
Öhm, ich würde es auf italienisch übersetzen lassen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #34 - 29.03.2015 um 20:24:56
 
Ich bin wirklich am Ende meiner Kräfte und Geduld  unentschlossen
Und meine Hoffnung hat mich auch schon lang verlassen.
Ich hab Briefe nach Italien geschrieben die leider nicht beantwortet wurden.
Ich weiss nicht was ich noch tun könnte...???
Es sind inzwischen schon 6 Monate vorbei seit meine Sachbearbeiterin das an das Innenministerium weitergeleitet hat.
Kennt hier jemand einen wirklich guten Anwalt der sich mit diesem Thema wirklich auskennt?
Und vorallem wie kann ich verhindern das im Dezember diese Sperre erneut eingetragen wird???  weinend  unentschlossen  Griesgrämig
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Antwort #35 - 05.06.2015 um 22:24:05
 
Hallo ich habe nun eine neue Frage zu meinem Fall.
Nochmal kurz die Erklärung ich österreichisch-italienische Staatsbürgerin wohnhaft in Österreich bin seit mehr als 2 Jahren mit meinem Mann Tunesier verheiratet. Leider ist er bis jetzt nicht hier weil er von Italien ausgewiesen wurde und einen Eintrag im SIS hat.
Seit Oktober 2014 hat meine Behörde hier in Österreich das Konsultationsverfahren eingeleitet mit Italien. Leider reagiert Italien auf dieses Verfahren nicht. Sogar SOLVIT hat es probiert.
Nun das Problem ich möchte bzw. muss in der nächsten Zeit nach Deutschland umziehen. Heißt das ich muss dann wieder komplett von vorne anfangen mit der Visumgeschichte oder kann ein anderes Land sprich Deutschland dieses Konsultationsverfahren übernehmen??  unentschlossen
Wäre nett wenn mir jemand weiter helfen kann.
Und ich hatte mal gelesen das jemand ein Visum nur für Deutschland bekommen hat. Gibt es sowas?

Daddys' Änderung:
Ich habe deine Frage an deinen alten Thread angehängt, so muss man sich die Zusammenhänge und vorherigen Antworten nicht zusammensuchen...
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« Zuletzt geändert: 08.06.2015 um 12:51:11 von Daddy »  
 
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Antwort #36 - 23.06.2015 um 19:29:23
 
Muleta schrieb am 20.02.2015 um 17:56:37:
ist es im Normalfall nicht (mehr) wegen Art. 11 Abs. 2 RL 2008/115/EG, was manche nationale Behörde aber nicht daran hindert, es trotzdem zu tun und dabei (fehlerhaft) auf Art. 112 Abs. 4 SDÜ zurückzugreifen. 


Kann mir zu diesem Gesetzestext irgendjemand mehr sagen?? Oder wo ich mehr darüber lesen kann? Ich bin langsam wirklich am verzweifeln. Italien antwortet einfach nicht auf dieses Konsultationsverfahren das Österreich eingeleitet hat im Oktober 2014. Sogar Solvit hat meinen Fall übernommen und erreicht nichts. Ich hatte auch selbst Briefkontakt mit Italien und in JEDEM Brief steht drin das diese Sperre evtl. erneuert wird!!!!
Warum schreiben sie das immer noch obwohl sie schon die Anfrage von Österreich haben und wie oben zitiert steht das das eigentlich rechtlich nicht ok ist????  weinend unentschlossen Ärgerlich
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Antwort #37 - 23.06.2015 um 20:13:45
 
Saridda schrieb am 05.06.2015 um 22:24:05:
Nun das Problem ich möchte bzw. muss in der nächsten Zeit nach Deutschland umziehen. 


Wenn du nach Deutschland umgezogen bist oder das bald tust, dann kann dein Mann bei der deutschen Botschaft in Tunesien ein einfaches Einreisevisum als Ehemann einer freizügigkeitsberechtigten EU-Bürgerin holen. Das muss innerhalb von zwei Wochen erteilt werden. Das läuft unter EU-Recht und hat nichts mehr mit Schengen zu tun. Die Einreisesperre dürfte deshalb keine Rolle mehr spielen (d.h. darum könnt ihr euch kümmern, wenn er hier ist). Ob das in der Praxis sehr einfach wird, weiß ich nicht.

Aber die Rechtslage ist eindeutig: Wenn du in einem anderen EU-Land als dem deiner Staatsangehörigkeit(en) wohnst, dann werden Einreise und Aufenthalt deines Mannes nicht mehr nach dem nationalen, strengeren Recht gehandhabt, sondern nach EU-Recht. Er muss zum Beispiel keinen Sprachtest machen, um einreisen zu dürfen, und er braucht auch kein Visum zur FZF, sondern, wie gesagt, nur ein einfaches Einreisevisum. Er muss bei der Botschaft die Heiratsurkunde, deine Anmeldung in Deutschland und am besten auch Arbeitgeberbestätigung vorlegen und sagen, dass er nach dem Freizügigkeitsgesetz EU zu seiner österreichischen Ehefrau nach D möchte. Das Visum muss sehr schnell und ohne weitere Formalitäten erteilt werden. Wenn er dann hier ist, bekommt er eine Aufenthaltskarte nach EU-Recht statt einer Aufenthaltserlaubnis nach dem nationalen deutschen Recht.

Das ganze kannst du mit Mails und Anrufen beim Bürgerservice des Auswärtigen Amtes und bei der Botschaft flankieren und dabei auch gleich das Problem mit der Schengensperre erwähnen - das in diesem Fall eigentlich keines mehr sein sollte.
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Antwort #38 - 23.06.2015 um 20:54:41
 
Muleta schrieb am 20.02.2015 um 17:56:37:
Es ist insofern nämlich auch überhaupt nicht nötig, dass IT die Einreisesperre aufhebt - die Entscheidung über das Visum trifft letztlich die AT-Behörde.


Ich sehe gerade, dass Muleta dir schon vor Monaten den entscheidenden Tip gegeben hat. Bist du noch in Österreich, dann sollte dein Mann das Visum bei der österreichischen Botschaft beantragen. Die können sich über die Einreisesperre aus Italien hinwegsetzen. Was auch angezeigt wäre. Wenn nicht, dann Untätigkeitsklage in Österreich.

Bist du in Deutschland, dann über die deutsche Botschaft. Hake das andere ab.

Dies dürfte einer der wenigen Fälle sein, wo es besser ist, die Sache über die AV zu regeln statt über die Behörden im Inland.
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Antwort #39 - 24.06.2015 um 18:10:49
 
cabrio schrieb am 23.06.2015 um 20:13:45:
Wenn du nach Deutschland umgezogen bist oder das bald tust, dann kann dein Mann bei der deutschen Botschaft in Tunesien ein einfaches Einreisevisum als Ehemann einer freizügigkeitsberechtigten EU-Bürgerin holen. Das muss innerhalb von zwei Wochen erteilt werden. Das läuft unter EU-Recht und hat nichts mehr mit Schengen zu tun. Die Einreisesperre dürfte deshalb keine Rolle mehr spielen (d.h. darum könnt ihr euch kümmern, wenn er hier ist). Ob das in der Praxis sehr einfach wird, weiß ich nicht.


Danke @cabrio danke für deine ausführlichen Antworten. Leider ist das tatsächlich in der Theorie anscheindend alles ganz einfach in der Praxis leider nicht!
Wenn das so wäre mit dem EU Recht dann wäre eines unserer beantragten Visa sogar fälschlich abgelehnt worden. Zum Zeitpunkt der Hochzeit war ich nämlich keine Österreicherin sondern nur italienerin und da EU Bürger bei der Österreichischen Botschaft nur ein 3 Monatiges Touristenvisum für Angehörige beantragen können und keine Familienzusammenführung haben wir das damals gemacht und genau dieses wurde aufgrund der Schengensperre abgelehnt. Ich habe mehrmals mit der Botschaft telefoniert sie sagten mir sie können da rein gar nichts machen.
Um ein Konsultationsverfahren zu erreichen hab ich dann den österreichischen Pass machen lassen da das nur mit einem Antrag auf Familienzusammenführung eingeleitet wird....

Den Tipp von Muleta hab ich schon gelesen und auch versucht darauf aufmerksam zu machen aber meine Behörde bleibt dabei das Ihr "Die hände gebunden seien" solange diese Sperre da ist könnte sie nichts machen und auch kein Visum ausstellen.
Ich hab auch gesagt es gibt ein nationales Visum nur für Österreich.... aber auch von dem will sie nichts wissen.

Wenn die Behörden nicht helfen wollen sieht man einfach alt aus!!!! Deswegen gehts mir im Moment einfach um die Sache mit der Verlängerung dieses Eintrages. Denn im Dezember ist diese Normalerweise vorbei und dann könnte er kommen. Solang italien das nicht wieder neu eintragen lässt.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #40 - 24.06.2015 um 19:05:20
 
Saridda schrieb am 24.06.2015 um 18:10:49:
Leider ist das tatsächlich in der Theorie anscheindend alles ganz einfach in der Praxis leider nicht!
Wenn das so wäre mit dem EU Recht dann wäre eines unserer beantragten Visa sogar fälschlich abgelehnt worden. Zum Zeitpunkt der Hochzeit war ich nämlich keine Österreicherin sondern nur italienerin und da EU Bürger bei der Österreichischen Botschaft nur ein 3 Monatiges Touristenvisum für Angehörige beantragen können und keine Familienzusammenführung haben wir das damals gemacht und genau dieses wurde aufgrund der Schengensperre abgelehnt. Ich habe mehrmals mit der Botschaft telefoniert sie sagten mir sie können da rein gar nichts machen. 


Ich sprach nicht von "Theorie und Praxis", sondern von "Rechtslage und behördlicher Praxis". Das ist ein wichtiger Unterschied. Die Rechtslage ist nämlich das geltende Recht, und das ist keinesfalls bloße Theorie, sondern muss von den Behörden befolgt werden. Notfalls eben, indem man sie gerichtlich dazu zwingt.

In der Tat hätte dein Mann das einfache Einreisevisum nach der Freizügigkeitsrichtlinie EU erhalten müssen, als du noch nicht Österreicherin warst. Die Auskunft, dass Angehörige von EU-Bürgern nur ein Touristenvisum und keine FZF beantragen können, war juristisch haarespaltend sogar richtig (man fragt sich, ob da bösartige Sadisten am Werk sind), denn die FZF nach nationalem (in dem Fall österreichischem) Recht findet auf sie eben keine Anwendung, weil sie Anspruch auf das einfache Einreisevisum nach der Richtlinie haben. Aber das Touristenvisum konnten sie dann wegen der Schengensperre natürlich locker ablehnen. Möglich, dass die Botschaft wegen des Antrags gar keine Ahnung hatte, dass es um einen Freizügigkeitsfall geht und euch deshalb auch nicht den Tip geben konnte, den richtigen Antrag zu stellen. Die Bösewichter in deinem Fall sind offenbar die nationalen Behörden in Österreich.


Saridda schrieb am 24.06.2015 um 18:10:49:
Um ein Konsultationsverfahren zu erreichen hab ich dann den österreichischen Pass machen lassen da das nur mit einem Antrag auf Familienzusammenführung eingeleitet wird....


Das ist natürlich der Hammer: Du hast deine Rechtsposition verschlechtert, um die Sperre wegzukriegen, die gar kein Problem gewesen wäre, da du freizügigkeitsberechtigt warst. Durch Annahme der österreichischen StA hast du deine Freizügigkeitsberechtigung allerdings verloren, so dass die Sperre DESWEGEN wieder relevant geworden ist.

Was kann man nun noch machen?

Saridda schrieb am 24.06.2015 um 18:10:49:
Wenn die Behörden nicht helfen wollen sieht man einfach alt aus!!!! Deswegen gehts mir im Moment einfach um die Sache mit der Verlängerung dieses Eintrages. Denn im Dezember ist diese Normalerweise vorbei und dann könnte er kommen. 


Auf ein so niedrig gestecktes Ziel - bis Dezember zu warten - würde ich mich nicht mehr einlassen, wenn ich die Rechtslage kenne. Wenn du immer noch in Österreich bist, also keinen neuen Freizügigkeitsfall hast, dann könntest du die österreichische StA wieder aufgeben. Oder du wartest, bis du in D bist.

Bleibst du in Österreich und behältst auch die österreichische StA, dann kann er nur noch den Antrag auf FZF stellen und dann nach Ablehnung klagen. Gibt es angeblich wegen der Sperre keine Ablehnung, sondern nur Warterei, dann muss er nach drei Monaten Untätigkeitsklage erheben.

Ist der Umzug nach D noch irgendwie aktuell, dann so schnell wie möglich und einfaches Einreisevisum bei der deutschen Botschaft. Das sollte dann relativ unproblematisch klappen.

Das beste wäre gewesen, sofort einen kompetenten RA einzuschalten, der (hoffentlich) den Freizügigkeitsfall gesehen hätte. Aber das ist ja nun leider zu spät.

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Antwort #41 - 24.06.2015 um 19:55:01
 
Ohmann es ist einfach schlimm wenn man mit Ämtern zu tun hat die keine Ahnung von Gesetzten und Bestimmungen haben und Desinteressiert noch dazu  unentschlossen

Ich habe heute nochmal eine Email an die Botschaft in Tunis geschrieben und mit diesem Freizügigkeitsrecht agumentiert. Mal sehen ob und was sie als Antwort geben.

Die österreichische StA abzugeben damit hätte ich kein Problem nur wie lange dauert das dann wieder?
Ich bin hier in Österreich aber als beides gemeldet Italien und Österreich ist das dann trotzdem notwendig das ich wirklich nur Italien bin um dieses Recht zu bekommen?
Nach Deutschland zu ziehen ist zwar noch Aktuell jedoch passiert das auch nicht von heute auf morgen....

Der Antrag auf FZ ist ja schon gestellt bei der Botschaft und liegt der innlandsbehörde ja schon vor. Genauso wie dieses Konsultationsverfahren schon am laufen ist.
Mein Gedanke ist einfach es wäre schon ziemlich dreist von Italien die Sperre im Dezember erneut einzutragen obwohl sie eine Anfrage von Österreich vorliegen haben.... halten Sie das für Wahrscheinlich? Es ist zwar nicht das nächste Ziel aber zumindest irgendein Ziel.

Zu dem Anwalt; ich hatte zwei Anwälte einen in Italien einen hier in österreich alles was passiert ist war das ich jede menge Geld los bin.... also auf einen Anwalt will und kann ich mich jetzt nicht mehr verlassen!

Aber vielen Dank für Ihre hilfreichen Antworten das gibt mir etwas neue Hoffnung!  Smiley
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Antwort #42 - 24.06.2015 um 20:19:08
 
Saridda schrieb am 24.06.2015 um 19:55:01:
Ohmann es ist einfach schlimm wenn man mit Ämtern zu tun hat die keine Ahnung von Gesetzten und Bestimmungen haben und Desinteressiert noch dazu  


Deshalb Anwalt. Und zwar BEVOR man einfach mal auf die Idee kommt, eine neue StA anzunehmen...Oder hat dir das etwa ein Anwalt empfohlen?

Saridda schrieb am 24.06.2015 um 19:55:01:
Ich habe heute nochmal eine Email an die Botschaft in Tunis geschrieben und mit diesem Freizügigkeitsrecht agumentiert. 

Das nützt jetzt nichts mehr, weil dein Freizügigkeitsrecht mit dem Erwerb der öst. StA eben in Ö nicht mehr gilt.

Saridda schrieb am 24.06.2015 um 19:55:01:
Die österreichische StA abzugeben damit hätte ich kein Problem nur wie lange dauert das dann wieder? 


In D geht das wohl fast sofort. Sollte in Ö nicht anders sein, denke ich. Musst du dich erkundigen.

Saridda schrieb am 24.06.2015 um 19:55:01:
Ich bin hier in Österreich aber als beides gemeldet Italien und Österreich ist das dann trotzdem notwendig das ich wirklich nur Italien bin um dieses Recht zu bekommen?


Ja, das ist wirklich nötig, weil du mit Wohnsitz im Land einer deiner StAen dich nicht auf deine EU-Freizügigkeit berufen kannst.

Saridda schrieb am 24.06.2015 um 19:55:01:
Der Antrag auf FZ ist ja schon gestellt bei der Botschaft und liegt der innlandsbehörde ja schon vor. Genauso wie dieses Konsultationsverfahren schon am laufen ist.
Mein Gedanke ist einfach es wäre schon ziemlich dreist von Italien die Sperre im Dezember erneut einzutragen obwohl sie eine Anfrage von Österreich vorliegen haben.... halten Sie das für Wahrscheinlich? Es ist zwar nicht das nächste Ziel aber zumindest irgendein Ziel.


Wann wurde der Antrag gestellt? Nach drei Monaten kannst du Untätigkeitsklage erheben. Aber das musst du dann auch tun. Sprich vor allem nicht mehr mit der Ausländerbehörde in Ö. Die wollen das ja offensichtlich blockieren, obwohl sie auch anders könnten. Reden nützt an diesem Punkt gar nichts mehr. Nur noch Anträge stellen und dann klagen. Um einen Anwalt wirst du nicht herumkommen.

Und die Sperre in Italien ist nicht das Problem. Da kämpfst du an der falschen Stelle. Es sind die öst. Behörden, die nicht wollen.

Das schnellste wäre dann wohl, die öst. StA abzugeben und dann sofort den Visumsantrag nach Freizügigkeitsrecht zu stellen. Wenn man der Botschaft die Sachlage schriftlich mitteilt, dann müssten die das umgehend erteilen. Vor allem sind dann die nationalen Behörden in Ö nicht mehr beteiligt, die ja die ganze Zeit Ursache des Übels waren.

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Antwort #43 - 24.09.2015 um 22:51:27
 
Ein Wunder ist geschehen Italien hat den SIS Eintrag nun endlich gelöscht... aber nun steh ich schon wieder vor dem nächsten Problem hört das denn nie auf ??  weinend weinend weinend weinend
Die österreichische Behörde will jetzt zu dem Visumantrag noch ein Führungszeugnis aus ITALIEN.... wo sollen wir das jetzt herbekommen und wie wenn er in Tunesien ist???? kann mir da jemand weiter helfen???  Traurig Traurig Traurig Traurig Traurig
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Antwort #44 - 25.09.2015 um 00:36:01
 
Frag mal im auslaender.at forum nach, ob das überhaupt zulässig ist.
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