Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Praktische Probleme der Namenserklärung? (Gelesen: 2.544 mal)
Obst88
Themenstarter Themenstarter
Full Top-Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 413

NDS, Niedersachsen, Germany
NDS
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: DE&NL
Zeige den Link zu diesem Beitrag Praktische Probleme der Namenserklärung?
09.01.2015 um 08:22:48
 
Welche Probleme können in der Praxis entstehen, wenn meine chinesische Ehefrau meinen deutschen Nachnamen annimmt? Für China ändert sich ja nichts, die erkennen Namensänderungen nicht an und somit verbleibt im Reisepass ihr Geburtsname. Aber wie kann meine Frau sich dann im Rest der Welt ausweisen? Sie kriegt ja keinen deutschen Ausweis.
Dann müssen alle Reisen weiterhin mit ihrem Geburtsnamen gebucht werden? Wie sieht das im täglichen Leben aus, beim Eröffnen eines Bankkontos, Beantragung Büchereiausweis oder dergleichen, die wollen ja öfter mal ein Identifikationsdokument.
Oder um beim Fliegen zu bleiben. Wenn das Flugticket auf ihren Geburtsnamen gebucht wird, muss ihre Vielfliegerkarte ja sicher auch auf ihren Geburtsnamen lauten. Nur schicken die öfter mal was per Post und am Briefkasten steht dann nur ihr neuer Nachname.

Mache ich mir zuviele Gedanken oder ist es nachher wirklich so kompliziert?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Praktische Probleme der Namenserklärung?
Antwort #1 - 09.01.2015 um 09:20:09
 
Überall wo deutsches Recht gilt, wird auch der deutsche Name verwendet. Also bei der Bankkonteneröffnung oder bei ner Anzeige.

Wegen der Post: Da lässt man einfach den chinesischen Namen mit drauf.

Also mal ehrlich.. Der gemeinsame Ehename hat doch nur 2 Gründe:

- patriarchalisch, weil die Frau dann der Familie des Mannes gehört (wortwörtlich)
- aus Verwaltungsvereinfachung... früher gab es Probleme mit Eheurkunden, durch den gemeinsamen Namen konnte man schnell die Ehe feststellen und zweitens konnte man in den früheren deutschen Polizeistaaten Akten nach Familiennamen führen und nicht nach Einzelpersonen

Meine Ehefrau kommt aus Mexiko. Sie wollte auch einen gemeinsamen Ehenamen, da sie in den USA aufgewachsen ist und dort üblich ist. Ich sagte dass der gemeinsame Ehename nur in wenigen Staaten gibt und ein gemeinsamer Name für mich nicht logisch ist, da der Familienname die Herkunft belegt und sie nach der Ehe ja weiterhin die gleichen Eltern hat und erst unsere Kinder meinen Familiennamen tragen werden.
Später stellte sich heraus, dass Mexiko auch keinen gemeinsamen Ehenamen kennt und wir dadurch auch den ganzen Verwaltungskrimskrams vermieden haben.

Aber wenn es der Herzenswunsch deiner Frau ist, dann solltet ihr das durchziehen.
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Obst88
Themenstarter Themenstarter
Full Top-Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 413

NDS, Niedersachsen, Germany
NDS
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: DE&NL
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Praktische Probleme der Namenserklärung?
Antwort #2 - 10.01.2015 um 17:03:35
 
Niemand da bei dem es in der Praxis zu Probleme gekommen ist?
Gilt es dann wirlklich nur in Deutschland oder auch in Europa/Welt?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
janetm
Senior Top-Member
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 643

Bielefeld, Nordrhein-Westfalen, Germany
Bielefeld
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Praktische Probleme der Namenserklärung?
Antwort #3 - 27.01.2015 um 20:36:48
 
Gilt nur in Deutschland, nach einer eventuellen Einbürgerung dann aber überall. Zwinkernd

Bei allem wo man sich ausweisen muss, gilt der Name im Pass. Flugreisen vor allem.

Handyverträge und Bankkonten benötigen in der Regel auch eine Identifikation. Wir haben da beides erlebt, Name im Pass (Handy, Bank 1), Name nach deutschem Recht (Bank 2).

Führerschein auf deutschen Namen.

Am Briefkasten sind auch beide Namen.

Ein richtiges Problem ist es nicht, ob wir es nochmal machen würden, weiß ich aber auch nicht.

Im eAT steht der Name nach deutschem Recht, damit muss man nicht immer die Eheurkunde mitführen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
nixwissen
Silver Member
****
Offline


Tiananmen - Am 4.6.1989
geschah hier nichts.


Beiträge: 1.253

Hamburg, Hamburg, Germany
Hamburg
Hamburg
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Praktische Probleme der Namenserklärung?
Antwort #4 - 28.01.2015 um 17:32:32
 
Hi,

der Pass bleibt mit dem chinesischen Namen aber das chin. Konsulat macht einen Stempel rein mit "The bearer of this passport is also known MEIER, Shan".
In China kann man übrigens auch den Namen des Ehepartners annehmen, auch Doppelnamen sind erlaubt, in beiden Reihenfolgen, dann aber eher ohne Bindestrich. Auch wenn das beides ziemlich unüblich ist.
Es ist fast egal was man wählt, es macht alles keine Probleme und bei der Namenswahl könnt Ihr Euch deutsches oder chinesisches Recht aussuchen.
Nur vom Doppelnamen ohne Bindestrich mit ihrem vor Deinem Namen würde ich abraten da das Niemand als Doppelname erkennt.
Ling Yang Meier, ist das nun MEIER, Ling Yang oder YANG MEIER, Ling?

Gruß,
Norbert
Zum Seitenanfang
  

Ich bin nur Laie und meine Aussagen sind nur meine Meinung bzw. Interpretation nach bestem Wissen. Sollte ich mal Dummfug schreiben, werde ich hoffentlich korrigiert!
"Alexa, wie gut ist der Datenschutz bei der Corona-Warn-App?"
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema