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Bin ich Illegal? (Gelesen: 3.999 mal)
Françoi de la18
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20.12.2014 um 17:01:45
 
Hallo,

Ich bin seit 1 Monat bei einem Freund in NRW untergekommen weil mir aufgrund von Totalsanierung gekündigt wurde und ich bis jetzt noch keine Wohnung gefunden habe.

Ich Studiere in Hessen und bin aber jetzt in NRW weil es anders nicht ging. Ich kann mich bei meinem Freund nicht anmelden weil der Mieter es nicht zulässt.

Bin ich jetzt Illegal weil ich seit einem Monat nicht angemeldet bin? Mein Aufenthalt fürs Studium gilt bis Sep 2015.

Danke Smiley
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reinhard
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Antwort #1 - 20.12.2014 um 17:12:41
 
Nein, die AE gilt. Du musst nur sicher stellen, dass Du den Zweck der AE erfüllst (also täglich fließig studierst) und Post Dich täglich erreicht.

Zur Zeit verstößt Du vermutlich gegen das Meldegesetz, das ist aber eine Ordnungswidrigkeit, die nichts mit Deinen ausländerrechtlichen Status und der Aufenthaltserlaubnis zu tun hat.
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Françoi de la18
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 20.12.2014 um 19:17:15
 
Danke. Bis wann kann unangemeldet bleiben? Denn.ich warte auf die Zusage eines Wohnheimes welches 2000 Studenten an der Warteliste hat. Gibt es Probleme bei der späteren Anmeldung?
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reinhard
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Antwort #3 - 20.12.2014 um 19:27:55
 
Jeder Tag ist gegen das Gesetz.

Je länger Du gegen die Gesetze verstößt, desto schlechter, wenn Du erwischt wirst. Ich nehme an, es ist für eine Woche okay, länger nicht.
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Françoi de la18
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Antwort #4 - 20.12.2014 um 20:29:45
 
Aber was kann ich denn dafür,dass ich Obdachlos geworden bin? Ich kann doch nicht irgendwo einfach so angemeldet sein?

PS: kann man mich woanders mit einer Vollmacht von mir anmelden oder muss ich persönlich dorthin?
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 20.12.2014 um 23:33:33
 
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 20.12.2014 um 23:41:08
 
Françoi de la18 schrieb am 20.12.2014 um 19:17:15:
Danke. Bis wann kann unangemeldet bleiben? Denn.ich warte auf die Zusage eines Wohnheimes welches 2000 Studenten an der Warteliste hat. Gibt es Probleme bei der späteren Anmeldung?


2 Monate anmeldefrei nach §25 Meldegesetz NRW.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 21.12.2014 um 06:20:12
 
Meldepflichten
§ 13 (Fn 9)
Allgemeine Meldepflichten
(1) Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde anzumelden.
(2) Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde abzumelden.

@mgb:
Du verstehst den Paragraphen 25 nicht richtig! Die 2 Monate gelten, wenn man noch woanders wohnt/gemeldet ist!

Also besser auf Reinhard hören!
Allerdings könnten sich die Behörden natürlich fragen, wie ernsthaft ein Studium betrieben wird, wenn man in einem anderen Bundesland wohnt - zumal eine Totalsanierung und das "Loswerden" der Mieter ein langwieriger Prozess gewesen sein dürfte (Zeit, was Neues zu suchen!!)
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mgb
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Antwort #8 - 21.12.2014 um 06:57:09
 
Vielleicht solltest du mal §25 Absatz 2 lesen.
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Antwort #9 - 21.12.2014 um 08:53:24
 
mgb schrieb am 21.12.2014 um 06:57:09:
Vielleicht solltest du mal §25 Absatz 2 lesen.

Ausländer, die eine deutsche AE besitzen, sind mMn keine Besucher i.S.v. §25 Abs. MG NRW. Diese Regelungen betrifft nur diejenigen Ausländer, die sich mit einem Schengen Visum bzw. visumfrei in DE (kurzfristig) aufhalten.
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mgb
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 21.12.2014 um 09:18:25
 
Meldegesetz ist für Wohnung/Unterkunft zuständig und nicht für Aufenthaltsrecht.
Der Fragesteller hat in der Wohnung des Freundes nur Besucherstatus. Untervermieten darf der Freund offensichtlich erst gar nicht.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #11 - 21.12.2014 um 12:08:30
 
Françoi de la18 schrieb am 20.12.2014 um 20:29:45:
Aber was kann ich denn dafür,dass ich Obdachlos geworden bin?


Genau das ist Dein Problem, nicht das der Ausländerbehörde. Wenn Du studierst, dann wirst Du solch ein einfaches Problem auch lösen können.

Falls es nur vorübergehend ist und Du in Deine Wohnung wieder einziehst, ist es egal.
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Aras
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Antwort #12 - 21.12.2014 um 13:05:41
 
Ich finde es offen gesagt naiv sich nur für ein Wohnheim, worauf 2000 Studenten drängen, zu bewerben und zu hoffen, dass man die Zusage zeitnah erhält.

Da würde ich die vorlesungsfreie Zeit nutzen um eine Wohnung im Zielort bzw. im Umland zu suchen. Sollte man nämlich von der Ausländerbehörde fragen, wieso man keine Wohnung hat und nur die eine Bewerbung fürs Studentenwohnheim vorlegt, dann ist das meiner Meinung nach ein Witz.

Und dann auch weit entfernt wegziehen, sodass man nicht mehr täglich zur Uni pendeln kann? Höchstens wenn es in der vorlesungsfreien Zeit ist.

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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