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Einbürgerung als Studentin und Ehemann aus der Türkei (Gelesen: 3.007 mal)
esrag
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Wanne Eickel, Nordrhein-Westfalen, Germany
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20.12.2014 um 15:36:59
 
Hallo zusammen,

Ich hoffe, dass ihr mir helfen könnt.

Ich bin hier in Deutschland geboren, habe mein Abitur gemacht und studiere nun an einer Uni. Mein Mann ist seit einem Jahr in Deutschland und hat seit Monaten Probleme wegen seinem Aufenthalt, da wir etwas weniger Geld zur Verfügung haben, als es sein sollte.

Jedenfalls habe ich letzte Woche den Antrag auf Einbürgerung gestellt und gestern Post bekommen. Ich muss die 255 Euro zahlen, bevor es weitergeht.

Meine Frage nun ist, ob mir der Antrag verweigert werden kann, weil mein Mann seit einem halben Jahr nur eine Fiktionsbescheinigung bekommt.
Ich meine, wenn man mir den Antrag verweigert, muss ich auch noch mal draufzahlen, stimmt das? Das wäre sehr ärgerlich, aber ich will endlich alles hinter mich bringen.

Zur Info: ich habe ein Niederlassungserlaubnis und wir bekommen 600 Euro BaföG + 400 Euro Nebenjob meines Mannes. Er besucht auch noch den Sprachkurs.

Ich bin für alle Antworten dankbar, denn obwohl mir der Mitarbeiter bei der Ausländerbehörde gesagt hat, dass es bei mir sehr gut aussieht, habe ich Angst.

Mit freundlichen Grüßen Smiley
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reinhard
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Antwort #1 - 20.12.2014 um 15:53:21
 
Die Einbürgerungsbehörde kennt Deine Akte, wir nicht. Wenn er sagt, dass es gut aussieht, muss ich ihm glauben.

Was genau hat die Fiktionsbescheinigung Deines Mannes mit Deiner Einbürgerung zu tun? Warum bekommt er keine AE, sondern nur eine Fiktionsbescheinigung? Was fehlt da?
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Antwort #2 - 20.12.2014 um 16:03:18
 
Es heißt immer, dass wir zu wenig verdienen. Nur neben dem Sprachkurs kann mein Mann nicht Teilzeit arbeiten und ich habe wegen meinem Studium keine Zeit für einen Nebenjob. Deswegen die Fiktionsbescheinigung...was uns alle drei Monate zu schaffen macht.
Das letzte mal hieß es, dass es aus dem Mietvertrag nicht hervorgeht, wie viel wir an Heizkosten bezahlen. Das nächste mal müssen wir unsere Kontoauszüge vorbeibringen.

Ich wollte den Antrag schon viel eher stellen, aber wenn ich anfange zu studieren, wäre das garkein Problem hat man mir gesagt. Da ich wegen einer OP über 6 Monate krank geschrieben war, mussten wir bis heute warten...
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reinhard
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Antwort #3 - 20.12.2014 um 16:09:54
 
Dann hoff mal, dass die Einbürgerungsbehörde alles richtig beurteilt hat. Sobald Du deutsch bist, kommt es für seine AE auf das Einkommen nicht mehr an.

Bei ihm ist es richtig, erst den Sprachkurs zu Ende zu bringen und erst dann mehr zu arbeiten. Sonst bekommt er nur schlecht bezahlte Aushilfsjobs, mit Deutsch-Kenntnissen hat er mehr Möglichkeiten.
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Antwort #4 - 20.12.2014 um 16:17:04
 
Genau darum geht es.
Wir respektieren die Gesetze, aber ohne Deutschkenntnisse hat er keine Chance.
Aber eigentlich hat seine Akte nichts mit meiner zu tun, oder? Habe ich mir eigentlich auch gedacht, aber die letzten Monate haben mir gezeigt, dass alles möglich ist.

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Antwort #5 - 20.12.2014 um 16:35:20
 
esrag schrieb am 20.12.2014 um 16:17:04:
Aber eigentlich hat seine Akte nichts mit meiner zu tun, oder? 


Hier unterliegst du einem Trugschluss.
In eurem Fall du = TR er gleich TR handelt es sich um eine Familienzusammenführung zu einem Ausländer.
Wenn du das als Suchbegriff verwendest wirst du sehr schnell die Zusammenhänge erkennen.
In D ist nicht alles möglich, hier läuft es nach den Gesetzen.
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esrag
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Antwort #6 - 20.12.2014 um 16:51:21
 
Also ist der Antrag gefährdet?
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Antwort #7 - 20.12.2014 um 16:57:07
 
Du lebst länger als 8jahre in Deutschland?
Beziehst du Bafög?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #8 - 20.12.2014 um 17:03:29
 
Ich bin hier geboren und ja ich beziehe BaföG..als eingeschriebene Studentin prüft das Amt mein Einkommen nicht.
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Antwort #9 - 20.12.2014 um 17:13:23
 
Dann gilt dein Lebensunterhalt als gesichert und der Bezug von ALG 2 wird nicht durch dich vertreten.
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Antwort #10 - 20.12.2014 um 17:16:02
 
Lebensunterhalt ist ja an sich kein Problem, da es nicht geprüft wird, sondern der Aufenthalt meines Mannes...
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Antwort #11 - 20.12.2014 um 17:25:48
 
Ja, egal. Du hast Anspruch auf Einbürgerung.
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Antwort #12 - 20.12.2014 um 17:38:37
 
Danke für die Antworten Smiley Hoffentlich klappt es!!!!
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