Mir ist nicht klar, ob meiner russischen Frau die
NE erteilt wird, obwohl es vom Gesetzestext für mich so erscheint.
Deshalb bitte ich um Hilfe und Aufklärung.
Der Sachverhalt:
Wir sind seit 2007 verheiratet und leben zusammen in Berlin.
Ich bin Deutscher, sie ist russische Staatsbürgerin.
Wir haben 2 gemeinsame Kinder, 2 Jahre alt und 6 Jahre alt, beide sind deutsche Staatsbürger.
Bisher bekam meine Frau 3 x für jeweils 3 Jahre die Aufenthaltserlaubnis.
Eine
NE war nicht drin, weil wir seit 7 Jahren ALG-2 beziehen (bitte nicht meckern, es gibt Situationen, wo es aufgrund von Erkrankungen, Depressionen usw. und anderen Gründen nicht anders geht, auch beim besten Willen nicht)
Nun meine Frage:
Im Gesetz §9, Satz 2, Punkt 3 heisst es:
3. er mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet hat oder Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens nachweist; berufliche Ausfallzeiten auf Grund von Kinderbetreuung oder häuslicher Pflege werden entsprechend angerechnet,
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Meine Frau betreut seit 7 Jahren unsere Kinder und hat deshalb keinen Beruf ausgeübt, somit würde die Voraussetzung für die
NE laut Punkt 3 von ihr erfüllt.
Jedoch nicht Punkt 2:
2. sein Lebensunterhalt gesichert ist,
Weiter unten im Gesetz steht:
Darüber hinaus wird von den Voraussetzungen des Satzes 1 Nr. 2 und 3 abgesehen, wenn der Ausländer diese aus den in Satz 3 genannten Gründen nicht erfüllen kann.
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Satz 2 kann meine Frau aus den Gründen, welche in Satz 3 genannt werden, nicht erfüllen.
Folglich ist der gesicherte
LU in ihrem Fall nicht nötig.
Sehe ich das richtig ?
Die anderen Punkte erfüllt sie alle.
Dann steht noch im Gesetz:
(3) Bei Ehegatten, die in ehelicher Lebensgemeinschaft leben, genügt es, wenn die Voraussetzungen nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3, 5 und 6 durch einen Ehegatten erfüllt werden.
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Wie das zu unserem Fall passt, weiss ich nicht. Da aber meine Frau die Voraussetzungen nach Punkt 3 erfüllt und Punkt 5 und 6 für sie momentan nicht zutreffen, meine ich, dass die
NE erteilt werden wird.
Meine Frage an die Experten:
Liege ich richtig mit meiner Einschätzung, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind für die Erteilung der
NE ?
Oder scheitert es am Bezug von ALG-2 ?