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9 Jahre Haft, Halbstrafe ? freiwillige Ausweisung ? Kinder ! (Gelesen: 4.429 mal)
tommy4g
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Zeige den Link zu diesem Beitrag 9 Jahre Haft, Halbstrafe ? freiwillige Ausweisung ? Kinder !
19.12.2014 um 22:51:30
 
Hallo,

ich habe auf Grund meines Problemes im Internet recherchiert und bin auf euer Forum gestoßen und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Worum geht es ?

Ein Mann aus Nigeria stammend seit 13 Jahren mit  einer Österreicherin verheiratet und 3 Kindern, Wohnhaft in Bayern.

Dieser man hat 9 Jahre für Drogenhandel bekommen aufgrund einer aussage ( ob gerecht oder nicht ist egal ). In nun 9 Monaten hat er seine Halbstrafe erreicht. ist ein vorbildlicher Häftling.
Die Kinder leiden sehr das der Vater eingesperrt ist und das ist auch die primäre Tatsache warum um Rat gebeten wird.

Nun die Frage: was kann man machen das dieser mann so schnell wie Möglich aus denn Gefängnis kann.
Freiwillige Ausweisung ? wenn ja wie schnell geht sie und was muss man machen ? andere Ideen ? Gibt es Form schreiben die jemand mir zur Verfügung stellen kann ? kennt jemand soziale stellen die helfen ?

es ist nicht wichtig das der mann nach D-Land bzw in die EU kommen muss es ist nur wichtig das er so schnell wie Möglich aus denn Gefängnis kommt damit der extreme seelische Stress der kinder gelindert wird.

Vielen dank für die Antworten im voraus
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tiggger
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 20.12.2014 um 10:02:33
 
D.h. die Kinder wuerden dann nach Nigeria ziehen?
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reinhard
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Antwort #2 - 20.12.2014 um 12:29:43
 
tommy4g schrieb am 19.12.2014 um 22:51:30:
Nun die Frage: was kann man machen das dieser mann so schnell wie Möglich aus denn Gefängnis kann.
Freiwillige Ausweisung ? wenn ja wie schnell geht sie und was muss man machen ?


Es handelt sich nicht um eine "freiwillige Ausweisung".

Es gibt (??? klären!) eine Ausweisung der Ausländerbehörde, gegen die er Widerspruch einlegen oder klagen konnte.

Er könnte zustimmen, nach Halbstrafe abgeschoben zu werden. Wenn die Staatsanwaltschaft auch zustimmt, wird er dann aus dem Gefängnis entlassen, allerdings wirklich freigelassen erst auf dem Flughafen Lagos.

Dann bekommt er eine Einreisesperre, er kann versuchen, die Länge durch Anträge zu beeinflussen.

Aber die nächsten 20 Jahre sollte er nicht wieder einreisen, weil er dann für die zweite Hälfte der Strafe wieder ins Gefängnis kommt.


Zitat:
andere Ideen ? Gibt es Form schreiben die jemand mir zur Verfügung stellen kann ? kennt jemand soziale stellen die helfen ?


Formschreiben kann es überhaupt nicht geben, weil es immer individuelle Entscheidungen sind. Zunächst sollte er Dir erklären, ob er ausgewiesen ist, ob er dagegen vorgegangen ist. Er hat durch Frau und Kinder einen besonderen Ausweisungsschutz, es gibt also keinen "Automatismus", sondern eine individuelle Entscheidung. Anders gesagt: Über die Ausweisung wird nicht per Taschenrechner (Gesetz & Urteil) entschieden, sondern nach Anhörung.

Zitat:
es ist nicht wichtig das der mann nach D-Land bzw in die EU kommen muss es ist nur wichtig das er so schnell wie Möglich aus denn Gefängnis kommt damit der extreme seelische Stress der kinder gelindert wird.


Falls es nicht darum geht, dass er mit Frau und Kindern zusammen lebt, könnte er der Abschiebung bei Halbstrafe zustimmen (2015?) und 2035 wieder einreisen. Bis dahin müssten die Kinder zum Sehen das Videotelefon benutzen oder selbst hinfliegen.
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grisu1000
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i4a rocks!


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Antwort #3 - 20.12.2014 um 17:27:19
 
tommy4g schrieb am 19.12.2014 um 22:51:30:
Die Kinder leiden sehr das der Vater eingesperrt ist und das ist auch die primäre Tatsache warum um Rat gebeten wird.


Geht es um die Trennung, so wird eine Ausweisung nach der Hälfte der Strafe (4,5 Jahre) nicht die Lösung sein. Er wird sehr lange Zeit nicht nach DEU ggf. Europa (Frau ist ja Österreicherin) zurückkehren können. Eher sollte auf ein Aussetzung eines Strafrestes hinwirken. Das würde frühestens nach 6 Jahren gehen.
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Vinzent2m
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Antwort #4 - 20.12.2014 um 17:38:56
 
Nach 14 Jahren beruflich hinter Gittern, ist mir der Wunsch möglichst schnell herauszukommen nur allzu bekannt.
Ich kenne aber sehr viele Fälle, in denen die (voreilige) Entscheidung bitter bereut wurde.
Von daher bitte die Sache längerfristig beurteilen.
Die Konsequenzen einer Abschiebungen wurden hier bereits zutreffend geschildert.
Außerdem bei einer 9-jährigen BtM-Strafe ist die Abschiebung zur Halbstrafe alles andere als eine Selbstverständlich.
Also bevor der ABH gegenüber eine Einverständnis signalisiert wird, sollte Klarheit darüber bestehen, wann die Staatsanwaltschaft (zuständig ist hier der Rechtspfleger) eine § 456 a StP0 Maßnahme beabsichtigt.
Was ist denn bisher seitens der ABH erfolgt?
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tommy4g
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i4a rocks!


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Antwort #5 - 20.12.2014 um 20:31:31
 
wow, vielen dank für die Informationen.

muss mir noch einiges durch denn Kopf gehen lassen.
würde mich über mehr Infos freuen bzw Tipps.
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Manna
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Antwort #6 - 21.12.2014 um 10:02:05
 
Ich kann mich da Vinzent2m nur anschliessen.
Vorher das genau abwägen!!!! Ihm konnte es auch nicht schnell genug gehen die JVA Richtung Heimat zu verlassen. Dachte alles besser als in der JVA. Das Ende vom Lied - wir hatten alles..... zeitliche Befristung der Ausweisung, Abschiebekosten bezahlt, dt. Kind und somit Wiedereinreise.....der Haken war nur die offene Reststrafe. Und da ist keiner von abgerückt. Also hätte er entweder einreisen können und sich direkt in die JVA begeben können und dort seine noch restl Zeit absitzen - oder, wie er es gemacht hat, 10 Jahre (ZEHN!) Jahre warten bis der Haftbefehlt verjährt - wobei bei 9 Jahren Haft die Verjährung sicher eine andere Länge hat!
Also vorher genau nachdenken, nach 2/3 der Haft sieht das am Ende anders aus.

(Sorry, sollte ich die falschen Fachbegriffe gewählt haben, bin nicht vom Fach, sondern Co-Opfer  Zwinkernd )
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Vinzent2m
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Antwort #7 - 21.12.2014 um 14:00:41
 
Wenn Du mehr Tipps willst, wäre es hilfreich, wenn Du zunächst die Frage, was bisher seitens der ABH erfolgt ist beantwortest.
Gibt es bereits ein Anhörungsschreiben?
Auch im Vollzugsplan den die JVA erstellt, könnten wichtige Informationen enthalten sein, was die weitere Planung angeht.
Dein Mann erhält ein Exemplar und er muß regelmäßig fortgeschrieben werden.
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reinhard
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Antwort #8 - 21.12.2014 um 14:25:28
 
Vinzent2m schrieb am 21.12.2014 um 14:00:41:
Dein Mann erhält ein Exemplar und er muß regelmäßig fortgeschrieben werden.


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Vermutlich ist er Bekannter und muss die Informationen erst erfragen.
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