Eduard
Silver Member
Offline
Laie, denkt manchmal etwas quer
Beiträge: 1.796
Deutschland Bayern Germany
Geschlecht:
Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutscher
|
Letzten Endes geht es hier doch nur ums Geld.
Wenn ich etwas im eigenen Interesse beantrage (die Anmeldung zur Eheschließung, ein Ehefähigkeitszeugnis, die Nachbeurkundung einer Eheschließung im Ausland, ein FZF-Visum, ...), dann kann die Behörde die dadurch entstehenden Kosten, auch die einer eventuellen Urkundenüberprüfung, an mich weitergeben.
Die Änderung des Familienstands im Melderegister geschieht aber nicht im Interesse des Betroffenen, sondern von Amts wegen. Also tut sich die Behörde schwer, die Kosten vom Betroffenen zurückzufordern.
Es steht dem Meldeamt frei, selbst die Überprüfung der Urkunde zu veranlassen oder das Standesamt im Wege der Amtshilfe hinzuziehen. Dann müssen sie aber auch für die Kosten in Vorleistung gehen. Das will man natürlich vermeiden.
(Und zur Klarstellung bzw. Erinnerung: Es gibt keine Möglichkeit für die Betroffenen, selbst eine Urkundenüberprüfung zu beantragen, so wie bei einer Legalisation. Dies geht immer nur durch Ämter auf dem Wege der Amtshilfe. Dadurch wird - aus durchaus nachvollziehbaren Gründen - erreicht, dass Betroffene nicht gerichtlich gegen das negative Ergebnis einer Urkundenüberprüfung vorgehen können.)
Die Frage, die ich in solchen Fällen dem Amt immer stellen würde, ist: "Und was würden Sie tun, wenn ich Staatsangehöriger von xyz und nicht Deutscher wäre? Dann könnte ich gar keine Nachbeurkundung beantragen!"
|