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Gesetzentwurf zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung (Gelesen: 5.156 mal)
Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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04.12.2014 um 11:44:10
 
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 15.06.2015 um 14:29:11
 
Bei den Sprachkenntnissen (Ehegattennachzug) ist eine allg. Härtefallregelung vorgesehen, s. http://www.migrationsrecht.net/nachrichten-auslaenderrecht-politik-gesetzgebung/...
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 15.06.2015 um 14:54:06
 
Danke, Bayraquiano! Dann gibt es also eine Härtefallregelung, die auch für die Ehegatten von Deutschen - und anderen, nicht privilegierten Ausländern - gilt.
Für die Ehepartner von in D lebenden Türken dürfte aber nach dem Dogan-Urteil der Härtefall doch irrelevant sein, da nach dem Asssoziierungsabkommen JEDE Sprachanforderung gegen das Verschlechterungsgebot verstößt. Weißt du, wie das inzwischen bei den deutschen AVen gehandhabt wird? Erteilen die jetzt tatsächlich FZF-Visa, ohne dass A1 vorliegt? Wie sie das ja nach dem Dogan-Urteil tun müssten?
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 15.06.2015 um 15:15:22
 
Der entsprechende Erlass vom 4. August 2014 so weit ich weiß immer noch gültig und wird angewandt, sprich im Regelfall auch bei Ehegatten von assber. Türken kein FZF-Visum ohne A1. Gegen die entsprechende - m.E. auch völlig richtige - Entscheidung des OVG B-Bbg (7 B 22.14) hat man Revision beim BVerwG eingelegt. Da bleibt die Entscheidung abzuwarten.

Die EU-Komission hat übrigens auch festgestellt, dass der Erlass den Vorgaben des EuGH nicht entspricht und es hier einer Gesetzesänderung bedarf und sich weitere Schritte wie ein Vertragsverletzungsverfahren vorbehalten. Brüsseler-Bürokratiemühlen mahlen aber bekanntlich langsam.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 31.07.2015 um 19:15:32
 
Das Gesetz wurde heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt Morgen in Kraft (die Neuregelung des Ausweisungsrechts allerdings erst am 1. Januar 2016). Hier der Link zum BGBl.

Wichtig für Angeörige von Personen, die zwischen  dem 1.1.2011 und dem 31.7.2015 als subsidiär Geschützte anerkannt wurden: Die Ehegatten und Kinder können im vereinfachten Verfahren nach § 29 Abs. 2 Satz 2 AufenthG einreisen (keine LU-Sicherung, kein ausreichender Wohnraum muss vorhanden sein). Die Drei-Monatsfrist für die Antragstellung beginnt gem. dem neuen § 104 Abs. 11 AufenthG Morgen.
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