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aufenthalt wird nicht erteilt aber nur fiktionsbescheinigung (Gelesen: 12.660 mal)
Aras
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Antwort #15 - 02.12.2014 um 15:19:03
 
Ja dann sind die Kinder nicht deutsch.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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jack28
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Antwort #16 - 02.12.2014 um 15:36:53
 
ja weiss ich

mir gehts nur drum wie man eine aufenthalt wieder erlangen kann.er hatte davor ja aufenthaltserlaubniss gehabt. nur der war damals so doof und hatte sich hier abgemeldet gehabt.sonst hätte man seine aufenthalt ja immer wieder verlängern können. am dem tag wo er deutschland verlassen hatte,hatte ausländerbehörde ihm eine neue aufenthalt gegeben gehabt.nur jetzt sitzt er da mit eine fiktionsbescheinigung.die ausländerbehörde sagt die wollen das mit der chefin entscheiden.aber leider bis heute keine entscheidung.er hat alles vorgelegt was die haben wollten. arbeitsbemühnung hat er.
soll er am besten ein anwalt nehmen?? wenn ja dann würden seine brüder dem zahlen
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Runenwolf
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Antwort #17 - 02.12.2014 um 15:40:20
 
jack28 schrieb am 02.12.2014 um 15:36:53:
nur der war damals so doof und hatte sich hier abgemeldet gehabt.


Das war nicht doof, das war richtig so.

jack28 schrieb am 02.12.2014 um 15:36:53:
sonst hätte man seine aufenthalt ja immer wieder verlängern können.

Nö, hätte man nicht ... kein Aufenthalt in Deutschland und vorher nur ein befristetes Aufenthaltsrecht und dann für mehrere Jahre ins Ausland ... Wozu dann ein deutscher Aufenthaltstitel? Den bekommen die Ausländer, die sich in Deutschland aufhalten.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #18 - 02.12.2014 um 15:49:03
 
jack28 schrieb am 02.12.2014 um 15:36:53:
arbeitsbemühnung hat er.
soll er am besten ein anwalt nehmen?


Ja, Arbeitsbemühung reicht nicht wenn er gar keine Erlaubnis dafür bekommen kann. Das kann ein Anwalt auch nicht ändern.

Sieht jedenfalls danach aus, als ob die Kinder nicht freizügigkeitsberechtigt wären und er auch nicht über ausreichende Existenzmittel verfügt. Also kein Aufenthaltsrecht für ihn und seine Kinder.
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mgb
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #19 - 02.12.2014 um 18:00:20
 
Ob der Nachweis der Existenzmittel scheitert weiss man nicht. Es könnte z.B. sein das die Verwandtschaft zusammenlegt. Dazu noch Krankenversicherung und Chen wäre möglich.
Zu prüfen wäre dann noch ob damit der Zugang zum Arbeitsmarkt offen wäre.
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Antwort #20 - 02.12.2014 um 18:10:25
 
jack28 schrieb am 02.12.2014 um 14:11:10:
er ist jetzt über 1 jahr in deutschland nur mit fiktionsbescheinigung.

Wovon lebt er? Ist er in Deutschland krankenversichert? Sind die Kinder krankenversichert?

Welche Qualifikationen hat er?
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jack28
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Antwort #21 - 02.12.2014 um 19:10:54
 
er lebt vom hartz4 weil er keine möglichkeit hat zur arbeiten.fehlende arbeitserlaubniss.und krankenversichert ist er und seine kinder auch.das seit mehr als 16 monate

gelernt hat er koch
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Aras
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Antwort #22 - 02.12.2014 um 19:21:32
 
Er kriegt hartZ 4?
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Antwort #23 - 02.12.2014 um 19:33:11
 
habe iuch ja geschrieben gehabt aras. das der über ne jahr hier ist und hartz4 bekommt.arbeiten würde er so gerne,weil auf die kinder könnte jemand aufpassen. er hat das so geregelt das die kinder bis 16uhr in der schule sind. hort oder sowas würde auf die kinder aufpassen.die würden da hausaufgaben machen und lernen
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Antwort #24 - 02.12.2014 um 19:44:28
 
Wie kann er ALG 2 bekommen?

Er hat gar keinen Anspruch. Sry aber das ist irgendwie unlogisch.
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Antwort #25 - 02.12.2014 um 22:18:29
 
mit der fiktionbescheinigung hat er wohl anspruch drauf.
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Antwort #26 - 02.12.2014 um 22:25:27
 
Mit nur der Fiktionsbescheinigung hat man keinen Anspruch.

Er ist Drittstaatsangehöriger ohne Arbeitserlaubnis. Wie soll er da Anspruch auf ALG 2 haben?

Gibts da irgendetwas, was du vielleicht noch nicht weißt?
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Antwort #27 - 02.12.2014 um 22:28:06
 
aras glaube mir das er bekommt hartz4. ich kenne sein fall sehr sehr gut.weil er nicht mein bekannter ist sondern mein bruder. ich wollte aber es nicht sagen deswegen sagte ich bekannter.
versuche mal chat zu kommen,bin da am warten
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #28 - 02.12.2014 um 22:40:53
 
mgb schrieb am 02.12.2014 um 18:00:20:
Es könnte z.B. sein das die Verwandtschaft zusammenlegt. Dazu noch Krankenversicherung und Chen wäre möglich.


Nö, Chen geht in dem Beispiel nicht.
Für Chen genügt es nicht, wenn die finanziellen Mittel von Dritten kommen. Sie müssten von den Kindern (ohne Dritte) kommen.
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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mgb
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Antwort #29 - 03.12.2014 um 09:18:18
 
Im Fall Chen kamen die Mittel von der Mutter.
Im Urteil wird festgestellt das ausreichende Mittel vorhanden sein müssen um eine Belastung der Finanzen des Aufnahmemitgliedstaats zu verhindern.
Um den Sinn der Belastungsverhinderung zu erfüllen dürfte es egal sein woher die Mittel kommen.
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