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Bosnier in Deutschland Arbeitsgenehmigung (Gelesen: 4.660 mal)
Sc
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27.11.2014 um 15:38:22
 
Hallo

gibt es eine gesetzliche Regelung über Beschäftigung von z.B. Bosniern.
Ich möchte in meinen Unternehmen meinen verwanten beschäftigen.
Ist diesen Möglich, wenn ja wie ist der Ablauf damit der auch Regulär nach Deutschland einreisen kann und die Arbeit beginnen kann?
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Antwort #1 - 27.11.2014 um 16:18:03
 
Sc schrieb am 27.11.2014 um 15:38:22:
gibt es eine gesetzliche Regelung über Beschäftigung von z.B. Bosniern.

ja, nämlich die BeschV. Nur nach deren Voraussetzungen können Drittstaatler für eine Beschäftigung zugelassen werden.

Wenn Du mehr Infos lieferst (Qualifikationen der Ausländer, welche Art von Beschäftigung geplant ist , ob ggf. Dauer-Aufenthalt in anderen EU-Länder vorliegt etc) bekommst Du auch bessere Infos.
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Antwort #2 - 27.11.2014 um 17:03:30
 
Der Herr hat Studium (Verkehr und Transport) erfolgreich Abgelegt und soll bei mir die Produktion von Patentierten Produkten entwickeln und  sich um Kundenbetreung in Bosnien kümmern. Dazu gehört u.a. Zollpapiere Erstellung, Kundenpflege und Vetrieb der Produkte in Balkanstaaten. Allerdings hauptsächlich aus dem Innendienst (Deutschland)
Wäre eine gültige Aufenthaltsgenehmigung und eine Arbeitsgenehmigung real für Ihn zu bekommen?
Gerne würde er laut seiner Info weiterhin (auf Langfristig) hier bleiben. Ein guter Gehalt und Wohnräume wären gesichert.
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Antwort #3 - 27.11.2014 um 17:18:29
 
- "Produktion von patentierten Produkten entwickeln" passt nicht so ganz zu "Kundenbetreuung". Meinst Du wirklich "Produktion" und nicht z.B. "Distribution"?
- Gehalt in welcher Höhe?
- Ist der ausländische Hochschulabschluss einem deutschen Hochschulabschluss gleichwertig? (Siehe: anabin.de).
- Unternehmen hat welche Rechtsform, existiert wie lange bereits?
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Antwort #4 - 28.11.2014 um 08:32:19
 
folgendes mein Unternehmen gibt es seit 10.2006
Der Mitarbeiter sollte mit Produkte die patentiert sind Mit entwickeln.
Mein Unternehmen erweitert ständig Produktpalette, und das Patent was ich besitze wird praktisch in Produkten verwertet.
Der Mitarbeiter sollte sich hauptsächlich um Produktentwicklung, Kundenbetreung in Bosnien durch Innendienst kümmern.
Das Gehalt wäre bei ca.1600,00 Netto.
Die Universität ist anerkannt, im Moment ist die Übersetzung der Diplom im Gange und wird dannach an die Zeugnissanerkennungsstelle gebracht.
Das Unternehmen von mir ist eine Einzelunternehmen mit 9 Mitarbeiter davon sind 6 Mitarbeiter als Vollzeitkräfte, 3 Mitarbeiter als Aushilfskräfte eingestellt.
Vorteil von dem Herren ist das der Englisch in der Uni gehabt hat, und das er die deutsche Sprache relativ aus der Gymnasium gut spricht. Das Schulsystem ist ist in Bosnien etwas anders, erst gibt es Hauptschule 8 Jahre, dann Gymnasium 4 Jahre und dannach 5 Jahre Studium. Diese hat der auch alles in dem Umfang absolviert mit dem Notendurchschnitt Hauptschule Note 1, Gymnasium Note 1, und Studium 1 Zyklus 6,8 Note von 10, Studium 2 Zyklus Note 7,8 von 10.
Im Besitz ist der folgender Diplomarbeiten Bachelor mit Note 10  und Master Note 10.  Ich hoffe ich habe damit die Fragen beantworten, sollte jedoch weitere Informationen benötigt werden bitte ich um Info.
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Antwort #5 - 28.11.2014 um 12:25:58
 
selbst wenn die Beschäftigung dem Abschluss inhaltlich entsprechen sollte, sehe ich da schon Probleme auf Euch zukommen:

- da die Gehaltsgrenze nicht für eine Blue Card ausreicht, geht es nur über die normale AE § 18 IV AufenthG. Wg. des ausl. Abschlusses kann die Zustimmung nur nach kompletter Überprüfung durch die Agentur für Arbeit erteilt werden. Das heißt auch eine Vorrangprüfung, insofern musst Du nachweisen, dass auf dem dt. Arbeitsmarkt keine geeigneten Personen vorhanden sind.

- einGehalt von 1.600 €/netto ist sagen wir mal, recht bescheiden.
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Antwort #6 - 28.11.2014 um 13:05:41
 
aber welchen Gehalt würde der überhaupt benötigen?Ich meine wenn das etwas unter der grenze Liegt wäre mit Sicherheit nicht Auschussgebend für mein Unternehmen mehr Geld zu geben.
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Antwort #7 - 28.11.2014 um 13:13:23
 
Sc schrieb am 28.11.2014 um 13:05:41:
aber welchen Gehalt würde der überhaupt benötigen?


für eine BC 47.600 Euro im Jahr (brutto).
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Antwort #8 - 28.11.2014 um 13:18:39
 
das spricht natürlich über der Gehaltsvorstellung meines Unternehmens.
Kann ein Aufenthalt mit Arbeitsgenehmigung realisiert werden wenn eine Vorrangsprüfung beim Arbeitsamt gestellt wird und keine Person gefunden wird. Wenn ja geht das dann auch mit dem Gehalt von 1600€ Netto/Monatlich?
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Antwort #9 - 28.11.2014 um 13:22:28
 
theoretisch ist das schon möglich, nur sind passender Abschluss/Beschäftigung, Vorrangprüfung und Gehalt alles Stoplersteine an denen es scheitern kann. Versuchen könnt ihr es aber schon.
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Antwort #10 - 28.11.2014 um 13:29:03
 
ok thanks!
Ja gut Gehalt 1600€/Netto ist OK.
Die Wohnung bezahlt unser Unternehmen.
Was mann natürlich erproben muss ist ob sich derzeit diese Personen auf dem Markt befinden. Wenn ja dann ist eh nichts möglich.
Gerne würde ich die Person auf dauer einstellen, denn solche benötigt Deutschland. Von den anderen haben wir ja genug Smiley
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Antwort #11 - 28.11.2014 um 14:56:35
 
Sc schrieb am 28.11.2014 um 13:29:03:
Ja gut Gehalt 1600€/Netto ist OK.
Die Wohnung bezahlt unser Unternehmen.

Mal ein paar Punkte:

1. Nettolohnvereinbarungen sind zwar rechtlich möglich, aber ungewöhnlich. Die genaue Höhe des Nettolohns ist für den Arbeitgeber kaum seriös prognostizierbar, da sie von der Steuerklasse des Arbeitnehmers, den Freibeträgen, und von der Frage, ob er in der Kirche ist, abhängt. Ab 2015 variieren auch die GKV-Beiträge wieder von Kasse zu Kasse, so dass es auch da Unterschiede von Arbeitnehmer zu Arbeitnehmer gibt. Außerdem ist es bei aus dem Ausland rekrutierten Arbeitnehmern denkbar, dass diese jedenfalls im ersten Jahr der Beschäftigung auf Grund eines Doppelbesteuerungsabkommens mit ihrem Arbeitslohn nicht in Deutschland steuerbar ist. Von all dem abgesehen wirkt eine Nettolohnvereinbarung auf einen Sachbearbeiter, der kurz drüber nachdenkt, so, als sei es hier eigentlich darum gegangen, das Familienbudget für den Neuankömmling irgendwie zu definieren. So dass in Frage gestellt werden könnte, wie ernsthaft das Arbeitsverhältnis überhaupt ist.

2. Wohnung: Wenn das Unternehmen die Wohnung stellt, dann ist das ein einkommensteuerpflichtiger geldwerter Vorteil. M.a.w., das Bruttoeinkommen (und natürlich dementsprechend auch das Nettoeinkommen) erhöhen sich. Aus taktischen Gründen empfiehlt es sich, das auch entsprechend betragsmäßig im Bruttolohn zu reflektieren. Und dann die Wohnung an den Arbeitnehmer vermieten.

3. Job-Profil. Das eignet sich jetzt nicht so ganz für die öffentliche Diskussion en détail, aber auch das gehört noch optimiert. Die Bereiche "Produktentwicklung" und "Kundenbetreuung" stehen etwas beziehungslos nebeneinander. Das gehört alles professionell auseinandergefriemelt und -definiert. "Produktentwicklung" klingt für einen deutschen Arbeitsmarktexperten so, als müsse man dafür Ingenieur sein. Das passt nicht zu einer gleichzeitigen Vertriebsposition. Es gibt sogar Leute, die beides machen, die kommen dann aber meist eher aus der technischen und nicht - wie hier - aus der wirtschaftlichen Ecke. Um das seriös beurteilen zu können, muss man das Geschäftsfeld des Unternehmenes noch besser verstehen. Es ist z.B. etwas anderes und u.U. Erfolg versprechender, wenn man sagt, ein Vertriebler ist auch dafür zuständig, Kundenwünsche bzw. Erfahrungen mit dem Produkt in die Entwicklungsabteilung hereinzutragen und mit dieser hinsichtlich der Produktverbesserung bzw. der Entwicklung neuer Produkte abzustimmen. Ein weiterer Punkt ist zentral: Gemäß § 3 Nr. 4 BeschV bedarf keiner Zustimmung der Bundesagentur und daher auch keiner Vorrang- und nur einer allenfalls sehr eingeschränkten Konditionenprüfung eine "Tätigkeit in sonstiger leitender Position, die für die Entwicklung des Unternehmens von entscheidender Bedeutung ist". Das Vorhaben gibt es durchaus hier, es unter diese Vorschrift zu fassen, aber dafür müssen Stellenbeschreibung und Arbeitsvertrag professionell gemacht sein. Es "mal eben so versuchen, und wenn es nicht klappt, es dann zu professionalisieren" ist nicht der Weg. Rechne damit, dass Ihr kein Entgegenkommen und keine freundliche Beratung bei irgendeiner Behörde bekommt, sondern der einzige wirklich mit einiger Sicherheit Erfolg versprechende Weg ist, das Projekt so aufzuziehen, dass Ihr allen Behörden immer zwei, drei Nasenlängen gedanklich voraus seid.

4. Vorrang. Selbst, wenn die Vorrangprüfung greifen sollte: Von der Stellenbeschreibung hängt ab, ob es Leute auf dem Markt gibt, die darauf passen. So einfach ist das. Daher muss die Stellenbeschreibung professionell gemacht werden, von jemandem, der den Arbeitsmarkt kennt, das Aufenthaltsrecht beherrscht und weiß, wie die Entscheider ticken. Auf keinen Fall erst mal alleine "ausprobieren" und dann, wenn die Behörden nicht wissen, was sie damit machen sollen und es irgendwann - eventuell mit falschen Gründen - ablehnen, zum Anwalt. Einmal abgelehnt ist die Chance niedrig, dass das Vorhaben, selbst bei Detailänderungen am Ende doch noch realisiert werden kann. You never get a second chance to make a first impression.

5. Zahlenspiele. Nehmen wir mal an, es gibt ein Bruttogehalt von EUR 3.250,00. Das könnte bei passender Stellenbeschreibung hinhauen. Liegt sogar leicht über dem Gehalt, was bei Akademikern in Mängelberufen für eine Blue Card mindestes erforderlich wäre. Bei Steuerklasse I kommt da für einen nicht kirchensteuerpflichtigen Arbeitnehmer im Jahr 2014 raus: EUR 2.032,15. Davon muss er jetzt noch die Miete an den Arbeitgeber zahlen. Das sind wieviel - EUR 600? Das heißt, wir sind dann nah an Deiner Kalkulation dran, wenn nicht sogar drunter, haben es aber zahlenmäßig völlig anders abgebildet. Je nach Steuerklasse, Höhe der Miete könnte man evtl. sogar soweit gehen, dass die EUR 47k erreicht werden...
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Antwort #12 - 28.11.2014 um 15:02:15
 
Sc schrieb am 28.11.2014 um 13:29:03:
Gerne würde ich die Person auf dauer einstellen, denn solche benötigt Deutschland.


a) Akademiker (also mit Hochschulabschluss), die
b) Prodkutionsverfahren für neue Produkte entwickeln UND
c) Kundenbetreung übernehmen UND
d) sich mit Zollvormalitäten auskennen UND
e) Fremdsprachen beherrschen UND
f) bereit sind, für 1.600€ netto zu arbeiten

ja, für a bis e stimme ich zu.
aber das f) führt das ganze ad absurdum und nein, deswegen brauchen wir solche Leute eben nicht in Deutschland.
SOLCHE Fachkräfte fehlen tatsächlich in D, und das ist gut so.

darum gibt es ja die Gehaltsgrenze für die BlueCard.
Lohndumping ist schlicht nicht gewollt.
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