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Einbürgerung - ab wann Antrag stellen? (Gelesen: 2.800 mal)
Anachi
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26.11.2014 um 15:29:30
 
Hallo Zusammen!

Falls mein Mann sich einbürgern lassen möchte, ab wann könnte er den Antrag stellen?
Erst genau nach den 3 Jahren in Deutschland, oder bereits vorher, so dass die Einbürgerung quasi direkt nach den 3 Jahren stattfinden könnte?

Hintergrund ist etwas komplizierter und hat mit niederländischem Arbeitsrecht zu tun Zwinkernd
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reinhard
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Antwort #1 - 26.11.2014 um 16:50:19
 
Er sollte sich rechtzeitig einen Beratungstermin geben lassen und das direkt mit der zuständige Einbürgerungsbehörde klären. Wir haben 500 solche Behörden, die unterschiedlich arbeiten und z.T. noch Erlasse des Bundeslandes dazu berücksichtigen.

Bei "uns" ist es so: Das Verfahren dauert sechs Wochen, es wird zur Antragstellung sechs Wochen vor Erreichen des notwendigen Aufenthaltes geraten. Das machen andere ähnlich und andere anders.
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Anachi
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Antwort #2 - 26.11.2014 um 19:35:56
 
Danke für die Antwort. Das ist zumindest schonmal ein Anhaltspunkt.
Zunächst einmal müssen wir entscheiden, wo genau wir hinziehen werden/wollen. Dann erst starten die 3 Jahre...

Es dauert also noch ein wenig und wir werden wohl erst alles andere klären müssen.
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erne
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Antwort #3 - 27.11.2014 um 16:04:02
 
Anachi schrieb am 26.11.2014 um 19:35:56:
wo genau wir hinziehen werden/wollen. Dann erst starten die 3 Jahre...


nur sofern das "wo" in Deutschland liegt.
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Anachi
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Antwort #4 - 27.11.2014 um 16:19:07
 
"wo" wird in NRW liegen Zwinkernd
Das "wie am besten" wieder nach Deutschland ziehen gestaltet sich etwas schwierig.
Dass die Einbürgerung erst ab: 3 Jahre IN Deutschland wohnhaft möglich ist, wissen wir.
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Anachi
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Antwort #5 - 30.12.2014 um 19:33:40
 
Hallo nochmal!

In Anlehnung an diesen (http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1419595819/7#7) Beitrag habe ich noch eine Frage:

Wir leben nun seit beinahe 4 Jahren in den Niederlanden und haben zuvor (verheiratet) 11 Monate in Deutschland gelebt.

Wenn wir nun wieder nach Deutschland zurückziehen und irgendwann eine Einbürgerung in Deutschland geplant ist - könnten die 11 Monate des früheren Aufenthalts mit angerechnet werden?
In dieser Zeit hat er den Integrationskurs besucht und erfolgreich abgeschlossen.
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grisu1000
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Antwort #6 - 30.12.2014 um 21:05:35
 
Anachi schrieb am 30.12.2014 um 19:33:40:
...könnten die 11 Monate des früheren Aufenthalts mit angerechnet werden?....


Anwendungshinweise des BMI zu §9 StAG

Zitat:
Erforderlich ist in der Regel ein Aufenthalt im Inland von drei Jahren. Nach einer Unterbrechung des Aufenthalts können frühere Aufenthalte im Inland bis zu zwei Dritteln der geforderten Aufenthaltsdauer angerechnet werden (vergleiche Nummer 12b.2).
Die eheliche Lebensgemeinschaft oder partnerschaftliche Lebensgemeinschaft des Einbürgerungsbewerbers mit dem deutschen Ehegatten oder Lebenspartner muss im Zeitpunkt der Einbürgerung seit zwei Jahren bestehen. Dieser muss in dieser Zeit deutscher Staatsangehöriger oder Statusdeutscher gewesen sein.


Letzendlich entscheidet das die örtliche EBH

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Odysseus
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Antwort #7 - 02.01.2015 um 08:43:01
 
grisu1000 schrieb am 30.12.2014 um 21:05:35:
(vergleiche Nummer 12b.2).



und der bzw. die entsprechende VAH verlangt die "integrierende Wirkung" des früheren Aufenthaltes. Wenn in der Zeit der I-Kurs absolviert worden ist, wird man die wohl unterstellen können.
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Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.
 
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Anachi
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Antwort #8 - 02.01.2015 um 21:15:57
 
Danke für eure Antworten Smiley
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