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FZF nach Deutschland (Gelesen: 1.823 mal)
Themen Beschreibung: Rückkehr nach Deutschland
Casablanca 2014
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i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag FZF nach Deutschland
23.11.2014 um 18:58:53
 
Ich bedanke mich erstmal herzlich bei den liebhaften und hilfsbereiten Menschen, die sich für diese ehrenamtliche Tätigkeit in diesem Forum engagieren.

Ich bin ein 34 jährige Maschinenbau - Ingenieur, besitze die deutsche Staatsangehörigkeit. Während der Wirtschaftskrise zwischen 2008 und 2011, bekam ich nur Stellen für kurze Zeit, und war immer zwischendurch Arbeitslos, ich könnte damals meine Ausgaben nicht abdecken. Habe negative Einträge bei der Schufa bekommen, Meine Situation hat sich immer verschlechtert. Das Jobcenter fordert bei mir eine Rückzahlung einer Anforderung inHöhe von 1100,- euro ( Grund ist die Aufnahme eines Masterstudium). Ich könnte das alles nicht mehr aushalten und so bin ich zu meiner Eltern nach Marokko zurückgekehrt.

Zudem habe ich eine Marokkanerin geheiratet, wir leben mit unseren Sohn (Auch im besitzt von einem deutschen Pass.) zusammen bei meinem Eltern in Marokko.

Meine Frau ist jetzt im 8. Monat schwanger, ich könnte bisher meine Ausgaben nur durch Gelegenheitsjobs und Hilfe meiner Eltern abdecken.

Wir wollen auch so weiter machen bis unseren 2.Sohn hoffentlich gesund auf die Welt kommt. Wenn dann wird er hier in Marokko bei der Botschaft in Rabat eingebürgert, er bekommt direkt ein deutschen Pass.

Meine Frau als Ehegattin einer im Ausland lebende deutscher mann, hat ein Touristenvisum für ein Jahr bekommen, nun haben wir die Möglichkeit es auf zwei Jahre zu verlängern. Sie hat auch ein Sprachdiplom (A1), das Start Deutsch 1 Zeugnis.

Nun zu meiner Frage:

Wie sieht es aus für uns, bei einer Familienzusammenführung, Soll ich erstmal einer Arbeitsstelle in Deutschland finden und einer Wohnung suchen.

Was ist dann mit uns? Im Fall, dass ich für die ersten Monate keine Arbeitsstelle finde? Was ist dann, wenn die negative Einträge bei der Schufa einen Einfluss auf meiner Wohnungssuche haben?

Wie sollen wir am besten bei der Sache vorgehen, Bitte um Rat! 

Liebe Grüsse aus Marokko Smiley
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Muleta
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Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #1 - 23.11.2014 um 19:13:19
 
wenn du zurück nach D kommst, hast Du Anspruch auf ALG2 inkl. KV.

Wohnung dürfte ein Problem werden, weil viele Vermieter eine Schufa-Selbstauskunft verlangen; andererseits gibt es auch durchaus viele Vermieter, denen ein Leistungsbezieher recht ist, denn dann kommt die Miete meist zuverlässig vom Amt.

Deine Fragen sind aber eher praktischer Natur und weniger rechtlich, oder?
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Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 23.11.2014 um 19:22:03
 
Casablanca 2014 schrieb am 23.11.2014 um 18:58:53:
Wie sieht es aus für uns, bei einer Familienzusammenführung, Soll ich erstmal einer Arbeitsstelle in Deutschland finden und einer Wohnung suchen.

Was ist dann mit uns?


Was die rechtliche Seite angeht:

Du darfst alleine kommen, Wohnung und Arbeit suchen, dann kommen Frau und Kinder nach.

Ihr dürft gemeinsam kommen, Wohnung und Arbeit suchen – das ist vermutlich von Marokko aus für eine Familie etwas schwieriger. Du alleine kannst ja auch erstmal bei einem Bekannten auf dem Sofa übernachten.

Rechtlich ist beides natürlich erlaubt, Ihr habt die freie Wahl und müsst besprechen, was Ihr wollt.
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Casablanca 2014
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 23.11.2014 um 19:31:06
 
Danke vielmals für die schnelle Antworten, aber meine Problem liege darin, dass ich und meine Kinder die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Aber meine Frau nicht, sie hat einen marokkanischen Pass mit einem Touristenvisum.
Im Fall, dass wir nach Deutschland zusammenkommen, kann Sie vielleicht dort direkt einen Aufenthaltserlaubnis bekommen?

Haben meine negative Einträge bei der Schufa kein Einfluss?

Grüsse aus MA Smiley
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 23.11.2014 um 19:35:25
 
Sobald Deine Frau kommen will, muss sie vorher ein Visum beantragen. Das Besuchsvisum ist ja nur für Besuche, sie muss jeweils wieder ausreisen. Für den Umzug braucht sie ein FZF-Visum (Formular: Antrag auf Aufenthaltserlaubnis). Sie sollte beachten, dass es zur Zeit lange dauert, einen Termin zu bekommen – Ihr solltet also alles sehr, sehr rechtzeitig planen. Sie kann das NUR in Marokko beantragen (bei der Botschaft), NICHT in Deutschland!

Das A1-Zertifikat darf nicht älter als ein Jahr sein. Aber: Wenn sie die FZF zum deutschen Kind beantragt, ist auch das egal, weil sie kein Zertifikat vorzeigen muss.

Da Du Deutscher bist, brauchst Du nichts, ebenso Deine Kinder. Einträge bei der Schufa bleiben, haben aber mit Deinem Umzug überhaupt nichts zu tun. Die Einträge hast Du, egal wo Du wohnst.
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Casablanca 2014
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 23.11.2014 um 20:03:43
 
Danke Reinhard für die detailliert Antwort, die ist sehr hilfreich für uns.
[tr]Da Du Deutscher bist, brauchst Du nichts, ebenso Deine Kinder[/tr].
Muss ich eigentlich nicht über genügend Wohnraum verfügen und gesicherte Lebensunterhalt vorzeigen können?

Grüsse aus MA Smiley
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #6 - 23.11.2014 um 20:32:53
 
Casablanca 2014 schrieb am 23.11.2014 um 20:03:43:
Muss ich eigentlich nicht über genügend Wohnraum verfügen und gesicherte Lebensunterhalt vorzeigen können?


Nein, dafür gibt es für uns deutsche keine Behörde, die das Recht hätte, uns da reinzureden. Der Bezug von Hartz IV kann nur dazu führen, dass wir bestimmte Arbeiten machen müssen ("1-Euro-Job").

Das einzige, was wir müssen, ist eine Krankenversicherung haben. Das ist mit Kindern auch durchaus empfehlenswert, wird aber bei Bedürftigkeit vom Amt bezahlt. Die Mutter der deutschen Kinder ist Deutschen hier gleichgestellt.
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