TarasBulba
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Hamburg Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Guten Tag an alle,
ich wende mich an euch mit Bitte bei unserem Fall zu helfen, bzw Tipps oder Rat zu geben. Ich habe diese Frage bereits in einem anderen Forum gestellt, aber man empfahl dies hier zu stellen, da hier viele Experten unterwegs sind.
Kleine Vorgeschichte: Ich bin gebürtiger Ukrainer, aber bereits mit deutschen Staatsbürgerschaft. Vor ca. 1,5 Jahren (nach zweijährigen Bekanntschaft) habe ich meine Frau in UA geheiratet und nach langen Odyssee, konnte ich sie und ihre kleine Tochter zu mir nach Deutschland holen. Alles ist prima. Nach dem wir in diesem Sommer zu Ferienzeit in UA waren, wollten wir jetzt zum Weihnachten, Silvester und Geburtstag unseren Tochter Ende Januar, die Schwiegereltern einladen. Mit Hilfe der Bekannten konnten wir eine solide Bürgschaft organisieren. Wir haben hier für sie die Haftpflicht- und Krankenversicherungen für die Zeit abgeschlossen. Alle Dokumente schienen in Ordnung zu sein. In Kiew haben wir eine Frau kontaktiert, die sich in dem Prozess auskennt und Menschen dabei hilft. So wurden dort auch die Anketten richtig ausgefüllt.
ABER, leider kam eine Ablehnung. Die Begründung ist noch per Post unterwegs, aber wie uns die Damen telefonisch mitgeteilt hat, ist der Grund die zu geringe finanzielle Verwurzelung der Eltern in der Ukraine. Der Schwiegermutter ist Früh-Rentnerin wegen Herzerkrankung. Schwiegervater ist offiziell nicht beschäftigt, sondern Vormund für eigene Mutter. Laut ukrainischem Recht, darf er nicht arbeiten. in Wahrheit hat er natürlich ein kleines Gewerbe, leben muss man ja von etwas.... Die Schwiegermutter muss jährlich wegen der Rente zu medizinische Untersuchung und der nächste Termin ist bereits im März. Dies wurde auf Nachfrage beim Termin bei der Botschaft mitgeteilt. Schwarzarbeiten mit ihrer Gesundheit kann sie sowieso nicht. Und Schwiegervater hat eine Verantwortung in UA. Am Ende ist die alles ganz einfach, wir möchten, dass unsere sehr nahen Verwandten (immerhin Eltern meiner Frau!) uns einfach besuchen und wir mit denen schöne Zeit hier verbringen, nicht mehr und nicht weniger. Dies kann doch nicht ungesetzlich sein!!!! Als meine Oma noch lebte und auch Rentnerin war, hat sie mich und meine Mutter ja auch ohne Probleme mit Gastvisa besucht. Ist aber schon 8 Jahre her... Hat sich seit dem die Einstellung bei den deutschen Behörden so geändert?
Wir wollen ein Widerspruch einlegen, eine Appellation. Die Schwiegereltern werden es auch tun. Was sollte man dort schreiben? Was sollte stehen und was in keinem Fall? Worauf sollen wir uns in unserem Schreiben konzentrieren und worauf die Schwiegereltern in ihrem? Und hat das eine Aussicht auf Erfolg?
Wir sind für jede Meinung, Tipp oder Ratschlag sehr dankbar.
Grüße, Zoriana und Taras
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