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Einreise (FZF) - Wass kommt dann? (Gelesen: 2.472 mal)
fijifranny
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21.11.2014 um 05:34:08
 
Bis jetzt wurde mir hier viel geholfen. Nochmal Danke.
Ich habe gerade gemerkt dass wir so beschaeftigt waren mit dem Visa Antrag, dass ich mir eigentlich noch keine Gedanken darueber gemacht habe was denn in D auf uns zu kommt an Behoerdengaenge.

Also. Ich denke das Visum (FZF) ist fuer 90 Tage gueltig.
Also muss der Partner innerhalb 90 Tagen Einreisen und auch die Aufenthaltserlaubnis beantragen. Richtig?

-Wie lange dauert sowas/man braucht einen Termin?
-Was kann der Auslaender noch mit dem FZF Visa machen (kann man in der EU Reisen oder muss man auf die Aufenthaltserlaubnis warten?
- wann kann man denn ein Arbeitsvisum beantragen?
-sonnst noch was?
-wann kann er evt mit Fahrschule anfangen? (benoetigt er erst Aufenthaltserlaubnis und gibt es das auch auf English?)
-weitere Deutsch Kurse sind Pflicht,nicht wahr (A1 hat man ja)

Viele Gruesse und Danke nochmals !!!
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Eins
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 21.11.2014 um 07:50:14
 
Visum ist 90 Tage gültig und in aller Regel ein multi-entry. Du kannst reisen in den Schengen-Ländern und auch ins Heimatland zurück, falls notwendig. Dank "multi-entry" kann er direkt wieder einreisen innerhalb der 90 Tage.

Ob Du einen Termin bei der ABH brauchst für die Beantragung musst Du nachfragen, jede ABH arbeitet hier anders. Auf dem Land ists einfacher wie in einer Großstadt. Es dauert ca. 2-5 Wochen bis die AE nach Beantragung ankommt. Diese muss abgeholt werden bei der ABH, auch hier arbeitet jede ABH anders. Bei einigen kann man einfach hingehen, bei anderen muss man selbst hierfür einen Termin haben.

Wenn auf dem Visum steht "Erwerbstätigkeit gestattet" kann er sofort arbeiten, ansonsten muss er abwarten bis die AE ausgestellt ist und es auf dieser vermerkt ist. Alternativ kann er bei Beantragung der AE fragen ob die ABH ihm hierfür schon eine Genehmigung erteilen kann - bin nicht sicher ob dies geht oder er eben warten muss bis zum Titel.

Fahrschule kann er sofort mit anfangen. Es gibt Programme mit den Prüfungsfragen und Lernmaterial in allen Sprachen. Powerteacher ist hier geeignet. Theorieprüfung kann er dann in der Heimatsprache ablegen, Praxis natürlich auf Deutsch. Ihr benötigt Sehtest, Zertifikat für Teilnahme an dem Kurs Lebensrettende Sofortmassnahmen, 2 Bilder, ein wenig Geld und - je nachdem ob er schon einen Führerschein hat - nur die Prüfungsbescheinigungen. Die AE kannst Du bei der Fahrschule dann ja nachreichen.

Wenn er nur A1 hat wird er von der ABH bei Beantragung der AE zum Integrationskurs verpflichtet.  Bis zu 600 Stunden Sprache (man kann 300 dazu bekommen auf Antrag) und ein paar Stunden "Leben in Deutschland". Nach Abschuss gibt's ein Zertifikt, wenn dieses geschafft wurde innerhalb 2 Jahren (meine Frau hat 4 Monate gebraucht) kann er die Hälfte der Kosten vom BAMF zurückfordern. Eigene Kosten sind 1,20 Euro pro Stunde, hiervon wie gesagt gibt's 0,60 / Stunde zurück falls man es schafft (und beantragt). Falls Du arbeitslos bist oder sowas musst Du beim Amt nachfragen ob die sowas übernehmen, fällt ja unter Bildung vermutlich.

Ansonsten nach Einreise:
- Anmelden am gemeinsamen Wohnsitz
- zur Krankenkasse und ihn in der Familienversicherung hinzufügen (alternativ Jobcenter, Arbeitsamt oder wie das ganze Zeug heutzutage heisst)
- zur ABH die AE beantragen (für 3 Jahre!!!)
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ninnschen
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Antwort #2 - 21.11.2014 um 10:39:03
 
Wenn dein Mann nach Einreise Leistungen z.B. vom Jobcenter bezieht, dann muss er sich direkt ans Bamf wegen einer Kostenbefreiung für den Integrationskurs wenden. Damit hat das Jobcenter oder auch die ABH nix zu tun!

http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/Integrationskurse/Ku...
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blubb


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Antwort #3 - 21.11.2014 um 17:44:49
 
Hallo,

zwei Anmerkungen:

Arbeit: Mit Erteilung des nationalen Visums und Einreise Deines Mannes zu Dir als Deutscher ist Dein Mann gesetzlich berechtigt, zu arbeiten. Unabhängig davon, ob es auf dem Visum drauf steht oder nicht. Er muss auch nicht darauf warten, dass ihm die AE in Form der Plastikkarte ausgehändigt wird (Nr. 28.5 AVwV AufenthG). Faktisch könnte es aber problematisch sein, einem Arbeitgeber in z.B. DEU dies so zu verklickern.

Reisen: Das nationale Visum ist ein schengenfähiger AT. Er sollte, so ist es vorgesehen, dementsprechend auch mit Anzahl der Einreisen "mult" ausgestellt werden, womit dann auch das (Wiederein-) Reisen über Außengrenzen oder das Reisen innerhalb Schengens (nicht EU!) grundsätzlich unproblematisch wäre. Allerdings gibt es offensichtlich noch immer AVen, die die Anzahl der erlaubten Einreisen mit "01" eintragen...
Dies berührt zwar nicht seine gesetzlichen Rechte, könnte aber bei einer Aus- und folgender Wiedereinreise aus Drittstaaten nach Deutschland zu Schwierigkeiten mit den jeweiligen ausländischen Grenzbehörden oder Fluggesellschaften führen. Dies nur als Hinweis zwecks Sensibilisierung, also vor dem Reisen mit dem D-Visum mal draufschauen.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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fijifranny
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Antwort #4 - 22.11.2014 um 01:59:51
 
ninnschen schrieb am 21.11.2014 um 10:39:03:
Wenn dein Mann nach Einreise Leistungen z.B. vom Jobcenter bezieht, dann muss er sich direkt ans Bamf wegen einer Kostenbefreiung für den Integrationskurs wenden. Damit hat das Jobcenter oder auch die ABH nix zu tun!

http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/Integrationskurse/Ku...


Nanu ! Kann ein AUslaender der gerade angekommen ist vom Jobcenter Leistungen beziehen? Das ist ja komisch ! Ich hatte mit Jobcenter noch nie was zu tun aber dachte dass man erst 1 Jahr einzahlem muss um danach irgendwann Hilfe zu bekommen.

Da hoffe ich dass es in meinem kleinen Kaff ein SPrachkurs gibt -ich have bei der VHS einen gesehen, aber nur einmal in der Woche. :l Aber wir wollen sowiso nach Berlin ziehen.

Vielen Dank fuer den Tip dass man die Kurs Kosten evtl bezahlt bekommt oder zumindest teilweise. Ist ja toll. Jetzt geht mir ein Licht auf, denn ich habe vor einiger Zeit in Berlin auf der VHS nachgefragt ob mein Mann dort den A1 Kurs machen kann (er wohnte noch in Dubai und wollte mit Schengen Visa kommen). Da sagte man mir "ja, aber den Muessen Sie dann selber zahlen !" Es waren ja nur 150 Euro im Monat (In Dubai ist der Kurs etwa $1000 Euro Zunge Und ich dachte "we soll es denn sonnst bezahlen??" haha

Also super vielen Dank-scheint ja alles einfach zu sein. Und ja, bei uns auf der ABH ist alles sehr ruhig -man sieht nie Leute dort. Ich denke das ist ein Vorteil erst mal in einer Kleinen STadt zu sein.

ALso vielen Dank ! Wurde alles Geklaert Smiley
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Eins
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 22.11.2014 um 10:00:21
 
würde nicht die VHS wählen, dort ist die Qualität der Lehrer in der Regel deutlich schwächer als bei Sprachschulen. In den Großstädten ist das Angebot riesig, such einfach online und informier Dich. Im Rahmen des Integrationskurses ist der Preis überall gleich.
Wenn der Ausländer B1 erreicht hat ist aber Schicht mit der staatlichen Unterstützung hierbei.
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Mick
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Antwort #6 - 22.11.2014 um 14:42:53
 
fijifranny schrieb am 22.11.2014 um 01:59:51:
Wurde alles Geklaert

Ok. geschlossen
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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