Visum ist 90 Tage gültig und in aller Regel ein multi-entry. Du kannst reisen in den Schengen-Ländern und auch ins Heimatland zurück, falls notwendig. Dank "multi-entry" kann er direkt wieder einreisen innerhalb der 90 Tage.
Ob Du einen Termin bei der
ABH brauchst für die Beantragung musst Du nachfragen, jede
ABH arbeitet hier anders. Auf dem Land ists einfacher wie in einer Großstadt. Es dauert ca. 2-5 Wochen bis die
AE nach Beantragung ankommt. Diese muss abgeholt werden bei der
ABH, auch hier arbeitet jede
ABH anders. Bei einigen kann man einfach hingehen, bei anderen muss man selbst hierfür einen Termin haben.
Wenn auf dem Visum steht "Erwerbstätigkeit gestattet" kann er sofort arbeiten, ansonsten muss er abwarten bis die
AE ausgestellt ist und es auf dieser vermerkt ist. Alternativ kann er bei Beantragung der
AE fragen ob die
ABH ihm hierfür schon eine Genehmigung erteilen kann - bin nicht sicher ob dies geht oder er eben warten muss bis zum Titel.
Fahrschule kann er sofort mit anfangen. Es gibt Programme mit den Prüfungsfragen und Lernmaterial in allen Sprachen. Powerteacher ist hier geeignet. Theorieprüfung kann er dann in der Heimatsprache ablegen, Praxis natürlich auf Deutsch. Ihr benötigt Sehtest, Zertifikat für Teilnahme an dem Kurs Lebensrettende Sofortmassnahmen, 2 Bilder, ein wenig Geld und - je nachdem ob er schon einen Führerschein hat - nur die Prüfungsbescheinigungen. Die
AE kannst Du bei der Fahrschule dann ja nachreichen.
Wenn er nur
A1 hat wird er von der
ABH bei Beantragung der
AE zum Integrationskurs verpflichtet. Bis zu 600 Stunden Sprache (man kann 300 dazu bekommen auf Antrag) und ein paar Stunden "Leben in Deutschland". Nach Abschuss gibt's ein Zertifikt, wenn dieses geschafft wurde innerhalb 2 Jahren (meine Frau hat 4 Monate gebraucht) kann er die Hälfte der Kosten vom
BAMF zurückfordern. Eigene Kosten sind 1,20 Euro pro Stunde, hiervon wie gesagt gibt's 0,60 / Stunde zurück falls man es schafft (und beantragt). Falls Du arbeitslos bist oder sowas musst Du beim Amt nachfragen ob die sowas übernehmen, fällt ja unter Bildung vermutlich.
Ansonsten nach Einreise:
- Anmelden am gemeinsamen Wohnsitz
- zur Krankenkasse und ihn in der Familienversicherung hinzufügen (alternativ Jobcenter, Arbeitsamt oder wie das ganze Zeug heutzutage heisst)
- zur
ABH die
AE beantragen (für 3 Jahre!!!)