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Verstöße bei erteiltem Sprachvisum (Gelesen: 3.602 mal)
kibs1
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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19.11.2014 um 16:35:44
 
Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich des Sprachvisums. Ich habe einen Bekannten der aufgrund eines einjähriges Sprachvisum (kein Studienvisum) sich seit ungefähr 10 Monaten in Deutschland aufhält. Soweit ich informiert bin ist der Besuch einer Sprachschule über den gesamten Zeitraum des Visums verpflichtend, oder bin ich da falsch informiert? Ich meine, dass er eine Bescheinigung über den besuch einer Sprachsprachschule bei der Visumsbeantragung vorlegen musste und ihm aufgrund dessen das Visum erteilt wurde. Fakt ist, dass mein Bekannter seit mehreren Monaten nicht mehr die Sprachschule besucht, dies aber nicht der Auslanderbehörde gemeldet hat. Welche Konsequenzen sind zu erwarten, wenn die Ausländerbehörde dies erfährt? Macht er sich dadurch strafbar bzw. wird ihm der Aufenthaltstitel entzogen? Nun möchte er seine Freundin, die er vor kurzen kennen gelernt hat heiraten, um weiterhin in Deutschland bleiben zu können. Könnte er aufgrund des Verstoßes (?) gegen seine Visumsauflagen deswegen Schwierigkeiten bei der Eheschließung bekommen. Die beiden planen in Dänemark zu heiraten.

Vielen Dank für eure Rückmeldungen! Ich habe zu diesem Thema leider wenig im Internet gefunden.

====

Entschuldigung, natürlich aufgrund eines einjährigen Sprachvisums Zwinkernd

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« Zuletzt geändert: 19.11.2014 um 18:33:07 von Daddy »  
 
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Muleta
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Antwort #1 - 19.11.2014 um 16:47:45
 
Wenn keine Erlöschensbedingung verfügt wurde, dann darf er das durchaus machen.
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kibs1
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Antwort #2 - 19.11.2014 um 16:53:26
 
Was genau ist eine Erlöschungsbedingung?

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Bzw wann und durch wen wird die ausgestellt?

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lottchen
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Antwort #3 - 19.11.2014 um 16:56:30
 
Was steht auf der AE drauf?
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reinhard
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Antwort #4 - 19.11.2014 um 17:03:25
 
Es könnte auf der AE direkt draufstehen: "Erlischt bei Beendigung des Kurses". Dann wäre die AE automatisch ungültig, wenn er den Kurs abbricht.

Wenn nichts weiter drauf steht, gilt die AE ein Jahr. Dann ist der Fleiß tatsächlich nur wichtig, falls er danach für die Fortsetzung des Sprachkurses verlängern möchte. Falls er heiratet und eine andere AE beantragt, ist der Sprachkurs egal, er müsste dann nur verheiratet sein. DK ist dabei völlig in Ordnung. Er benötigt dann nur das A1-Zertifikat, und das hat er ja wohl.
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kibs1
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Antwort #5 - 19.11.2014 um 18:22:54
 
Was genau auf der AE drauf steht weiß ich nicht, dass muss ich fragen. Ich weiß, dass er für den Visumsantrag eine Bescheinigung von der Sprachschule vorlegen musste, wo der Besuch von 12 Monaten, also über den gesamten Zeitraum seines Aufenthaltes, bestätigt wurde. Er hatte nämlich erst nur 3 Kurse gebucht, also für ein halbes Jahr und da hat die Botschaft beanstandet, dass er ja ein Jahr bleiben will und nur für ein halbes Jahr Kurse vorweisen kann.

=====

Was genau wären denn die Konsequenzen, falls die Ausländerbehörde es erfahren würde?

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Muleta
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Antwort #6 - 19.11.2014 um 18:32:54
 
Wahrscheinlich gar keine. Sie könnte aber die Geltungsdauer der AE verkürzen - aber wozu den Stress?
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Antwort #7 - 20.11.2014 um 10:45:23
 
"Die Aufenthaltsgenehmigung ist stets an einen konkreten Aufenthaltszweck gebunden (z.B. Besuch von Deutschkursen; Studium der Fachrichtung Soziologie). Die Genehmigung erlischt, wenn der konkrete Zweck nicht weiterverfolgt wird/
werden kann (z.B. bei Exmatrikulation). Eine Änderung des Aufenthaltszwecks ist bei der Ausländerbehörde rechtzeitig zu beantragen."

Ich befürchte einfach, dass mein Bekannter sich da in irgendwas rein reitet bzw. dann das böse Erwachen oder wohlmöglich eine Strafe bekommt. Es steht auf jeden Fall sowas wie Teilnahme an der Sprachschule, Name und Adresse der Sprachschule auf der AE drauf - den genauen Wortlaut bekomme ich jetzt nicht mehr hin. 

Also erstmal danke für die Rückmeldung!!

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reinhard
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Antwort #8 - 20.11.2014 um 11:07:50
 
Es kommt wirklich darauf an, was bei dem Betroffenen selbst in der AE drin steht. Die allgemeinen Bestimmungen des Gesetzes helfen Dir nicht.

Wenn er Probleme bekommt, sollte er sich einfach hier melden.
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Muleta
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Antwort #9 - 20.11.2014 um 11:43:08
 
Woher kommt das Zitat? Vermutlich von einem Rechtsanwalt, der keine Ahnung hat, wovon er redet... Es ist inhaltlich komplett falsch: eine AE erlischt nicht(!!!) wenn der Zweck nicht mehr weiter verfolgt wird. Denn eine solche Regelung findet sich nicht in §51 AufenthG. Nur wenn die ABH im konkreten Einzelfall eine klare Erlöschensbedingung verfügt hat, kann das passieren.

Erinnert mich jetzt irgendwie an meinen allerersten Post in diesem Board und der ist ja schon ein paar Jährchen her...
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