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Staatsangeörigkeit nach RuStaG 1913 (Gelesen: 18.315 mal)
rolftheo
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Antwort #15 - 18.11.2014 um 18:55:13
 
Saxonicus schrieb am 17.11.2014 um 10:13:00:
Bei Deinem Deutsch könnte man davon ausgehen.


@saxonicus: mein deutsch ist einwandfrei, polemisierende bermerkungen sind einfach unangebracht!

nochmal zur frage, warum ich das gemacht habe:
nachdem ich verschiedentlich und in verschiedenen quellen den hinweis gelesen habe, dass ein "deutscher pass und ein deutscher personalausweis" nur die vermutung nahelegt, dass ich deutscher sei, wollte ich es genau wissen.

und mir ist immer noch nicht klar, warum das alles so verschlüsselt und versteckt ist, warum dieses thema nie in einem staatsbürger unterricht aufgetaucht ist und warum es nur so hinter vorgehaltener hand gesprochen wird.
daher wandte ich mich hier an die mitglieder dieses forums, in der hoffnung, hinweise auf den tatsächlichen hintergrund zu bekommen.

Saxonicus schrieb am 17.11.2014 um 10:13:00:
Weil die Einbürgerungsbehörde, die die diesen Nachweis erstellt, "unter dem Dach" der Ausländerbehörde angesiedelt ist.


Ich muß nicht eingebürgert werden, ich bin deutscher.
aber um das richtig feststellen zu können, muß ich scheinbar "eingebürgert" werden.
das ist es, wozu ich erklärungen suche.
kommt das euch nicht auch seltsam?

da ist auch der hinweis nach "reichsdeutschen" -was oder wer auch immer das sein soll, nicht hilfreich; man kann auch keine verwirrung stiften, wenn alles klar wäre.
aber hier ist nichts klar, alles ist so seltsam und niemand ist bereit, konkret zur sache der staatsbürgerschaft etwas zu sagen.



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Muleta
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Antwort #16 - 18.11.2014 um 19:15:59
 
ich weiß aber nicht, was an Antwort #11 so unklar ist. Im Normalfall braucht ein Deutscher ohne nennenswerte Auslandsverbindung in seinem Leben kein solches Verfahren durchlaufen. Lediglich dann, wenn Anhaltspunkte für den Nichterwerb oder für den späteren Verlust der dt. StAng bestehen, kann sowas notwendig werden.

Ob bei Dir solche Anhaltspunkte vorlagen, verrätst Du uns ja nicht. (Wobei ich auch mal einen Fall hatte, wo die geforderte Feststellung der dt. StAng pure Schikane war und die Behörde nach Klageerhebung dann auch recht schnell eingeknickt ist - aber bei Dir wissen wir ja gar nichts über die Hintergründe).
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Antwort #17 - 18.11.2014 um 19:51:28
 
rolftheo schrieb am 18.11.2014 um 18:55:13:
nachdem ich verschiedentlich und in verschiedenen quellen den hinweis gelesen habe, dass ein "deutscher pass und ein deutscher personalausweis" nur die vermutung nahelegt, dass ich deutscher sei, wollte ich es genau wissen.


Dann kannst du einen Antrag auf Feststellung der Staasangehörigkeit nach §30 StAG bei der EBH  stellen und dir einen Staatsangehörigkeitsausweis austellen lassen. Die entsprechenden Nachweise solltest du beibringen.

Sollte irgendeine Behörde das Fordern kann sie eine Feststellung von Amts wegen veranlassen. Dazu muss aber IMHO schon ein driftiger Grund oder Verdacht vorliegen. Wie bereits gesagt, Doppelstaatler mit freiwilligen Dienst in den Streitkräften des nichtdeutschen Staates wäre so ein Fall.

Oder der Bürger war längere Zeit im Ausland, hat seinen Pass nie dort verlänger, taucht plötzlich wieder in DEU auf und beantragt einen neuen Pass. Hier liegt der Verdacht vor, dass er dort die Staatsanghörigkeit angenommen hat und ggf. die deutsche automatisch verloren hat.

Ist man hier übervorsichtig, hebt man einfach nur die letzten zwei abgelaufenen Pässe, Personalausweise auf. Damit kann man eigentlich immer Nachweisen, das man die letzten zwölf Jahre als deutscher Behandelt wurde.
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Antwort #18 - 18.11.2014 um 20:26:13
 
Muleta schrieb am 18.11.2014 um 19:15:59:
Im Normalfall braucht ein Deutscher ohne nennenswerte Auslandsverbindung in seinem Leben kein solches Verfahren durchlaufen. Lediglich dann, wenn Anhaltspunkte für den Nichterwerb oder für den späteren Verlust der dt. StAng bestehen, kann sowas notwendig werden.

Ob bei Dir solche Anhaltspunkte vorlagen, verrätst Du uns ja nicht. (Wobei ich auch mal einen Fall hatte, wo die geforderte Feststellung der dt. StAng pure Schikane war und die Behörde nach Klageerhebung dann auch recht schnell eingeknickt ist - aber bei Dir wissen wir ja gar nichts über die Hintergründe).


@ Muleta: ich schrieb mehrmals, dass ich aufgrund der tatsache, dass "ein deutscher pass und ein deutscher  ausweis nur die vermutung nahelegt, ich sei deutscher" mich dazu veranlasst hat, mich zu fragen, was denn notwendig ssei, damit ich wirklich ein echter deutscher bin.
und da stieß ich auf die aufgezählten ungereimtheiten und für mich unerklärlichen und nicht nachvollziehbaren umstände. ich hoffte - und hoffe immer noch - dass hier in einem forum mit schwerpunkt staatsangehörigkeitsrecht sich member finden, die mir das erklären.
und zu meinem staatsangehörigkeitsnachweis: er sieht nicht so aus wie auf dem wikipedia muster, bei mir steht - nach nachbesserung durch die behörde - drauf:
erworben durch: Geburt (Abstammung) $4 Abs.1 (Ru)StaAG.

und genau hier nochmal die frage: warum bestätigt mir die behörde im jahre 2014 eine abstammung nach einem gesetz, das es angeblich nicht mehr gibt bzw. in dieser fassung nicht mehr gültig ist????
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Antwort #19 - 18.11.2014 um 23:19:52
 
rolftheo schrieb am 18.11.2014 um 20:26:13:
was denn notwendig ssei, damit ich wirklich ein echter deutscher bin.


Tatsachen und faktische Lebensumstände.

Bspl: ein deutscher Staatsbürger ist am 18.11.2014 "tatsächtlich" deutscher Staatsbürger (meinetwegen auch ohne PA und RP).
Am 19.11.2014 wird er in einem anderen Staat (ausserhalb der EU) auf seinen eigenen Antrag wirksam eingebürgert. An diesem Tag verliert er Kraft Gesetzes seine deutsche Staatsangehörigkeit, egal ob er noch einen "gültigen" dt. RP oder PA hat, egal ob das jemand in D weiss oder nicht.
Darum ist ein dt. RP oder PA nur ein Indiz, dass der Inhaber Deutscher Staatsbürger ist --- welches auch *in der Regel* (aber eben nicht *immer*, siehe Bspl.) zutreffend st.
Ein deutscher Staatsanghörigkeitsausweis sagt auch nur aus, dass der Antragsteller an dem Tag der Ausstellung deutsche Staatsangehörigkeit hat(te), es sagt nichts über die Tage nach der Ausstellung.

Ich verstehe daher immer noch  nicht das Problem
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Antwort #20 - 19.11.2014 um 00:02:17
 
rolftheo schrieb am 18.11.2014 um 20:26:13:
und zu meinem staatsangehörigkeitsnachweis: er sieht nicht so aus wie auf dem wikipedia muster, bei mir steht - nach nachbesserung durch die behörde - drauf:
erworben durch: Geburt (Abstammung) $4 Abs.1 (Ru)StaAG.


Es ist immer nett wenn die Tatsachen häppchenweise Serviert werden.

Die hast also einen Staatsangehörigenausweis, da steht nun drauf, dass du mit der Geburt die DEU Staatsangehörigkeit erworben hast. Und zum Zeitpunkt deiner Geburt hieß das StaG noch RuStAG. Also ganz einfach.
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Antwort #21 - 19.11.2014 um 00:25:32
 
Vielleicht versteht er nicht wieso er zur Ausländerbehörde musste. Er ist ja kein Ausländer. Und dann musste er zur Einbürgerungsbehörde und dort den Staatsangehörigkeitsausweis holen, also schließt er daraus, dass er sich einbürgern musste... es heißt ja EINBÜRGERUNGSbehörde.

Gemäß dieser Logik:
Beim Einwohnermeldeamt meldet man sich wie in der Schule mit dem Zeigefinger. Beim Arbeitsamt gibt es immer viel Arbeit zu tun. Beim Straßenverkehrsamt gibt es ganz viel Straßenverkehr. Beim Bundeskriminalamt gibt es viele Bundeskriminelle.

Womöglich versteht er nicht, dass der Behördenname nicht unbedingt dem Leistungsspektrum entspricht.

Genausowenig versteht er den Unterschied zwischen Verkündigung im Jahre 1913 und Fassung von 1999.
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Antwort #22 - 19.11.2014 um 00:51:18
 
rolftheo schrieb am 18.11.2014 um 20:26:13:
und genau hier nochmal die frage: warum bestätigt mir die behörde im jahre 2014 eine abstammung nach einem gesetz, das es angeblich nicht mehr gibt bzw. in dieser fassung nicht mehr gültig ist????


Wuerde sagen da Du auf dieser Basis/Rechtsgrundlage die  deutsche StA erworben hast. Zur Zeit Deiner Geburt war dies das gueltige Gesetz.

Beispiel:
es gab mal einen Zeitraum wo Frauen durch Heirat eines Deutschen deutsch wurden (umgekehrt durch Heirat eines Auslaenders die deutsche StA. verloren).
Diese Frauen blieben  Deutsche StA... auch nach spaeterer Aenderung des Gesetzes (es sei denn es trat ein Verlusttatbestand ein).. Rechtsgrundlage des Erwerbs.. die zum Zeitpunkt der Heirat gueltige Fassung des Gesetzes...
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Antwort #23 - 19.11.2014 um 07:15:40
 
rolftheo schrieb am 18.11.2014 um 20:26:13:
ich schrieb mehrmals, dass ich aufgrund der tatsache, dass "ein deutscher pass und ein deutscher  ausweis nur die vermutung nahelegt, ich sei deutscher" mich dazu veranlasst hat, mich zu fragen, was denn notwendig ssei, damit ich wirklich ein echter deutscher bin.


ob man deutscher Staatsangehöriger ist, ist eine reine Rechtsfrage und sie lässt sich nur durch eine rechtliche Prüfung beantworten. Man kann Deutscher sein, ohne irgendein Dokument zu besitzen (dann allerdings, könnte es schwierig werden, seine deutsche Staatsangehörigket auch zu beweisen) und man Nicht-Deutscher sein, obwohl man einen deutschen Reisepass in der Tasche hat (z.B. weil noch niemand den Verlust der dt. StAng bemerkt hat und der RP ja immer noch als starkes Indiz für die dt. StAng angesehen wird).

Insofern ist auch ein Staatsangehörigkeitsausweis nicht der Beweis, dass jemand (noch) Deutscher ist, sondern lediglich der Nachweis, dass jemand zum Zeitpunkt der Ausstellung des Staatsangehörigkeitsausweises ein deutscher StAng war(!).

Die meisten Menschen in diesem Land sind "echte" Deutsche, ohne jemals einen Staatsangehörigkeitsausweis zu beantragen oder zu benötigen.

rolftheo schrieb am 18.11.2014 um 20:26:13:
warum bestätigt mir die behörde im jahre 2014 eine abstammung nach einem gesetz, das es angeblich nicht mehr gibt bzw. in dieser fassung nicht mehr gültig ist????


Es entspricht juristischer Tradition, dass ein Gesetz nicht nur einen Namen bekommt, sondern -zumindest für den Gebrauch in der Fachwelt- auch mit der Jahreszahl genannt wird, in der das Gesetz in seiner ersten Fassung verabschiedet wurde. Nachträgliche (kleinere) Änderungen finden dann laufend statt, ohne dass deshalb eine andere Jahreszahl verwendet wird.

So gibt es z.B. ein AufenthG 2002, welches allerdings nie in Kraft getreten ist, weil ein gewisser Herr W. aus B. damals einen Verfahrensfehler begangen hat. Stattdessen kam es zum AufenthG 2004, welches zum 01.01.2005 in Kraft trat und seitdem einige Dutzend Male geändert wurde (aber trotzdem noch als AufenthG 2004 bezeichnet wird).

Beim StAG war der Weg noch etwas kompliziert: das lief ursprünglich unter dem Namen Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG) von 1913, welches dann auch im Laufe der Jahrzehnte vermutlich einige Hunderte Male geändert wurde, ohne dass Name oder Jahreszahl sich änderten. Zum 01.01.2000 wurde es dann zu allem Überfluss auch noch umbenannt in "Staatsangehörigkeitsgesetz" (StAG), ohne dass es sich um ein komplett neues Gesetz gehandelt hätte. Und da die gesamte Literatur, Verwaltungsvorschriften und letztlich auch "Gewohnheit" immer vom "RuStAG" gesprochen haben, taucht auch der Begriff "RuStAG" immer noch auf - auch wenn der nicht mehr korrekt ist. Trotzdem weiß eigentlich jeder, was gemeint ist.

Insofern wurde bei Dir wohl gem. § 30 Abs. 3 S. 1 StAG (in der Fassung, die zum Zeitpunkt der Ausstellung des Staatsangehörigkeitsgesetzes gültig war) festgestellt, dass Du gem. des RuStAG 1913 in der zum Zeitpunkt Deiner Geburt gültigen Fassung die deutsche StAng erworben hast - das dürfte die korrekte Formulierung dessen sein, was die Behörde sagen wollte.

Da diese Aussage jedoch keinen nach § 30 Abs. 3 S. 1 StAG zulässigen Inhalt darstellt, müsste sich auf der Urkunde noch eine Feststellung befinden, die eine Aussage darüber trifft, ob Du zum Zeitpunkt der Ausstellung noch immer die deutsche Staatsangehörigkeit besessen hast.

Vielleicht ist dadurch jetzt einiges klarer geworden.
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Antwort #24 - 23.11.2014 um 16:30:25
 
Hallo Ihr Lieben alle, danke euch für eure Bemühungen, mir diesen schwierigen Sachverhalt nahe zu bringen. Ehrlich, das ganze ist komplexer und schwieriger als ich dachte.
andererseits finde ich auch Antworten, nach denen es alles ganz einfach zu sein scheint:

Zitat Staatsangehörigkeitsgessetz
"§ 1  Deutscher im Sinn dieses Gestzes ist wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt."

Punkt und Zitat ende.   Ganz einfach.

Da ich diese jetzt seit knapp zwei Monaten besitze, frage ich mich, was war ich vorher?
Irgendwas, aber auf jeden Fall kein Deutscher Im Sinn des Gesetzes. Der deutsche Pass führt nur zur Vermutung, dass ich einer sei.

und nachdem ich gerade bei der Quelle war, entdeckte ich folgendes:
Zitat §3 Absatz 2:
"(2) Die Staatsangehörigkeit erwirbt auch, wer seit zwölf Jahren von deutschen Stellen als deutscher Staatsangehöriger behandelt worden ist und dies nicht zu vertreten hat. Als deutscher Staatsangehöriger wird insbesondere behandelt, wem ein Staatsangehörigkeitsausweis, Reisepass oder Personalausweis ausgestellt wurde."

Also die Staatsangehörigkeit muß man erwerben und wer einen "deutschen Pass oder Personalausweis" hat, wird einfach so behandelt, obwohl er laut Gesetez - siehe oben - die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzt.
also muß ich rückblickend sagen, Jetzt und erst Jetzt nach Beurkundung besitze ich die deutsche Staatsangehörigkeit.

Nochmal zur klarstellung und Vermeidung polemischer und unsachlicher posts:

Ich bin weder 1913 (angenomme Gesetzgültigkeit) geboren, sondern nach dem 2.weltkrieg, geboren in Deutschland, immer lebend in Deutschland; ich habe nie eine Aufforderung wegen meiner Staatsangehörigkeit von irgendeiner Behörde bekommen, für mich wurden nur die Fragen dazu immer mehr und ich suche nach Antworten.

und ganz ist mir das alles immer noch nicht klar... Griesgrämig
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Antwort #25 - 23.11.2014 um 18:16:43
 
§ 4 des RuStaG beachten. Zudem Artikel 116 Grundgesetz beachten. Es geht nicht um den Stichtag 1913 sondern um die Grenzen von 1937.
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Antwort #26 - 23.11.2014 um 19:19:32
 
rolftheo schrieb am 23.11.2014 um 16:30:25:
"§ 1  Deutscher im Sinn dieses Gestzes ist wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt."

Punkt und Zitat ende.   Ganz einfach.


genau. Deutscher bist Du seit Deiner Geburt. Das hat überhaupt nichts mit Papieren zu tun.

Du bist auch nicht kürzlich eingebürgert worden. Lediglich hat eine Behörde kürzlich festgestellt(!) und dir nochmal schwarz-auf-weiß schriftlich gegeben, dass Du bereits seit Deiner Geburt Deutscher bist.

rolftheo schrieb am 23.11.2014 um 16:30:25:
Also die Staatsangehörigkeit muß man erwerben 


ja, und das hast Du mit Deiner Geburt bereits erfolgreich hinter dich gebracht. Alles weitere, inkl. Deiner seltsamen Verkomplizierungen, diente nur dazu, diesen Umstand nochmal mit viel Aufwand auf Papier zu bringen. Nicht mehr, nicht weniger.
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Antwort #27 - 23.11.2014 um 21:08:56
 
hallo muleta,
sorry, dass ich dir als ehrenmitglied widerspreche:
Es steht überall, und das weiß ich inzwischen sicher, dass ich nur die Staatsangehörigkeit habe, wenn ich diese beantragt und "erworben" habe.
Selbst wikipedia schreibt das ganz klar.
Nur mit dem Staatsangehörigkeitsnachweis bist du es wirklich. Und es wird in einem extra Verzeichnis registriert.
Also nicht : wir sind 80 (oder 60) Millionen Deutsche, nein die "richtigen" Deutschen, die mit der festgestellten deutschen Staatsanghörigkeit sind nur knapp 4 Millionen.
Mein Registerauszug, den ich erhielt, hat die Nummer 3,9 milliionen und irgendwas.

Es mag nach pillepalle aussehen, aber warum macht man dann darum so einen herrmann?

@aras
nun machst du die Verwirrung aber komplett??
warum sprichst du auf einmal von RuStaG? ich denke, das gibt es nicht mehr?
und wieso geht es aufeinmal nicht mehr um den Stichtag 1913, sondern um die Grenzen von 1937??
Was hat das miteinander zu tun?
ist dass nicht längst alles kalter kaffee?
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Antwort #28 - 23.11.2014 um 21:46:10
 
Da Du die Staatsangehörigkeit per Geburt erworben hast, gab und gibt es keinen Antrag.

Zu Deinen Fragen nach der Gesetzesbezeichnung: Das ist alles oben beantwortet. Am besten liest Du die Antworten noch mal in Ruhe durch, dann wird es sicherlich klar.
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Antwort #29 - 23.11.2014 um 22:06:06
 
rolftheo schrieb am 23.11.2014 um 16:30:25:
Da ich diese jetzt seit knapp zwei Monaten besitze, 


was ist "diese"?
"Diese" ist offenbar der Staatsangehörigkeitsausweis. O.k. diesen hast du seit knapp zwei Monaten. Damit kannst du "beweisen", dass du am Tage der Ausstellung Deutscher warst. Na und?

"Diese" ist aber NICHT die Staatsangehörigkeit selber.
Die Staatsangehörigkeit hast du bei deiner Geburt "erworben", also bist du auch seit deiner Geburt Deutscher, auch ohne Staatsangehörigkeitsausweis .... so wie Millionen andere auch.

rolftheo schrieb am 23.11.2014 um 16:30:25:
Irgendwas, aber auf jeden Fall kein Deutscher Im Sinn des Gesetzes.

Blödsinn

rolftheo schrieb am 23.11.2014 um 16:30:25:
Also die Staatsangehörigkeit muß man erwerben 


ja, aber siehe oben: auch durch Geburt kann man diese ganz automatisch erwerben.

rolftheo schrieb am 23.11.2014 um 16:30:25:
er einen "deutschen Pass oder Personalausweis" hat, wird einfach so behandelt, obwohl er laut Gesetez - siehe oben - die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzt. 

grundfalsch

rolftheo schrieb am 23.11.2014 um 16:30:25:
Jetzt und erst Jetzt nach Beurkundung besitze ich die deutsche Staatsangehörigkeit.

Nein, schon immer ... seit Geburt.
Nur erst jetzt hast du einen Staatsangehörigkeitsausweis .... wobei du noch nicht verraten hast, wozu?
Millionen anderer Deutscher brauchen diesen Ausweis nie im Leben.



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