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Hairaten mit ein Iraker (Gelesen: 3.040 mal)
Rimaa
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Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: irakisch
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13.11.2014 um 00:29:19
 
Hallo  zusammen,

Ich will bald  mit einem iraker, der auch  momentan  im Irak wohnt hairaten,
aber wir haben  ein Problem  und zwar  er ist schon  verhairatet.
Warum ich mit einem verhairateten Mann, hairateb will, ist ne lange Geschichte
aber allgemein gesagt, wir lieben uns sehr  und  wir arbeiten zusammen und
haben miteinander 4 GmbHs in De und Irak gegründet und  es läuft wirklich sehr gut, aber ich will nicht, dass er sich von seiner Frau scheiden lässt.

so, kurz zur meiner Situation in DE , ich bin seit 13 Jahre da und habe hier studiert und  momentan habe ich  meine eigene GmbH, durch die  ich sehr gut  verdiene, die habe ich seit drei Monaten  gegründet.
Mein  Aufenthaltstitel  ist 25  Abs. 3  und  ich will bald die Niederlasdung beantragen .
Mein verlobter wie gesagt  wohnt im Irak , arbeitet zwischen DE  und Irak
dh. er hat Multivisum  und  kann auch  Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Meine Frage ist, wie können wir am besten  hairaten,
sollen wir  im Irak  hairaten  und  die Ehe danach hier im Standesamt anerkennen lassen?
Oder sollen wir  die Ehe im irakischen Konsulat schliessen  und somit  ist es als Alternativ  zur  Eheschliessung  bei Standesamt?
Oder haben Sie bessere Vorschläge, weil  wir beide wollen, dass er sich von seiner Frau nicht scheiden lässt, aber wir haben unsere wichtige Gründe zum Hairazen.
Ich habe von jemand gehört, wenn man in Dänemark hairatet wird die Ehe in Standesamt anerkannt.

Zur erwähnen ist , dass wir zwischen Irak und DE leben werden, dh.  drei vier Monate dort   und eins bis zwei Monate hier  und  umgekehrt , und habe
vergessen zu sagen, dass ich in  Stuttgart(Baden- Württemberg) wohne.
Ich bitte um Ihre Hilfe
Vielen Dank
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #1 - 13.11.2014 um 07:42:04
 
Solange er noch verheiratet ist wird Euch weder ein deutscher noch ein dänischer Standesbeamte verheiraten.

Ob und unter welchen Umständen im Irak eine Mehrehe zulässig ist, entzieht sich meiner Kenntnis - inwieweit Deine ganzen Aktionen auch Deinen Asylstatus gefährden, vermag ich derzeit nicht zu überblicken.
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #2 - 13.11.2014 um 11:17:26
 
Rimaa schrieb am 13.11.2014 um 00:29:19:
Zur erwähnen ist , dass wir zwischen Irak und DE leben werden, dh.drei vier Monate dort und eins bis zwei Monate hierundumgekehrt 

Muleta schrieb am 13.11.2014 um 07:42:04:
inwieweit Deine ganzen Aktionen auch Deinen Asylstatus gefährden

Wie kannst Du denn überhaupt in den Irak einreisen, wenn Du dort politischer Verfolgung ausgesetzt bist ?
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #3 - 13.11.2014 um 12:36:33
 
Saxonicus schrieb am 13.11.2014 um 11:17:26:
Wie kannst Du denn überhaupt in den Irak einreisen, wenn Du dort politischer Verfolgung ausgesetzt bist ?


die TS hat nur einen 25 III und damit vermutlich einen Heimatpass. Vermutlich ist ihr ein Leben im Irak nicht zumutbar, was aber Besuche oder Geschäftsreisen doch ermöglichen würde. Allerdings:

Rimaa schrieb am 13.11.2014 um 00:29:19:
zur erwähnen ist , dass wir zwischen Irak und DE leben werden, dh.  drei vier Monate dort   und eins bis zwei Monate hier  und  umgekehrt


Aber da mögen sich andere den Kopf drüber zerbrechen.
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fijifranny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 17.11.2014 um 23:43:31
 
Tja ich nehme an dein Verlobter darf ja in seinem Land mehrere Frauen haben falls er Muslim ist, aber in D wird dann niemand eure Ehe anerkennen.
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 18.11.2014 um 01:07:45
 
@fijifranny

Sorry, aber das ist Quatsch. Auch Mehrehen werden anerkannt.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Muleta
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Antwort #6 - 18.11.2014 um 07:07:48
 
fijifranny schrieb am 17.11.2014 um 23:43:31:
aber in D wird dann niemand eure Ehe anerkennen.


tja, dann ließ einfach mal § 30 Abs. 4 AufenthG und erkläre uns, wozu die Regelung dann dienen sollte...

Natürlich wären auch mehrere Ehen unmittelbar in D wirksam.
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