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einuergerung nach 7 jahren!!!! (Gelesen: 18.668 mal)
Newman
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Antwort #45 - 28.01.2015 um 10:04:48
 
§ 10 Abs. 3 S. 1 StAG:
"Weist ein Ausländer durch die Bescheinigung des BAMF die erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs nach, wird die Frist nach Abs. 1 auf sieben Jahre verkürzt."

Wenn Du keinen Integrationskurs durchläufst, kannst Du auch keine erfolgreiche Teilnahme bescheinigt bekommen. Irgendwelche Tipps, wie man ohne Kursbesuch die BAMF-Bescheinigung bekommt, kann ich Dir daher nicht geben.

Da Du einen Hauptschulabschluss hast, musst Du keinen Einbürgerungstest machen, wurde hier schon gesagt.

Ich würde auch empfehlen, über § 10 Abs. 3 S. 2 StAG zu gehen (Verkürzung auf sechs Jahre wegen besonderer Integrationsleistungen). Hängt allerdings davon ab, was in dem Bundesland, in dem Du wohnst, als besondere Integrationsleistung angesehen wird. Es gibt Bundesländer, da reicht der Hauptschulabschluss (möglicherweise mit Mindestnote 3 oder 4 in Deutsch) aus.
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Mokus
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Antwort #46 - 28.01.2015 um 11:50:32
 
Newman schrieb am 28.01.2015 um 10:04:48:
Wenn Du keinen Integrationskurs durchläufst, kannst Du auch keine erfolgreiche Teilnahme bescheinigt bekommen. Irgendwelche Tipps, wie man ohne Kursbesuch die BAMF-Bescheinigung bekommt, kann ich Dir daher nicht geben.


Die Teilnahme wird auch vom BAMF bescheinigt ( ohne Besuch des Kurses ), es muss nur den Orientierungskurstest bestanden sein und die Sprachnachweise ( hier sein Hauptschulabschluss ).

So war das bei mir.

Ich habe nie einen Kurs besucht, aber mir wurde das trotzdem bescheinigt und angenommen von der EBH.

Mokus
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Ich35
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Antwort #47 - 28.01.2015 um 14:05:47
 
Erstmal vielen Dank an die zahlreiche Meldungen Smiley

heute habe ich mich beim BAMF erkundigt und sieht so aus:::

Berechtigungen und Verpflichtung von der AB  für den Sprachkurs wird nur an Neuzuwanderer die über keine Sprachkenntnissen verfügen gefordert...diejenigen die B1 schon haben ist erlassen und frei nur den Orientirungskurstest zu machen,also extern .Bei der VHS haben sich mich jetzt doch noch für den Test angemeldet,also es geht:-)
B1+Orientirungskurs wird an BAMF geschickt und dann erhält man den Zertifikat Zwinkernd
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Mokus
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Antwort #48 - 28.01.2015 um 17:03:56
 
Ich35 schrieb am 28.01.2015 um 14:05:47:
B1+Orientirungskurs wird an BAMF geschickt und dann erhält man den Zertifikat 



Siehst du, es funktioniert doch.
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Ich35
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Antwort #49 - 28.01.2015 um 17:17:55
 
Danke Mokus Zwinkernd
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Antwort #50 - 12.04.2015 um 16:22:37
 
Hallo Smiley

ich habe auch meinen Zertifikat bekommen und morgen möchte ich meinen Einbürgerungsantrag stellen Smiley

nur jetzt eröffnen sich weitere Fragen wie z.B dopplete Staatsangehörigkeit.....wie in meinem Fall ;

muss ich mich aus der Bosnischer Staatsbürgerschaft ausschreiben lassen...weil ich gelesen habe dass die doppelte Staatsbürgerschaft jetzt in Deutschland auch erlaubt ist.....

Bin in Deuschland geboren und habe vor dem 21 Lj.mehr als 8 Jahren in D verbracht aber da ich mit 18 ausgereist bin und erst wieder mit 31 wieder rechtmässig wohne und lebe ...habe ich auch Anspruch auf doppelte Staatsangehörigkeit ,,,in Grunde genommen muss das nicht sein aber es geht um die Kosten ( Entlassung aus der früheren Staatsbürgerschaft) weil es kostet haufen geld das würde ich mir sparen wenn die Ausschreibung nicht sein muss

Danke Zwinkernd
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Antwort #51 - 12.04.2015 um 16:34:57
 
Ich35 schrieb am 12.04.2015 um 16:22:37:
weil ich gelesen habe dass die doppelte Staatsbürgerschaft jetzt in Deutschland auch erlaubt ist.....


Das gilt grundsätzlich nur wenn die bei Geburt beide Staatsangehörigkeiten hattest oder deine zweite Staatsangehörigkeit eine der EU ist. Grundsätzlich sind bei der Einbürgerung die anderen Staatsangehörigkeiten aufzugeben.

Ausnahme nur wenn das nicht geht oder die Aufgabe unverhältnismäßig ist oder massive wirtschaftliche Nachteile bedeutet. Die Hürden sind aber hoch.
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Antwort #52 - 12.04.2015 um 16:50:46
 
Bosnier müssen definitiv ihre Staatsangehörigkeit aufgeben.

Ansonsten einfach abwarten bis Bosnien in der EU ist. Aso so ungefähr 2025.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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