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Thaifreundin mit Schengenvisum nach Deutschland einladen (Gelesen: 24.162 mal)
reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #15 - 03.11.2014 um 18:41:45
 
C-Visum: Besuchsvisum mit Ausreise (Geschäftsvisum, Touristenvisum...)

D-Visum: Einreisevisum ohne Ausreise (Ehefrau, Studentin, Au-Pair, Fachkräfte...)
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Foller
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #16 - 04.11.2014 um 17:08:59
 
Ok Vielen Dank euch allen erst einmal für die Hilfe...

Noch eine Frage hätte ich.

Thailand ist ja doch sehr anders als Deutschland. Angenommen meine Freundin bekommt das Haus und das Grundstück ihrer Eltern auf ihren Namen umgeschrieben. Da sie die einzige Tochter ist, würde das früher oder später sowieso irgendwann mal geschehen...

Würde das groß etwas an der Rückkehrbereitschaft verändern?

Grüße und Danke
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tiggger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #17 - 04.11.2014 um 17:14:59
 
Foller schrieb am 04.11.2014 um 17:08:59:
kommt das Haus und das Grundstück ihrer Eltern auf ihren Namen umgeschrieben. Würde das groß etwas an der Rückkehrbereitschaft verändern?

Minimalst. Einen passenden Job suchen wäre (viel) besser.

Was hat sie eigentlich studiert? U.U. falls Mangelberuf, könnte man ja auch in die Richtung Bewerbungsvisum denken.
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Foller
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #18 - 04.11.2014 um 19:17:56
 
Sie hat Politikwissenschaften studiert, auch kein wirklicher Mangelberuf Durchgedreht
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deerhunter
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Antwort #19 - 04.11.2014 um 22:50:18
 
Zitat:
Angenommen meine Freundin bekommt das Haus und das Grundstück ihrer Eltern auf ihren Namen umgeschrieben. Da sie die einzige Tochter ist, würde das früher oder später sowieso irgendwann mal geschehen

Eher wenig, weil Sie es ja eh irgendwann bekommt...und dieses Grundstück ja auch nicht verloren geht, wenn Sie nicht zurück kehrt  Cool
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fijifranny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #20 - 15.11.2014 um 03:59:05
 
Also versuch es doch mal. Man kann es nicht 100%-ig sagen. Auch wenn viele sagen es geht nicht. Versuche es und vielleicht klappt es...sei nicht zu traurig falls es nicht klappt!

Meine Freundin hat sich mal in eine surfer aus Bali veliebt . Sie hatte keine Arbeit order Geld, er auch nicht...so ein richtiger beach bum ! Er hat ein Schengen Visa bekommen. Ich habe in AUslang geheiratet und wollte dann meinen Mann einladen damit wir erstmal darueber entscheiden koennen ob wir gemeinsam in D leben werden....dies wurde nicht gegeben, auch wegen der nicht vorhandenen Rueckkehrbereitschaft (er hat familie und job im Ausland und im uebrigen hat er es nicht noetig als Ehemann v. einer Deutschen einfach in D illegal zu bleiben !) Na ja..also man weiss es nie genau ! Vielleicht klappt es ja doch !
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Foller
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #21 - 27.01.2015 um 19:04:28
 
Es hat sich nun doch noch etwas ergeben. Und zwar hat meine Freundin gute Freunde die jetzt erst einen Coffee-Shop eröffnet haben. Also schon ein richtiges Geschäft. Sie hätte also die Möglichkeit einen Arbeitsvertrag für die Zeit nach dem Besuch in Deutschland ausgestellt zu bekommen. Im Vorraus versteht sich.

Momentan Arbeitet sie ja noch in einem anderen Shop und man könnte es ja so darstellen, was ja im Prinzip auch der Wahrheit entspricht, dass sie den jetzigen Job aufgegeben hat um für ca. 1 Monat mich zu besuchen und dann nach dieser Zeit in einem neuen Geschäft wieder anzufangen.

Das müsste doch die Rückkehrbereitschaft besser aussehen lassen oder Irre ich mich schon wieder?

Grüße und Danke im Vorraus!
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grisu1000
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #22 - 27.01.2015 um 19:22:55
 
Foller schrieb am 27.01.2015 um 19:04:28:
man könnte es ja so darstellen, was ja im Prinzip auch der Wahrheit entspricht, dass sie den jetzigen Job aufgegeben hat um für ca. 1 Monat mich zu besuchen und dann nach dieser Zeit in einem neuen Geschäft wieder anzufangen.


Die Darstellung würde konstruiert wirken und die ABH das IMHO schnell durchschauen. IMHO keine Auswirkungen auf eine Entscheidung der ABH. Sie steht nicht in einen gesicherten Arbeitsverhältnis.
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Einbeck
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Antwort #23 - 27.01.2015 um 19:27:38
 
Antwort #13 von T.P. 2013 beachten..
Sachverhalt darlegen und es probieren..
kostet ein wenig Zeit und die Gebuehr..

Zu Deiner Frage zukuenftiger Job nach Rueckkehr im Coffee Shop..
naja.. ehrlich gesagt.. verbessert die Situation wenig..

druecken wir es mal so aus.. komme nach Thailand zurueck um im Coffee shop zu arbeiten.. nichts so Grossartiges das mich unbedingt zur Rueckkehr bewegt.. so einen Job sollte man jederzeit finden koennen.. und Job noch nicht angetreten..

offen und ehrlich sagen, Deutschlandbesuch zum Kennenlernen..
wie von T.P. 2013 empfohlen.. Visaentscheider haben auch Verstaendnis und lassen sich ueberzeugen.. glaubhaft muss sie sein..
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Antwort #24 - 27.01.2015 um 21:46:36
 
Wenn es den Coffe-Shop schon gibt, kann sie dann nicht im jetzigen Laden aufhören und zu ihren Freunden gehen? Mit den Freunden sollte sich doch einrichten lassen, dass sie zwei, drei Wochen (unbezahlten) Urlaub machen kann. Dann sieht das doch schon besser aus.
Sie hat einen Job, kriegt Urlaub und kehrt zu derselben Arbeitsstelle zurück.

Auf keinen Fall solltet ihr kurz vor der Beantragung des Visums noch irgendwelche Dinge machen wie Grundbesitz umschreiben, Geld aufs Konto schieben etc. Das weckt eher Misstrauen.
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sarembeti
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Antwort #25 - 28.01.2015 um 18:13:27
 
Die Darstellung würde konstruiert wirken und die ABH das IMHO schnell durchschauen. IMHO keine Auswirkungen auf eine Entscheidung der ABH. Sie steht nicht in einen gesicherten Arbeitsverhältnis.

Die ABH entscheidet über das Besuchsvisum? Vielleicht über die VE - aber über das Visum?
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Antwort #26 - 28.01.2015 um 19:49:53
 
Offen und ehrlich zu sein ist auf jeden Fall der Plan. Ich werde ja auch noch diesen Brief mit Kennengelernt wie und wo, und warum ich sie einladen möchte schreiben.

Leider kann sie in dem Shop ihrer Freunde nicht im Vorraus anfangen zu arbeiten, da sie schon genug Personal haben.

Also laut Euch sollten wir die Bestätigung dass sie in dem Shop nach der Rückkehr arbeiten wird, nicht beilegen?

Macht es nicht mehr Sinn offen zu sein, das alles so zu sagen, wie es ist. Mit Deutschland und meine Familie kennenlernen, eventuell Sprache lernen und schauen ob sie sich ein Leben hier überhaupt vorstellen kann, aber die zukünftige Arbeitsbestätigung trotzdem beilegen?


Noch eine andere Frage. Wie ihr wisst arbeitet sie ja momentan und  wahrscheinlich auch bis kurz vor dem Besuch in Deutschland in einem anderen Shop. Sie würde dafür auch eine Bestätigung bekommen, für das Jahr das sie dort gearbeitet hat. Bringt aber eher nichts oder? Also nicht beilegen?
Und muss sie denn allgemein die Kontobewegungen der letzten 3 Monate auch beilegen?
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Einbeck
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Antwort #27 - 28.01.2015 um 21:25:38
 
Mach nicht zu viel
Deutschland kennenlernen
Familie kennenlernen
Sprache lernen
Leben in D testen..

Du moechtest eigentlich mehr als ein 3 monatiges Visum fuer Sie...

versuche 4 Wochen auf Besuch und dies offen und ehrlich mit bekannten Fakten...

viel Glueck..

von mehr als 4 Wochen wuerde ich abraten...

Mal ganz ehrlich Arbeit im Coffee Shop ist fuer mich fast gleich keine Arbeit/arbeitslos fuer Visaantraege... solche Jobs sollte man jederzeit finden koennen..
keine speziellen Anforderungen..
vorallem bei ihrem Bildungshintergrund..
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Antwort #28 - 18.05.2015 um 21:19:53
 
Macht es eigentlichen einen Unterschied ob ich meine Einladung auf Deutsch oder Englisch verfasse?

und außerdem würde mich noch interessieren, ob der/die Antragsteller*in immer die Möglichkeit auf ein Interview bei der Botschaft hat oder ob die Visaanträge schon vor dem Gespräch und nur einen Blick auf die Rückkehrbereitschaft abgewiesen werden?
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Saxonicus
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Antwort #29 - 18.05.2015 um 23:23:24
 
Foller schrieb am 18.05.2015 um 21:19:53:
Macht es eigentlichen einen Unterschied ob ich meine Einladung auf Deutsch oder Englisch verfasse?

Die Einladung ist doch zur Vorlage bei der deutschen Vertretung (Botschaft, Konsulat) bestimmt und Du kannst mit 100%iger Sicherheit davon ausgehen, dass man dort der deutschen Sprache mächtig ist.
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