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EU Familienzusammenführung - die Vorgehensweise bei der Behörden (Gelesen: 1.874 mal)
lola51
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: kroatisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag EU Familienzusammenführung - die Vorgehensweise bei der Behörden
31.10.2014 um 23:26:22
 
Guten Abend,

ich bin kroatische Bürgerin und habe ein deutsches Kind mit einen Kroaten. Ich lebe zurzeit von Elterngeld, Kindergeld und Alg 2. Der Vater (mein Partner) möchte bald bein uns einziehen.

Ich bin ein wenig verwirt was das Vorgehensweise bei der Behörden betrift. Was machen wir als erstes?
Anmeldung in Bürgerbüro, Rentenversicherung, Arbeitserlaubnis, Veänderungsmitteilung beim Jobcenter? Wie ist die Reihenfolge?

Ich bedanke mich im Voraus!
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: EU Familienzusammenführung - die Vorgehensweise bei der Behörden
Antwort #1 - 01.11.2014 um 11:09:05
 
Wohnsitzanmeldung, Verängerungsmitteilung dann zur ABH bzw. Arbeitsamt um zu klären wie der Aufenthalt aussehen soll (AE 28 AufenthG oder fiktiver Aufenthalt + Arbeitsberechtigung § 2 ArGV). Gfg. noch Krankenkasse zwecks KV.
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lola51
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i4a rocks!


Beiträge: 46

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: kroatisch
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Antwort #2 - 01.11.2014 um 22:37:50
 
Zitat:
Wohnsitzanmeldung, Verängerungsmitteilung dann zur ABH bzw. Arbeitsamt um zu klären wie der Aufenthalt aussehen soll (AE 28 AufenthG oder fiktiver Aufenthalt + Arbeitsberechtigung § 2 ArGV). Gfg. noch Krankenkasse zwecks KV.

Danke, so werden wir es tun... Smiley
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 09.12.2014 um 17:02:21
 
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