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Südkoreanerin hat Abmeldung von Wohnung vergessen. Probleme mit neuem Visum? (Gelesen: 1.106 mal)
Themen Beschreibung: Nachträgliche Abmeldung und erneute Anmeldung?
alexander472
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Beiträge: 1

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Republik Korea
Zeige den Link zu diesem Beitrag Südkoreanerin hat Abmeldung von Wohnung vergessen. Probleme mit neuem Visum?
31.10.2014 um 22:11:31
 
Hallo liebe Foristen.

Nach langem Suchen habe ich dennoch keine Infos zu meinem Fall gefunden. Gegenüber den meisten hier im Forum angesprochenen Sachverhalten klingt mein Fall geradezu banal, aber ich hoffe das Ihr mir trotzdem weiterhelfen könnt.

Ich muss mich leider im Moment mit folgendem (selbstverschuldeten) Problem befassen.

Meine Freundin aus Südkorea hatte von Mitte 2012 bis Mitte 2013 ein Work-And-Travel Visa für Deutschland und war in meiner Wohnung angemeldet. Sie ist im Anschluss dann wieder nach Korea um dort zu studieren. Leider haben wir vergessen sie damals hier beim Meldeamt abzumelden.

In der Zwischenzeit war sie mehrmals wieder in Deutschland und sie nun auch wieder für längere Zeit hier und möchte ein Sprachvisum beantragen.

Sie hat in einschlägigen koreanischen Foren nun gelesen, das dies Probleme geben kann (versäumte Abmeldung), da nun das Ausländeramt davon ausgeht, das sie die ganze Zeit in Deutschland war. Jedenfalls wurde das von einer Foristin so geschildert (obwohl es ja im Pass entsprechende Stempel gab, die das Gegenteil bewiesen) - sie musste dann für die angenommene Aufenthaltsdauer - 7 Monate - ausreisen und durfte dann erst wieder ein Visum für ihr Studium beantragen.

Hier meine bisherigen Alternativen mit der Hoffnung, dass Ihr mir sagen könnt, welcher Weg davon der mit dem geringsten “Widerstand” ist (habe mich vor zwei Monaten rückwirkend für das Jahr 2007 von einem Studienort abgemeldet und musste nichts zahlen - aber vielleicht sind nicht alle Meldeämter so gnädig (möchte mich aber trotzdem nicht als Serientäter missverstanden sehen - war ebenfalls ein Versehen).

Vielleicht hat ja jemand schon Erfahrung mit solch diffizilen Angelegenheiten?

A. Sollen wir sie rückwirkend abmelden (Mitte 2013) und dann wieder neu anmelden (Oktober 2014)?

B. Sollen wir sie für Oktober 2014 abmelden und dann für Anfang November 2014 wieder anmelden?

C. Sollen wir sie einfach angemeldet lassen und hoffen das es trotzdem mit dem Visum funktioniert?

Zu C wurde mir jedenfalls beim Telefonat mit dem Bürgertelefon (Berlin) geraten weil für die nächsten 6 Wochen keine Termine für eine Wohnungsanmeldung gibt (Abmeldung geht ja per Brief/ auch per E-Mail?). Aber ich weiß nicht in wiefern der Aussage zu trauen ist. Schließlich kommt es ja im Endeffekt darauf an, wem man vor sich sitzen hat?!

Wir tendieren, vor allem nach der bisherigen Recherche, zu A oder B.

Ich hoffe Ihr könnt mir da etwas weiterhelfen, damit das mit dem beantragen des neuen Visums klappt und sie nicht rausgeschmissen wird.

Vielen Dank im voraus und ein schönes Wochenende an Alle.

Alex
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Aras
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Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 31.10.2014 um 22:39:02
 
Also ich weiß ja nicht wieso man einen Termin zur Wohnungsan- bzw -abmeldung braucht? Man geht hin und erledigt die Sache.

Also wie du schreibst:

Der Aufenthalt in Südkorea ist dokumentiert - durch den Stempel in Reisepass. Außerdem werden ja Universitäten in Südkorea auch Studienverlaufsbescheinigungen o.ä. ausstellen. Der tatsächliche Aufenthalt bzw. Nichtaufenthalt ist das was aufenthaltsrechtlich zählt. Die Einträge im Melderegister sind generell nicht sehr vertrauenswürdig, bzw. dienen nur als Indizien.

Am Besten sie geht hin und beantragt den Sprachaufenthalt. Und dabei wird wahrscheinlich auch die Meldeadresse angesprochen. Und dann sagt sie: "Ups, wusste ich nicht. Hier im Reisepass können sie aber sehen dass ich meinen Wohnsitz in Südkorea hatte". Dann sagt der Sachbearbeiter: "Ja stimmt. Dann haben Sie nur vergessen sich abzumelden".

Da reißt keiner einem den Kopf ab.

Insbesondere sind Südkoreaner durch § 41 AufenthV privilegiert. Ich denke, da gibt die Ausländerbehörde der Südkoreanerin sogar einen Vertrauensvorschuss, da Südkoreaner ja sehr sehr selten zum untertauchen neigen....
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Lisette
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 01.11.2014 um 09:12:39
 
Ich würde mal in das maßgebliche Meldegesetz gucken. Bei uns kann man sich zum Beispiel formlos schriftlich abmelden. Ist also kein besonders großer Aufwand.

Das Nicht-Abmelden ist eine Ordnungswidrigkeit. Da gibt es normalerweise eine Geldstrafe.

Dann ist das vom Tisch.
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