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Chinesin mit Scheidungsvertrag (Gelesen: 2.456 mal)
bSeRk
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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31.10.2014 um 20:45:20
 
Hallo an alle ich habe mal in den verschiedenen Foren geschaut aber nichts Adäquates gefunden. Ich habe folgende Frage.
Ist ein in China, nach chinesischem Recht, geschlossener Scheidungsvertrag in Deutschland gültig? Gibt es da jemand der Erfahrungen damit hat.

Vg

bSeRk

fons' Änderung:
Hat ja nix mit Ausländerrecht zu tun, daher ist es hier gelandet
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« Zuletzt geändert: 31.10.2014 um 20:58:32 von N/V »  
 
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erne
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Antwort #1 - 31.10.2014 um 20:54:41
 
bSeRk schrieb am 31.10.2014 um 20:45:20:
Ist ein in China, nach chinesischem Recht, geschlossener Scheidungsvertrag in Deutschland gültig?


nur nach entsprechenden Anerkennung.
Genaures sagt dir das Standesamt.
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greenock
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Antwort #2 - 31.10.2014 um 21:16:15
 
erne schrieb am 31.10.2014 um 20:54:41:
nur nach entsprechenden Anerkennung.


Laut deutscher Botschaft in Beijing muß eine Scheidung, die nach chinesischem Recht ausgesprochen wurde und bei der beide Eheleute chinesische Staatsbürger sind, in Deutschland nicht förmlich anerkannt werden (§107 FamFG).

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erne
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Antwort #3 - 05.11.2014 um 00:24:14
 
greenock schrieb am 31.10.2014 um 21:16:15:
beide Eheleute chinesische Staatsbürger sind, in Deutschland nicht förmlich anerkannt werden (§107 FamFG).


aha

hilf mir mal bitte, wo in §107 FamFG steht, dass Scheidungen im Ausland nicht anerkannt werden müssen (bitte Zitat)
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Antwort #4 - 05.11.2014 um 02:11:25
 
ER könnte mMn § 107 Abs. 1 FamFG letzter Satz gemeint haben.
http://www.buzer.de/s1.htm?a=107&g=FamFG&kurz=AufenthG&ag=4752
Zitat:
...Hat ein Gericht oder eine Behörde des Staates entschieden, dem beide Ehegatten zur Zeit der Entscheidung angehört haben, hängt die Anerkennung nicht von einer Feststellung der Landesjustizverwaltung ab.

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Muleta
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Antwort #5 - 05.11.2014 um 08:50:12
 
1.) ist der TS aber nicht chinesischer StAng
2.) redet er von einem Scheidungsvertrag und nicht von einem Scheidungsurteil
3.) hat er sich seit seiner Frage nicht mehr gemeldet.

Wenn Nr. 2 nicht geklärt werden kann (insbes., ob die Tatsache der Scheidung oder ggf. Scheidungsfolgenvereinbarungen gemeint sind), bleibt alles Spekulation. Nach meiner letzten Kenntnis gibt es in China (Taiwan) vertragliche Privatscheidungen, die nicht anerkennungsfähig sind während in China (VR) die Situation für mich vollends unklar ist.
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