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Mietvertrag gekündigt? was kann er machen? (Gelesen: 2.340 mal)
daniuz
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i4a rocks!


Beiträge: 16

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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30.10.2014 um 15:44:58
 
Hallo,

Mein Freund ist Student in Hessen. Ich wohne in NRW.

Sein Mietvertrag wurde zum 01.12.2014 aufgrund Totalsanierung gekündigt. Er hat sich im Wohnheim gemeldet anzeigen auf Wohnungssuche gestellt (Nachweisbar).

Da die Arbeit in seinem Zimmer schon angefangen hat und er lernen muss usw,will er jetzt schon zu mir.

Er hat keine andere Möglichkeit als zu mir zu ziehen und von dort aus auf die Zusage des Wohnheims abwarten.

Die Module bzw. Seminare werden Online gestellt und er würde weiterhin lernen können. Es besteht keine Anwesenheitspflicht.

Darf er zu mir?.oder soll er auf der Strasse landen? muss er sich dann bei mir melden? wird es ggf. Probleme bei der ABH hier bei mir geben?

Danke
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Obst88
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i4a rocks!


Beiträge: 413

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: DE&NL
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Antwort #1 - 30.10.2014 um 15:58:28
 
Ich hab ja normal von nichts Ahnung, aber was hat die ABH damit zu tun oder ist dein Freund etwa Ausländer? Falls er Ausländer ist, welchen Aufenthaltsstatus hat er dann?
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daniuz
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i4a rocks!


Beiträge: 16

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 30.10.2014 um 16:51:22
 
Ja. Er ist Ausländer aus einem nicht EU Staat und hat eine AE für das Studium 16..dankeObst88 schrieb am 30.10.2014 um 15:58:28:
Ich hab ja normal von nichts Ahnung, aber was hat die ABH damit zu tun oder ist dein Freund etwa Ausländer? Falls er Ausländer ist, welchen Aufenthaltsstatus hat er dann?

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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 30.10.2014 um 16:53:54
 
Wenn er umzieht, muss er sich am neuen Wohnort anmelden. Die ABH wechselt dann, wenn er nicht im gleichen Kreis bleibt, die Akte wird automatisch geschickt. Falls die "neue" ABH glaubt, dass er aufgrund des Umzuges nicht mehr studiert, wird sie ihn anschreiben und um Information bitten. Falls sie keine Zweifel hat, passiert nichts. Er muss nur bei der nächsten Verlängerung zur "neuen" ABH und ggf. eine Bescheinigung der Uni vorlegen, dass alles normal läuft.
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daniuz
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 30.10.2014 um 20:11:56
 
Danke
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lottchen
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i4a rocks!


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Antwort #5 - 30.10.2014 um 23:24:50
 
daniuz schrieb am 30.10.2014 um 15:44:58:
Sein Mietvertrag wurde zum 01.12.2014 aufgrund Totalsanierung gekündigt.


Das ist kein anerkannter Kündigungsgrund, jedenfalls nicht pauschal (es sei denn, er hatte einen genau aus diesem Grund zeitlich befristeten Vertrag). Er hätte gegen die Kündigung vorgehen können, aber offenbar hat er sie bereits akzeptiert.

http://dejure.org/gesetze/BGB/573.html
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T.P.2013
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blubb


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Antwort #6 - 30.10.2014 um 23:37:09
 
Hallo,

@lottchen,

das kannst Du so pauschal m.E. nicht sagen.
Denn wenn er
"durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert und dadurch erhebliche Nachteile erleiden würde"
und dies entsprechend darlegen kann kann auch eine Sanierung einen ordentlichen Kündigungsgrund darstellen.

Hier mal was zum Nachlesen:
http://www.rechtsanwalt-thieler.de/index.php?id=399
https://www.das.de/de/rechtsportal/mietrecht/mietvertrag-kuendigen/kuendigung-ve...
http://www.zuhause.de/mietrecht-kuendigung-wegen-sanierung-ist-zulaessig/id_4653...

Und nicht umsonst bist Du bei Mietrechtsstreitfragen vor Gericht noch mehr in Gottes Hand, als es sowieso schon der Fall ist...

Gruß


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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 30.10.2014 um 23:53:12
 
außerdem geht es darum, dem in den Brunnen gefallenen
Kind zu helfen, da nutzt kein hätte man anders machen
können!
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lottchen
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Antwort #8 - 31.10.2014 um 00:10:02
 
Ich habe auch geschrieben, dass das pauschal kein Kündigungsgrund ist. Unzumutbar wird es, wenn das Haus abgerissen werden soll. Alles andere geht auch mit Mietern. Warum wird denn pausenlos um Mieter drumrumsaniert mit hohem Aufwand? Oder es werden Abfindungen gezahlt?... Aber wie fons schon schrieb muß man das hier nicht weiter ausführen. Führt vom eigentlichen Thema weg.
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