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Bestätigung über Beantragung neuer Aufenthaltserlaubnis (Gelesen: 1.907 mal)
itaipu
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the past is ur strength


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29.10.2014 um 14:19:28
 
Hallo @ all.

Der Arbeitsvertrag von meinem Mann läuft Ende November aus u. einen neuen bekommt er nur wenn er eine neue Aufenthaltsgenehmigung vorlegen kann, da seine jetztige am 18.12.2014 abläuft.

Diese wurde bereits am 01.10.2014 beantragt, alle Dokumente abgegeben bzw. das einzig fehlende per Mail nachgereicht. Termin zur Abholung ist der 19.12.2014.

Uns ist klar, dass sich die Ausstellung nicht beschleunigen lässt. Wir haben daher bei der Ausländerbehörde das Problem geschildert und nachgefragt ob es möglich wäre, eine entsprechende Bestätigung zu erhalten ("wurde beantragt, wird am 19.12.2014 ausgegeben"). Denn mit so einer Bestätigung würde mein Mann einen neuen Arbeitsvertrag erhalten.

Vermutlich sind wir einfach nur ungeduldigt... vor 2 Tagen hat mein Mann unsere Ausländerbehörde angemailt u. bis jetzt noch nicht mal eine Eingangsbestätigung erhalten.

Telefonisch konnten wir auch noch niemand erreichen.

Frage: Hat die Ausländerbehörde überhaupt die Möglichkeit ein solches Schreiben auszustellen?
Alternativen?

Mein Mann arbeitet am Flughafen, seine Firma verlässt sich nicht auf mündliche Aussagen (irgendwie auch verständlich).


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Eins
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Eins, Zimbabwe
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 29.10.2014 um 18:24:32
 
Warum ist die Abholung am 19.12. geplant?
In aller Regel ist die neue Karte innerhalb von 3-4 Wochen in der ABH und muss dann dort abgeholt werden; dies wäre in etwa jetzt.
Hier solltet ihr einfach zusehen, das die Karte abgeholt werden kann, in den mir bekannten (4 Stück) ABH ist hierfür kein Termin notwendig.
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itaipu
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Antwort #2 - 29.10.2014 um 19:57:22
 
3-4 Wochen??? das wäre ja perfekt!

Mein Mann hat einen Termin zur Abholung bekommen. Unsere ABH gibt seit kurzem zum Teil Termine. Wohl um die sonst ewig langen Wartezeiten zu verkürzen.

Die aktuelle Aufenthaltsgenehmigung läuft am 18.12.2014 ab. Da dies ein Donnerstag ist und unsere ABH dort geschlossen ist.. bekam mein Mann einen Termin für den Folgetag.

Wir werden morgen wieder versuchen telefonisch jmd zu erreichen. Sonst wird mein Mann persönlich am Freitag hingehen. Auf die Email wurde bislang in keinsterweise reagiert  Griesgrämig
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dgstein
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 29.10.2014 um 19:59:48
 
Hallo,

Eins schrieb am 29.10.2014 um 18:24:32:
Warum ist die Abholung am 19.12. geplant?
In aller Regel ist die neue Karte innerhalb von 3-4 Wochen in der ABH und muss dann dort abgeholt werden; dies wäre in etwa jetzt.
Hier solltet ihr einfach zusehen, das die Karte abgeholt werden kann, in den mir bekannten (4 Stück) ABH ist hierfür kein Termin notwendig.

nur weil dir keine andere Regelung bekannt ist heißt das nicht, dass es alle Ausländerbehörden so handhaben. Bei der ABH Berlin werden bspw. Abholtermine für den eAT vergeben. Allerdings ist das Terminschreiben auch verbunden mit einer Bestätigung, welche Rechtsgrundlage und welche Gültigkeitsdauer der eAT haben wird.

Itaipu: Hat dein Mann schon einen PIN-Brief von der Bundesdruckerei erhalten? Wenn ja, ist dies ein sicheres Zeichen dafür, dass der eAT schon hergestellt wurde.

Viele Grüße

dgstein
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itaipu
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Antwort #4 - 29.10.2014 um 20:29:05
 
dgstein schrieb am 29.10.2014 um 19:59:48:
Hat dein Mann schon einen PIN-Brief von der Bundesdruckerei erhalten? Wenn ja, ist dies ein sicheres Zeichen dafür, dass der eAT schon hergestellt wurde.



nein hat er noch nicht erhalten. aber wo du's gerade erwähnst... diesen Brief hat er bei den bisherigen eAT immer vor der Abholung erhalten.

Die Termine gibt es erst seit 01.10.2014. Vorher ist man einfach vorbeigekommen. Kann man immer noch.. aber ist natürlich mit langen Wartezeiten verbunden.
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itaipu
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Antwort #5 - 30.10.2014 um 20:08:59
 
Nachdem ich rund 2 1/2 Stunden immer wieder vergeblich versucht hatte die zuständige Sachbearbeiterin telefonisch zu erreichen... hab ich im Sekretariat unserer ABH angerufen. Mein Problem geschildert... ich wurde an eine andere Sachbearbeiterin weitergeleitet die mir auch eine Info geben konnte.

So eine Bescheinigung / Bestätigung darf die ABH nicht ausstellen (Grund wurde mir auch genannt.. hab ich aber schon wieder vergessen  Zwinkernd ). ABER... Fiktionsbescheinigung wäre möglich. Diese könnte mit einer Gültigkeit von bis zu 6Monaten ausgestellt werden. eAT müsste mein Mann dann abgeben, bis er den neuen hat.. aber das ist ja kein Problem.

Mein Mann hat das ganze mit seiner Firma abgesprochen => das ist ok für die   Durchgedreht

Morgen wird mein Mann sich dann die Fiktionsbescheinigung ausstellen lassen und Montag der Firma vorlegen  Smiley
Neuen Arbeitsvertrag soll er dann auch erhalten  Smiley

Ende gut alles gut Smiley

Das einzige was ich nicht verstehe ist...
wieso unsere ABH noch immer in keinsterweise auf die Email reagiert hat... empfinde ich als sehr unschön. Nicht mal eine Eingangsbestätigung (einen Autoresponder einrichten ist nicht schwer).

ebenso verstehe ich das Service Telefon nicht...   hä?
Lt. Homepage unserer Stadt "Service-Telefon für allgemeine Informationen"
den Anruf kann man sich sparen... es läuft nur eine Ansage bzgl. der telefonischen Erreichbarkeit und man könne ja eine Email senden aber Bitte unter Angabe einer Rückrufnr.
Ja nur erfolgt keine Reaktion auf eine Email.

Eine Nachricht kann man dort auch nicht hinterlassen (telefonisch)... sehr "sinnvoll" dieses Service Telefon.  Ärgerlich


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