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Kann jemand helfen??Partner hat Duldung unter Falschem Namen und nun erwaten wir nachwuchs (Gelesen: 6.716 mal)
Themen Beschreibung: Mein Partner hat eine duldung unter falschem namen,wir erwarten nun ein baby kann man das jetzt irgendwie richtig stelle
Sanjana
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24.10.2014 um 00:22:52
 
Hallo Ihr Lieben!
Also falls ich nun meinen beitrag falsch rein gesetzt habe muss ich mich gleich entschuldigen ich habe hier noch nie was verfasst!

Und zwar benötige ich bzw ich und mein Partner Hilfe! Er hat einen Duldung die er allerdings damals auf einen falschen namen gemacht hat! Ja wir erwarten nun nachwuchs und stehen wie der Ochs vor dem Berg weil ich nun nicht weis was kann man machen?Ich kann ihn ja schlecht unter falschen namen dann die Vaterschaft anerkennen lassen,da mache ich mich doch dann mit strafbar oder?Kann man das denn umändern lassen in seinen richtigen namen?und was für folgen wird das denn haben muss er dann mit einer abschiebung rechnen?ich weis nicht wie weit das nun intressiert er kommt aus pakistan! Vielleicht findet sich ja jemand der hilfreiche tips hat also bitte melden ich danke jedem einzelnen
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Antwort #1 - 24.10.2014 um 00:39:11
 
Nun, da hast du Recht. Es wäre wirklich das Dümmste, wenn ihr das Kind mit falscher väterlicher Identität anerkennen lässt. Das nachträgliche Korrigieren ist nämlich ein zusätzlicher Kraftakt, ggf. per Gerichtsbeschluss.

Also was man schon sagen kann: Sobald das Kind kurz vor der Geburt steht bzw. ab der Geburt kann der Vater nicht mehr vom Kind getrennt werden. Eine Abschiebung wird also vom Tisch sein. Das Problem mit der Falschangabe steht auf einem anderen Blatt, sollte aber zweitrangig sein.

Die Lösung zur Vaterschaftsanerkennung liegt darin zum Notar zu gehen. Ein Notar unterliegt der Schweigepflicht. Gegenüber dem Notar kann dein Mann also seine wahre Identität preisgeben, ohne dass er Angst haben muss, dass sein plötzlich aufgetauchter Reisepass eingezogen wird.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #2 - 24.10.2014 um 07:11:07
 
Die ABH wird nichts an den Personalien ändern (können), solang kein Identitätsnachweis (Geburtsurkunde, Nationalpass o.ä.) von deinem Partner vorliegt.
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Muleta
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Antwort #3 - 24.10.2014 um 07:12:33
 
Aras schrieb am 24.10.2014 um 00:39:11:
Es wäre wirklich das Dümmste, wenn ihr das Kind mit falscher väterlicher Identität anerkennen lässt.


es gibt Konstellationen, wo es aber nicht anders geht.

Aras schrieb am 24.10.2014 um 00:39:11:
Sobald das Kind kurz vor der Geburt steht bzw. ab der Geburt kann der Vater nicht mehr vom Kind getrennt werden.


was eine wirksame(!) Vaterschaftsanerkennung voraussetzt. Und wenn Hans Müller die Vaterschaft anerkannt hat, dann kann Hermann Maier natürlich trotzdem abgeschoben werden. Wenn man nicht schlüssig nachweisen kann, dass es sich um dieselbe Person handelt.

Sanjana schrieb am 24.10.2014 um 00:22:52:
Ich kann ihn ja schlecht unter falschen namen dann die Vaterschaft anerkennen lassen,


1.) es sollten -wenn nicht bereits vorhanden- Dokumente beschafft werden, die seine wahre Identität belegen. Im Idealfall ein gültiger oder auch abgelaufener Reisepass, eine Geburtsurkunde, eine nationale ID-Card (oder was immer es in seinem Herkunftsland auch gibt) etc.

2.) Vaterschaftsanerkennung sollte dann bei einem Notar erfolgen - alles andere wird nicht klappen. Dort erkennt er die Vaterschaft in der Form an, in der der Notar bereit ist, sie zu beurkunden. Also entweder unter seiner Duldungsidentität mit der integrierten eidesstattlichen Versicherung, dass seine tatsächliche Identität von den Inhalten der Duldung abweicht etc. oder unter seiner tatsächlichen Identität mit der integrierten eidesstattlichen Versicherung, dass er den deutschen Behörden unter der Duldungsidentität bekannt ist. Oder ggf. noch anders, wenn der Notar es anders haben möchte.

3.) Die Notare schicken eine VA in der Regel direkt zum Standesamt und nicht wenige Standesämter faxen die Anerkennung dann unverzüglich zur Ausländerbehörde, die dann aus den Inhalten natürlich weitere Schlussfolgerungen zieht und ggf. Maßnahmen einleitet.

Nachtrag: gerade gelesen, dass er aus Pakistan kommt - in dem Fall muss man eh davon ausgehen, seine Identitätsdaten sich nochmal ändern werden und von denen abweichen, die er selbst für richtig hält (so ist das eben in Pakistan). Insofern wird euch nach der Geburt sowieso noch ein größerer bürokratischer Hürdenlauf zur Prüfung seiner Identität bevorstehen - das hat aber für euch den Vorteil, dass eine Abschiebung nach erfolgter Vaterschaftsanerkennung schon relativ lange vor der Geburt nicht mehr möglich ist, weil sonst eine Visumserteilung bis zur Geburt nicht mehr möglich wäre.
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Antwort #4 - 30.10.2014 um 15:58:35
 
Danke für deine antwort also wir haben eine kopie seiner richtigen papiere schon hier nur die orginale liegen in spanien!Ich weis nun gar nicht was ich machen soll am besten das ganze über einen anwalt laufen lassen oder was meinst du?haben zumindest mal nächste woche einen termin!das ist alles so verdammt schwirig aber nun ist es eben so und ich bzw wir müssen nun eben schaun wie wir das hin bekommen wollen das ja aber auf jedenfall richtig stellen!habe eben nur so einen schiss das sie ihn dann  abschieben und ich dann komplett alleine da stehe ach alles nicht so einfach!danke nochmal ganz dolle für die antworten
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Antwort #5 - 30.10.2014 um 16:13:55
 
Kann man die Papiere euch nicht zuschicken? Hast du keine Verwandten oder Freunde, die die Papiere persönlich holen könnten?

Was denkst du darüber zum Notar zu gehen und die Vaterschaftsanerkennung über den abzuwickeln?
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Antwort #6 - 30.10.2014 um 16:18:14
 
doch klar sicher können wir den original pass uns holen das ist nicht das problem!also das mit dem notar hört sich wirklich gut an muss ich sagen!mir ist es einfach wichtig auf seinen richtigen namen!ärger steht so oder so an das ist uns voll und ganz bewusst aber ich will da dann nicht das kind später mit rein ziehen wenn dann soll das einfach gleich seine richtigkeit haben!zumal ich denke das wenn alles dann richtig läuft mal abgesehen von der strafe die uns erwartet denn es ist immerhin was verbotenes was er gemacht hat denke ich wird doch auch dann alles einfacher werden wenn man nicht mit geheimnissen und vorsicht leben muss!
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Antwort #7 - 30.10.2014 um 16:22:27
 
über welchen (Schwangerschafts-)Monat reden wir eigentlich gerade?

Für eine Vaterschaftsanerkennung beim Notar wird er dort auch sinnvollerweise ein Ausweisdokument mit seinem richtigen Namen im Original vorlegen müssen. Also solltest Du klären, ob er wirklich bereit ist, die Dokumente (Originale) nach Deutschland zu holen. Erfahrungsgemäß ist das alles nämlich nie ein Problem - bis es dann wirklich passieren soll.
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Antwort #8 - 30.10.2014 um 16:29:46
 
naja wir haben schon noch zeit aber da ich noch nicht geschieden bin wollten wir das einfach jetzt schon in angriff nehmen da mein noch mann(marokkaner) nicht einverstanden ist mit der scheidung alles ein bisschen komplitziert!in erster linie will ich mich absichern wie ich alles am besten an gehe also bzw wir eben!ich will dann nacher nicht da stehen und dann einfach unwissend sein das kostet zeit und sicher auch nerfen!
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Antwort #9 - 30.10.2014 um 16:31:23
 
und ja sicher er ist bereit die papiere hier hin zu holen da sind wir grad am überlegen wie am besten  ich denke per post also schicken wäre nicht so ganz klug wegen kontrollen am zoll
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Antwort #10 - 30.10.2014 um 16:32:00
 
Das du noch verheiratet bist, erschwert natürlich die Sache...

Und in welchem Schwangerschaftsmonat du bist, hast du auch nicht erzählt?
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Antwort #11 - 30.10.2014 um 16:37:08
 
na erst im 4 dieses jahr wird nichts mehr passieren ganz klar aber da man ja nicht weis wie das alles läuft würde ich das schon gerne im januar langsam alles in angriff nehmen und bisdahin eben den pass hier her holen ich mache mir lieber früher einen kopf wie nacher dann kurz vor knapp und dann geht erst was schief!hmm also ich weis nicht ob der zoll nicht vielleicht auch aus spanien kontrolliert????
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Antwort #12 - 30.10.2014 um 16:45:52
 
4. Monat - damit könnte man schon arbeiten. Aber vor einer rechtskräftigen Scheidung von deinem derzeitigen Ehemann wird eine Vaterschaftsanerkennung unwirksam bleiben. Wenn sich das mit der Scheidung noch länger hinziehen sollte, wäre ggf. nach der Geburt eine Vaterschaftsanfechtung zu betreiben.

In Anbetracht der Unwägbarkeiten und der zeitlichen Dauer, dürfte die Einschaltung eines Rechtsanwalts vielleicht keine so schlechte Idee sein.
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Antwort #13 - 30.10.2014 um 16:53:10
 
hmmm also ich meine das man das schon vorher machen kann mit dem anerkennen lassen wiso mir das nun aber in den ohren liegt?ich denke auch das es mit dem anwalt besser ist!muss dazu sagen das die scheidung ausgesprochen ist aber sie ist noch nicht rechtskräftig und da hat mein ex gleich gesagt das er einspruch oder wiederspruch wie man das auch immer nennt einlegen wird somit stehe ich da gerade echt in der luft!ach jeh alles ein bisschen miste aber vielen lieben dank das ihr mir so schön antwortet das gibt mir dennoch sehr viel mut danke euch
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Antwort #14 - 30.10.2014 um 16:59:37
 
Die Scheidung ist äußerst wichtig, weil solange nicht geschieden wird,
gilt der (noch) Ehemann als Vater (zumindest in Deutschland).
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