Nonjo, ich weiß nicht recht, woher Du Deine Infos hast. Magst Du uns aufklären? Warum sieht das nach einem Einzelfall (nämlich Deinem eigenen) aus, der ggf. noch nicht mal übertragbar ist?!?
Eins schrieb am 23.10.2014 um 17:49:32:Für eine
VE braucht man nicht viel Geld zu haben. Bei ca. 1400 netto /Monat sollte die
VE schon machbar sein. Hängt natürlich ein wenig von den Nebenkosten für Haus/Wohnung, Miete,...
das ist absurderweise richtig - die ABHs orientieren sich oftmals an den völlig falschen Bezugsgrößen.
Eins schrieb am 23.10.2014 um 17:49:32:Auf Rücklagen oder Kontoauszüge wird nicht geschaut und geht die auch nichts an
das ist falsch. Sowohl Einkünfte als auch Mieten können auch mit Kontoauszügen belegt werden und wenn Zweifel an der tatsächlich gezahlten Höhe bestehen, ist das auch ausschlaggebend. Rücklagen sind ggf. pfändbares Vermögen und damit als Sicherheit u.U. relevant.
Eins schrieb am 23.10.2014 um 17:49:32:Manche
ABH erteilen die
AE auch ohne Prüfung, so zB meine
Du meinst vermutlich
VE und nicht
AE. Ohne Prüfung wird das Kreuzchen aber nicht bei "Leistungsfähigkeit nachgewiesen" gemacht und damit ist eine
VE meist nicht viel wert.
Eins schrieb am 23.10.2014 um 17:49:32:Ein Geschäftskonto ist uninteressant
Ein Geschäftskonto zeigt etwas über den Umfang der wirtschaftlichen Betätigung. Und wenn es auch nur annähernd so geregelt ist wie in Deutschland, dann dient die Unterscheidung zwischen Geschäft und Privat bei einem schlichten Selbstständigen ohnehin nur der Übersichtlichkeit - es gehört so oder so dem Selbstständigen. Bei einer Gesellschaft sähe das natürlich anders aus, soweit damit der gesicherte
LU nachgewiesen werden soll.
Eins schrieb am 23.10.2014 um 17:49:32:Kreditkarten sind gar nichts wert,
Kreditkarten mit entsprechendem Verfügungsrahmen gelten regelmäßig und insbes. auch bei der Einreise als ausreichende Existenzsicherung, soweit nicht gegenteilige Anhaltspunkte bestehen.
Ergo: wenn die Dame wirklich genug verdient und genug Rücklagen hat, über die sie tatsächlich frei verfügen kann, dann reicht das für den
LU aus. Ob man sich dann mit der
VE einer deutschen, aber (weit) weniger solventen Person einen Gefallen tut, liegt im Auge des prüfenden Sachbearbeiters.
Nachtrag: Mal als Lektüre die inhaltlich m.E. zutreffende (wenngleich nicht immer präzise) Darstellung des BMI:
http://vv.potsdam.de/vv/Merkblatt_Verpflichtungserklaerung_v_Bund_in_Deutsch.pdf Leider weichen die Merkblätter der
ABH davon nicht selten in sachlich nicht mehr nachvollziehbarer Weise ab, so dass man sich als Antragsteller leider nicht darauf verlassen kann, dass die Entgegennahme einer
VE auch korrekt gehandhabt wird.