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Schengenvisum Beantragen fuer Thai-Freundin (Frage zum Punkt: Referenz) (Gelesen: 6.076 mal)
pipo
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23.10.2014 um 05:12:47
 
Meine Freundin wuerde dieses Jahr gerene mit mir nach Deutschland kommen. Fuer 4 Wochen ueber Weihnachten. Also dachte ich mir ein Schengenvisum sollte das Richtige sein.

Wir haben soweit alle Papiere zusammen und es geht jetzt nur darum, dass ich nicht wirklich verstehe, was ich bei Referenz schrieben soll.

Zur Auswahl steht ja nur Einladende Person oder Hotel.

Trifft aber beides nicht wirklich zu.

Wir wollen 4 Wochen nach Deutschland, davon ca. 1 Woche in mein Elternhaus und 3 Wochen reisen. Aber haben jetzt auch keinen festen Plan, wann wir wo sein werden... Ich will die Botschaft aber auch nicht "beluegen" und irgend einen bloedsin angeben der ja nicht stimm. Irgendwie scheint es mir aber so, als draengen die mich dazu irgendwelche Hotelreservierungen zu machen, die aber garnicht von uns geplant sind, oder dann gebucht werden.

Hat jemand eine Idee, was ich denn da jetzt angeben soll?

Falls ich irgendwas unklar beschrieben habe, bitte gerne nachfragen!

Vielen Dank schonmal
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Petersburger
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Antwort #1 - 23.10.2014 um 06:14:34
 
Referenzperson bist Du selbst.

Wenn Du gleichzeitig alle Aufenthaltsadressen samt Reiseplan bekanntgeben willst, ist dafür ein Zusatzblatt als Anlage genau das Richtige.
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pipo
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Antwort #2 - 23.10.2014 um 07:03:44
 
Danke fuer die Anwort. Aber jetzt bin ich ja wieder genau am Anfang.

Also 1. Warum bin ich eine Referenzperson?

Ich lebe in Thailand. Habe keinen Wohnsitz in Deutschland. Und will mit meiner Freundin zusammen einen Urlaub machen. Sie zahlt auch ihren Flug und Unterkuenfte selbst und den Rest halt 50/50, wie das halt so laeuft wenn man zusammen Urlaub macht.

Und zu den unterkuenften ist es ja genau das Problem, dass wir nicht geplant haben wann wir wo schlafen... Da gibts ja heut zu Tage, so tolle Apps die einem super Hotels zu verguestigten Preisen zeigen usw. Scheinbar hat die Botschaft davon noch ncihts gehoert ... Ausserdem will ich mich um Weihnachten und Sylvester rum auch nicht stressen um ein gebuchte Uebernachtung ein zu halten wenn ich grade noch ne Nacht hier bleiben will...

Naja Prizipiel, geht es halt darum ob ich jetzt Hotels buchen MUSS, oder ob es auch eine andere Option gibt...

Was wuerde denn ein Backpacker da angeben? Oder sind die bei uns generel nicht erlaubt  Laut lachend
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Muleta
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Antwort #3 - 23.10.2014 um 08:13:21
 
pipo schrieb am 23.10.2014 um 07:03:44:
Warum bin ich eine Referenzperson?


"Einladende" Person heißt nicht zwingend auch bezahlende Person. Und da Du wohl die Reise faktisch organisierst, sehe ich nicht, wo das Problem liegen sollte.

pipo schrieb am 23.10.2014 um 07:03:44:
Und zu den unterkuenften ist es ja genau das Problem, dass wir nicht geplant haben wann wir wo schlafen... Da gibts ja heut zu Tage, so tolle Apps...


Die Frage nach einem Reiseplan geht in der Tat manchmal an der Realität vorbei. Man sollte das aber auch in Verbindung mit den Kosten der Reise sehen: wenn jemand (grob) plant, Hamburg, Stockholm, Madrid und Wien in 5-Sterne-Hotels zu bereisen, dann wird man den Antrag anders anschauen, als wenn ein Interrail-Ticket und ein Jugendherbergsausweis zum Einsatz kommen soll.

Bei den meisten tollen Apps kann man übrigens reservieren und kostenfrei wieder stornieren, falls sich die Reisepläne kurzfristig ändern sollten.
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pipo
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Antwort #4 - 23.10.2014 um 09:50:04
 
Muleta schrieb am 23.10.2014 um 08:13:21:
"Einladende" Person heißt nicht zwingend auch bezahlende Person. Und da Du wohl die Reise faktisch organisierst, sehe ich nicht, wo das Problem liegen sollte. 



Dachte eben ich kann niemanden einladen wenn ich garkeinen Wohnsitz habe... Aber den ganzen Unfug muss man ja auch erstmal kapieren, was bei mri noch nciht der Fall ist.


Muleta schrieb am 23.10.2014 um 08:13:21:
Bei den meisten tollen Apps kann man übrigens reservieren und kostenfrei wieder stornieren, falls sich die Reisepläne kurzfristig ändern sollten. 



Ja, ist schon wahr. Aber ich muss schon sagen es ist leicht diskreminierend jemandem sowas auf zu erlegen... Ich mein unsereiner muss es ja auch nirgends machen... Zumindest in die Laender in denen ich bisher ein Visa brauchte, hat mich niemand soetwas gefragt...

Kann ja nicht sein das der groesste Teil von Visaanwerbern illegal dort bleiben wollen .. Behaupte ich jetzt einfach mal ...



Aber zurueck zum Thema ... Ist es denn dann ausreichen, wenn meine Mutter einen Brief schreibt, aus dem hervorgeht dass sie bei ihr umsonnst schlafen kann. Oder braucht man dafuer ein offizielles dokument oder aehnliches ... ?!?!
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tiggger
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Antwort #5 - 23.10.2014 um 10:13:44
 
pipo schrieb am 23.10.2014 um 09:50:04:
Ich mein unsereiner muss es ja auch nirgends machen...

Dann versuch mal ein Touristenvisum für China ohne Reiseplanung und reservierte Hotels zu bekommen....
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Eins
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Antwort #6 - 23.10.2014 um 10:13:59
 
lass Dir von der Person in Deutschland eine VE erstellen für Deine Freundin, dies muss sie bei der lokalen Ausländerbehörde machen. Dann lässt Du Dir dies Dokument im Original via Express-Post nach Thailand schicken. Somit ist die Person in Deutschland für sämtliche dem Staat entstehende Kosten Deiner Freundin verantwortlich.

Du selbst bereitest ein Schreiben vor, aus welchem hervorgeht das Du in Thailand wohnst (Wohnsitzbescheinigung beilegen!), dort arbeitest und auch wieder dahin zurück kehren willst.
Du erläuterst, das Du mit Deiner Thai-Freundin (welche ein Visum benötigt) einen Heimaturlaub durchführen möchtest (Familienbesuch sowie Europa-Rundreise) und mit ihr anschließend nach Thailand gemeinsam zurück kehrst, wo ihr (im optimal Fall) zusammen wohnt in gemeinsamer Wohnung. Am besten zeigst Du klar auf, das Du Dich bereits länger dort aufhälst um es deutlicher zu machen, das auch ein Rückkehrinteresse Deiner Freundin vorhanden ist.

Deine Freundin muss die Rückkehrwilligkeit ebenfalls darstellen. Arbeitsvertrag, Schreiben über genehmigten Urlaub, Darstellung der finanziellen Rücklagen (Urlaubskosten sollten gedeckt werden können), Immobilienbesitz, Familienzugehörigkeit, Kinder und andere Faktoren, die klar die Verwurzelung zu Thailand aufzeigen können.

Dann legst Du noch ein Schreiben bei über den geplanten Urlaubsablauf, zB 10 Tage Deutschland, danach Paris, Spanien oder sonst was mit kleinen Programmpunkten. Ich würde keinen Flug buchen und auch keinerlei Hotels - auch nicht mit der Option auf kostenlose Stornierung. Mit einer strukturierten Planung und sowas zeigt ihr ganz einfach auf, das ihr euch im Vorfeld Gedanken gemacht habt und das ganze nicht als Alibi-Argument vorgeschoben wird. Es muss halt plausibel klingen.

Dann noch die Abmeldebescheinigung von Dir aus Deutschland mit allen Dokumenten mitnehmen zum Visa-Termin und darauf drängen, mit zum Termin rein kommen zu können. Dies kannst Du im Vorfeld mit Deutschsprachigen (keine lokalen Angestellten!) MA der Botschaft abklären.

Falls möglich kannst Du auch Bilder oder Buchungshistorie von gemeinsam durchgeführten Urlauben in anderen Ländern oder sowas beifügen. So zeigst Du auf, das ihr schon länger zusammen seit, bereits Urlaube durchgeführt habt und dies zB keine Schleuseraktion im übertriebenen Sinne ist.

So seit ihr relativ gut vorbereitet. Du musst Dir halt vor Augen führen das es ein Traum vieler armen Thai-Frauen ist, einen reichen West-Europäer zu heiraten und dann die $$$ nach Hause zu schicken ... so läuft das Spielchen halt oftmals, daher die Vorsicht bei den Besuchs-Visas. Unterm Strich musst Du Bitte Bitte sagen und die Botschaft überzeugen....
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Petersburger
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Antwort #7 - 23.10.2014 um 10:21:35
 
Referenzperson ist zunächst derjenige, ohne den die Reise (in der geplanten Form) sinnfrei wäre.

Hat jemand von Dir einen detaillierten Reiseplan verlangt? Oder es Dir "auferlegt"? Wo ist also die Diskriminierung?

Lies nochmal:
Petersburger schrieb am 23.10.2014 um 06:14:34:
Wenn Du gleichzeitig alle Aufenthaltsadressen samt Reiseplan bekanntgeben willst, ist dafür ein Zusatzblatt als Anlage genau das Richtige.


Niemand hindert Dich, in einem kurzen formlosen Schreiben das darzustellen, was Du auch hier schon schriebst.
Und meinetwegen einen Dreizeiler Deiner Mutter dazu, damit ein mißtrauischer Antragsprüfer sieht: Sie erwartet Euch.
Eine Referenzadresse in Deutschland ist schon für die Eingabe des Visumantrags erforderlich, daher ist dann dort Deine Mutter nicht sinnlos.

Ob dann dementsprechend Deine Mutter als "Referenzperson in Deutschland" eingetragen wird oder Du mit Adresse Deiner Mutter ist Geschmackssache. Beim Vorliegen eines klärenden Zusatzblattes mit Informationen kann man das dann in der Visastelle so eintragen, wie dort gewünscht.

Grundsätzlich kann kein allgemein gehaltenes Formular der Welt auch alle Spezialfälle vorhersehen und lösen ...
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Antwort #8 - 23.10.2014 um 11:03:40
 
pipo schrieb am 23.10.2014 um 09:50:04:
Ist es denn dann ausreichen, wenn meine Mutter einen Brief schreibt, aus dem hervorgeht dass sie bei ihr umsonnst schlafen kann


im Wesentlichen geht es doch um die Schlüssigkeit der Reiseplanung und die Kosten (auch im Verhältnis zum Einkommen des Reisenden etc.). Und da genügt ein formloses Schreiben natürlich, genauso wie im Regelfall ein erläuterndes Schreiben von Dir genügen würde, denn dass Sohn und Begleitung bei einem Weihnachtsbesuch bei den Eltern übernachten können, dürfte doch der absolute Normalfall sein.

Eins schrieb am 23.10.2014 um 10:13:59:
lass Dir von der Person in Deutschland eine VE erstellen für Deine Freundin, ...


auf gar keinen Fall würde ich das machen. Eine VE ist eine finanzielle "Bürgschaft" für den Ausländer, die hier überhaupt nicht erforderlich ist und für eine reine Bestätigung des Aufenthaltszwecks ist eine VE total "überdimensioniert". Den Rest des Vorschlages würde ich allerdings unterstützen.
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Antwort #9 - 23.10.2014 um 11:30:45
 
ohne VE wird es wesentlich schwieriger, zum Visum zu kommen. Das Risiko ist höher für Deutschland, auf möglichen Kosten sitzen zu bleiben. Daher wird dies eben immer verlangt von der Botschaft, als Sicherheit.
Ohne VE wird ein Sperrkonto oder sowas verlangt, dann müssen 4000 Euro oder so geblockt werden was mit mehr Aufwand verbunden ist. Auch müssten dann die Finanzen intensiver dargestellt werden.
VE ist der wesentlich einfachere Weg, um auch Rückfragen und Probleme zu umgehen, möglicherweise auch um mehr "Vertrauen" zu erwecken.

Ob überdimensioniert oder nicht, wenn man mit vollständigen Unterlagen hingeht ist es einfacher, als zu feilschen, spekulieren oder diskutieren zu müssen.
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Antwort #10 - 23.10.2014 um 11:42:42
 
eine VE wird keineswegs "immer" verlangt. Das ist einfach falsch. Auch ist ein "Sperrkonto oder sowas" keineswegs erforderlich, jedenfalls nicht für kurzfristige Aufenthalte und Besuchsreisen; denn das Sperrkonto würde dem Sinn und Zweck der gesicherten Aufenthaltsfinanzierung in diesen Fällen komplett zuwider laufen.

Entscheidend für Kurzfristvisa ist letztlich die Rückkehrwilligkeit. Und dafür spricht immer dann sehr viel, wenn der Antragsteller im Heimatland einen Job hat, mit dem er sich eine mehrwöchige Europa-Reise tatsächlich leisten kann. Und in solchen Fällen ist eine VE eben auch nicht erforderlich.
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Antwort #11 - 23.10.2014 um 17:42:17
 
Also ich werde von meiner Mutter und einem Bekannten den wir besuchen wollen, ein paar Zeilen aufsetzen lassen. Dann werde ich noch ausfuehrlicher schreiben warum wir nach Deutschland fliegen wollen und auch was wir alles vorhaben.

Ich weiss nicht genau in wie weit die Behoerden ueber mein Vermoegen oder das meiner Mutter informiert sind, aber allein das Geschaeftskonto meiner Freundin uebersteigt das Vermeogen meiner ganzen Familie um das vielfache, dazu haben wir noch zwei Bank statments von ihren Privatkonten und einige Grundstueckspapiere, ausserdem ein schreiben ihres Vaters, der nochmal fuers finanzielle buergen wuerde, mit einem seiner Bankbuecher auf welchem nochmal ein Betrag is der ihr Vermoegen nochmal ums vielfach uebersteigt...

Kreditkarten sind auch 3 Stueck vorhanden die jeweils ein Limit ueber 5000 EUR haben.

Ich geh mal davon aus die koennen / werden meine Mutter pruefen falls sie so eine VE macht, was dann, wie ich vermute, eher negativ ist... Aber ich hab keine Ahnung ...

Deshalb nochmal die Frage... Denkt ihr eine VE macht Sinn wenn meine Begleitung ein weitaus hoeheres Vermoegen vorleget als meine Mutter es insgesammt hat.

Koennt ja auch sein es ist dem Staat wichtiger, das jemand aus Deutschland buergt auch wenn er nicht so viel hat.

Falls ja werde ich meine Mutter bitten es zu machen. Ist ja kein Problem wenn es hilfreich ist.


Und vielen Dank fuer eure Zeit und Hilfe!!!!
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Antwort #12 - 23.10.2014 um 17:49:32
 
Für eine VE braucht man nicht viel Geld zu haben. Bei ca. 1400 netto /Monat sollte die VE schon machbar sein. Hängt natürlich ein wenig von den Nebenkosten für Haus/Wohnung, Miete, Nebenkosten, mögliche andere Kinder oder ähnlichen Verpflichtungen ab.
Auf Rücklagen oder Kontoauszüge wird nicht geschaut und geht die auch nichts an. Manche ABH erteilen die AE auch ohne Prüfung, so zB meine. Ich bin einfach hin, habe 4 Personen eingeladen und brauchte gar nichts vorzulegen an Dokumenten. Sollte aber eher eine Ausnahme sein, in der Regel haben die ein Tool mit welchem das Netto-Gehalt zugrunde gelegt wird und dann die Fixkosten abgezogen werden. Bleibt genügend übrig (denke mal ca. 300 / Ausländer) gibts die VE, wenn nicht dann nicht.

Ein Geschäftskonto ist uninteressant, oder ist es fix ihr Geld, auf ihren Namen ausgestellt oder gehört es der Firma? Gleiches gilt für Immobilien oder sowas, hilft nur wenn es ihr gehört.

Kreditkarten sind gar nichts wert, welchen Wert als Sicherheit haben diese? Gar keinen, eher ein Risiko das Kosten verursacht werden die nicht gedeckt werden (können).

Durch Deine Ausführungen sehe ich hier aber weniger Probleme, scheinbar ist Deine Freundin vernünftig im Land integriert mit verschiedenen Geschäften/Firmen und auch entsprechend finanziell aufgestellt, wobei das ja relativ sein kann bei den Lebenshaltungskosten und Gehältern da drüben. Auf jedem Fall ist das positiv fürs Visa-Verfahren, möglicherweise lässt sich basierend darauf auch die berufliche Auszeit begründen.
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Antwort #13 - 23.10.2014 um 18:10:11
 
Nonjo, ich weiß nicht recht, woher Du Deine Infos hast. Magst Du uns aufklären? Warum sieht das nach einem Einzelfall (nämlich Deinem eigenen) aus, der ggf. noch nicht mal übertragbar ist?!?

Eins schrieb am 23.10.2014 um 17:49:32:
Für eine VE braucht man nicht viel Geld zu haben. Bei ca. 1400 netto /Monat sollte die VE schon machbar sein. Hängt natürlich ein wenig von den Nebenkosten für Haus/Wohnung, Miete,... 


das ist absurderweise richtig - die ABHs orientieren sich oftmals an den völlig falschen Bezugsgrößen.

Eins schrieb am 23.10.2014 um 17:49:32:
Auf Rücklagen oder Kontoauszüge wird nicht geschaut und geht die auch nichts an


das ist falsch. Sowohl Einkünfte als auch Mieten können auch mit Kontoauszügen belegt werden und wenn Zweifel an der tatsächlich gezahlten Höhe bestehen, ist das auch ausschlaggebend. Rücklagen sind ggf. pfändbares Vermögen und damit als Sicherheit u.U. relevant.

Eins schrieb am 23.10.2014 um 17:49:32:
Manche ABH erteilen die AE auch ohne Prüfung, so zB meine


Du meinst vermutlich VE und nicht AE. Ohne Prüfung wird das Kreuzchen aber nicht bei "Leistungsfähigkeit nachgewiesen" gemacht und damit ist eine VE meist nicht viel wert.

Eins schrieb am 23.10.2014 um 17:49:32:
Ein Geschäftskonto ist uninteressant


Ein Geschäftskonto zeigt etwas über den Umfang der wirtschaftlichen Betätigung. Und wenn es auch nur annähernd so geregelt ist wie in Deutschland, dann dient die Unterscheidung zwischen Geschäft und Privat bei einem schlichten Selbstständigen ohnehin nur der Übersichtlichkeit - es gehört so oder so dem Selbstständigen. Bei einer Gesellschaft sähe das natürlich anders aus, soweit damit der gesicherte LU nachgewiesen werden soll.

Eins schrieb am 23.10.2014 um 17:49:32:
Kreditkarten sind gar nichts wert, 


Kreditkarten mit entsprechendem Verfügungsrahmen gelten regelmäßig und insbes. auch bei der Einreise als ausreichende Existenzsicherung, soweit nicht gegenteilige Anhaltspunkte bestehen.

Ergo: wenn die Dame wirklich genug verdient und genug Rücklagen hat, über die sie tatsächlich frei verfügen kann, dann reicht das für den LU aus. Ob man sich dann mit der VE einer deutschen, aber (weit) weniger solventen Person einen Gefallen tut, liegt im Auge des prüfenden Sachbearbeiters.

Nachtrag: Mal als Lektüre die inhaltlich m.E. zutreffende (wenngleich nicht immer präzise) Darstellung des BMI: http://vv.potsdam.de/vv/Merkblatt_Verpflichtungserklaerung_v_Bund_in_Deutsch.pdf Leider weichen die Merkblätter der ABH davon nicht selten in sachlich nicht mehr nachvollziehbarer Weise ab, so dass man sich als Antragsteller leider nicht darauf verlassen kann, dass die Entgegennahme einer VE auch korrekt gehandhabt wird.
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Antwort #14 - 23.10.2014 um 19:37:33
 
Ich erinnere bei der Gelegenheit mal daran, daß die Finanzierung sowohl der Reise als auch des Lebensunterhalts in der Heimat gar nicht durch den TS aufgeworfen wurde.

Ohne jeden Grund daher die Abgabe einer VE zu thematisieren - ich weiß nicht, wozu das gut sein soll.


@TS
Sofern das von Dir vorgetragene hinsichtlich der Finanzen auch noch nachvollziehbar dargestellt werden kann, sollte aus dieser Richtung kein Problem entstehen.
Eine VE ist dann völlig überflüssig.
Ein formloses Schreiben beantwortet die ggf. auftretenden Fragen ausreichend.
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