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Heirat Ägypter in Deutschland - komplizierte Sache (Gelesen: 5.398 mal)
taskin79
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Heirat Ägypter in Deutschland - komplizierte Sache
21.10.2014 um 15:01:40
 
Hallo zusammen,
ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, habe leider nichts im Forum über so einen Fall gefunden.

In Kurzfassung :
Ägypter hat 2013 in Ägypten eine Deutsche Frau geheiratet und ist nach ein paar Monaten durch Ehegattennachzug zu seiner Frau nach Deutschland. Bereits nach ein paar Monaten haben die beiden sich getrennt weil es nicht funktioniert hat und der Mann hat über ein Sprachvisum einen Aufenthalt in Deutschland bis Dezember 2014 bekommen.
Die Scheidung von seiner Frau ist seit ein paar Wochen durch.

Wir haben uns jetzt ineinander verliebt und möchten heiraten, hier habe ich noch ein paar Fragen.
Reicht es aus wenn wir das deutsche Scheidungsurteil vorlegen oder muss er noch eine Bestätigung bringen, dass er in Ägypten geschieden ist? Benötigt er dann zusätzlich zu der Bestätigung dass die Ehe auch in Ägypten geschieden ist noch ein Ehefähigkeitszeugnis?

Muss er nochmal ausreisen aus Deutschland oder könnten wir (falls wir alle Papiere bis Dezember zusammen bringen) noch während seinem Sprachvisums heiraten oder könnte die Ausländerbehörde uns hier einen Strich durch die Rechnung machen?

Bitte um eure Hilfe. Vielen Dank schonmal
Gruß Birgit
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ninnschen
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i4a rocks!


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Irgendwo, Niedersachsen, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 21.10.2014 um 15:31:55
 
Er muss in jedem Falle beim Standesamt nachweisen, dass er ledig ist. Meistens erfolgt dieses durch eine Ledigkeitsbescheinigung. Er sollte auf jeden Fall in Ägypten registrieren lassen, dass er geschieden ist, damit es dort in seinem Register eingetragen wird (Hierbei müsst ihr natürlich sehen, ob das deutsche Scheidungsurteil in Ägypten anerkannt wird oder ob die Ehe in Ägypten extra geschieden werden muss).

Die Heirat kann natürlich während seinen aktuellen Aufenthaltes erfolgen.

Sofern die Ehe anerkannt und rechtskräftig geschlossen ist (und die allgemeinen Voraussetzungen auch aus § 5 AufenthG erfüllt sind), hat er einen Anspruch auf die Erteilung einer Aufenthaltstitels gem. § 28 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG - und da der Anspruch besteht kann der Aufenthaltszweck geändert werden und grundsätzlich ist eine erneute Ausreise nicht erforderlich.

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reinhard
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Antwort #2 - 21.10.2014 um 16:58:53
 
Für deutsche Behörden reicht natürlich das deutsche Scheidungsurteil, es muss nur rechtskräftig sein.

Zur Ausländerbehörde: Dass ein Sprachschüler oder eine Studentin während des Aufenthalts heiratet, passiert schon öfters. Und keine Ausländerbehörde hat einen Auftrag, einem jungen Paar einen "Strich durch die Rechnung" zu machen. Die hören auch das Gehupe auf der Straße und machen dann mit ihrer normalen Arbeit weiter.
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 21.10.2014 um 17:11:24
 
reinhard schrieb am 21.10.2014 um 16:58:53:
Für deutsche Behörden reicht natürlich das deutsche Scheidungsurteil, es muss nur rechtskräftig sein.


das ist jetzt aber missverständlich: er braucht für eine erneute Heirat eine neue Befreiung vom EFZ. Und dafür wird das OLG vermutlich den Nachweis der Registrierung bzw. Anerkennung des deutschen Scheidungsurteils in Ägypten verlangen (jedenfalls dann, wenn die Ehe auch dort registriert wurde).
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lottchen
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Antwort #4 - 21.10.2014 um 17:50:35
 
Als Ägypter kann er doch bis zu 4 Frauen haben. Also sollte es für Ägypten zumindest egal sein, ob er dort die Scheidung hat anerkennen lassen oder nicht. Was sagt denn das Standesamt hier, welche Papiere ihr für die Heirat benötigt?
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Saxonicus
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Antwort #5 - 21.10.2014 um 18:37:43
 
lottchen schrieb am 21.10.2014 um 17:50:35:
Was sagt denn das Standesamt hier, welche Papiere ihr für die Heirat benötigt? 

Fragt einfach bei dem Standesamt nach, wo die neue Ehe geschlossen werden soll. Die werden Euch schon genau sagen, welche Dokumente und Unterlagen sie von Euch haben wollen.
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bounce1983
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i4a rocks!


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Antwort #6 - 23.10.2014 um 11:03:26
 
Genau, beim Standesamt bekommt ihr eine Liste, was ihr alles braucht.

Mein Mann hat zur Heirat in Deutschland zuzüglich zur Geburtsurkunde noch eine Art Auszug aus dem Melderegister in Ägypten gebraucht, in welchem drinsteht, dass er ledig ist. Das musste dann noch alles (auch die Geburtsurkunde) bei der deutschen Botschaft in Kairo legalisiert werden und danach in Deutschland übersetzt werden. Da mein Mann zu dem Zeitpunkt in Italien gelebt hat, hat die Dokumente alle sein Bruder besorgt, der zum Glück in Kairo lebt. War ein ziemliches durcheinander bis wir alle Dokumente in Deutschland hatten...

Die Sachen gingen dann ans OLG zur Prüfung wegen Verzicht auf Ledigkeitsbescheinigung. Das ging undglaublich schnell (3 Tage). Jedoch war mein Mann auch nie verheiratet... Denke, das wird bei euch länger dauern. Ob das bis Jahresende noch etwas wird... Ein Versuch ist es jedenfalls Wert.
Aber ich denke, in Ägypten muss er als "ledig" registriert sein, sonst nützt ja der Registerauszug nichts. Wenn er dort als verheiratet gespeichert ist, wird das OLG bzw. das Standesamt nicht zustimmen.
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