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Termin bei der Auslaenderbohoerde (Gelesen: 13.001 mal)
Themen Beschreibung: Was muss ich vorzeigen ?
fijifranny
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18.10.2014 um 15:28:01
 
Hallo !
Also mein Mann wohnt in Dubai und hat EZF beantragt. Jetzt hab ich einen Termin bei der Auslaenderbohoerde und soll volgendes mitbringen:

-Pass
-Lohn nachweis
-Falls ich nicht arbeite ein nachweis fur Krankenversicherung meines Mannes.

So. Ich bin Deutsche, bin aber im Moment noch in Dubai. Ich habe in Deutschland eine ganze weile nicht gearbeitet,da wir hier in Dubai sooo lange warten mussten bis wir alle Papiere fuer die Eheschliessung beisammen hatten. Danach waren wir aud Hochzeitsreise in Thailand und haben dies gleich mit dem A1 Kurs verbunden. Also waren wir mehrere Wochen in Thailand. SO ich fliege naechste Woche wieder nach Deutschland und kann vielleicht vor meinem Termin (am 18.11.) noch eine Arbeit ergattern ? LOL Jedoch was meint Ihr? Muss ich sowas wirklich vorzeigen als Deutsche? Ich meine wie kann ich denn eine krankenversicherung abschliessen fuer meinen Mann, wenn er noch garnicht da ist??? Warscheinlich macht es mehr sinn einen Job zu nehmen (egal was) damit er versichert ist? Ich will natuerlich vermeiden dass mein Mann wegen mir kein Visum bekommt !! Lippen versiegelt
Vielen Dank !
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Antwort #1 - 18.10.2014 um 17:07:54
 
Der Lebensunterhalt muss nicht gesichert sein. Nimm deinen Pass und Mietvertrag oder sonstiger Nachweis wo ihr in  der Zwischenzeit wohnen werdet mit und gut.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #2 - 19.10.2014 um 19:33:14
 
Ich habe das Gespräch wegen Familienzusammenführung gerade seit 4 Wochen hinter mir.
Von mir forderte die ABH:
- Bestätigung über Wohnraum,
- Meine finanzielle Situation, Einkommen, Miete u.s.w.
- Bestätigung einer Krankenversicherung

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Antwort #3 - 19.10.2014 um 21:45:12
 
ollip53 schrieb am 19.10.2014 um 19:33:14:
Von mir forderte die ABH:
- Bestätigung über Wohnraum,
- Meine finanzielle Situation, Einkommen, Miete u.s.w.
- Bestätigung einer Krankenversicherung


das ändert nichts daran, dass Nachweise übers Einkommen, Miete etc. nicht relavant für ein FZF Visum sein dürfen und das somit auch nicht sind. Und damit auch nicht eine KV.
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fijifranny
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Antwort #4 - 19.10.2014 um 23:56:37
 
Hmm ich mache mir sorgen, denn es passiert immer wieder dass die ABH solche sachen fordert.

Also ich arbeite noch nicht, bin noch nicht wieder in Deutschland. habe WOhnraum .
Wenn man ein Haus hat und nicht mietet, was zeigt man dann vor?

Kann ich ausser Lohnabrechnung auch meine Ersparnisse (Konto) vorzeigen? Denn das Gerld wuerde fur ein paar Jahre reichen-auch Ohne Arbeit.

Und was fragen Sis sonnst noch?
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Aras
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Antwort #5 - 20.10.2014 um 00:04:51
 
Kannst ja ein Grundbuchauszug vorlegen.

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Antwort #6 - 20.10.2014 um 13:52:13
 
fijifranny schrieb am 19.10.2014 um 23:56:37:
Kann ich ausser Lohnabrechnung auch meine Ersparnisse (Konto) vorzeigen?


kannst du, ist aber egal. Auch wenn du das nicht zeigst, darf das FZF Visum zu einem Deutschen regelgemäss nicht abgelehnt werden.

fijifranny schrieb am 19.10.2014 um 23:56:37:
Und was fragen Sis sonnst noch? 

Ob Ihr in ehelicher LG in Deutschland leben wollt.
Vllt auch noch, woher Ihr Euch kennt
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Antwort #7 - 21.10.2014 um 18:35:26
 
erne schrieb am 19.10.2014 um 21:45:12:
das ändert nichts daran, dass Nachweise übers Einkommen, Miete etc. nicht relavant für ein FZF Visum sein dürfen und das somit auch nicht sind. Und damit auch nicht eine KV.


Ich muss hinzufügen das bei meiner FZF die Kinder meiner Frau auch ausreisen sollen, und dafür die Fragen nach Einkommen und Wohnraum für die Kinder.
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Antwort #8 - 22.10.2014 um 02:17:13
 
ollip53 schrieb am 21.10.2014 um 18:35:26:
Ich muss hinzufügen das bei meiner FZF die Kinder meiner Frau auch ausreisen sollen, und dafür die Fragen nach Einkommen und Wohnraum für die Kinder.
Ollip


Hallo,

es ist eben ein himmelweiter Unterschied, ob es um die FZF als Ehepartner geht, oder um eine FZF, bei der die ausländischen Kinder des ausländischen Ehepartners (also Stiefkinder der / des Deutschen) zur ausländischen Mutter / Vater nachziehen.

Also:
- Ehepartner - kein Nachweis Sicherung des LU erforderlich.
- Stiefkinder - Nachweis Sicherung des LU (für die Kinder) ist erforderlich.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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fijifranny
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Antwort #9 - 22.10.2014 um 06:55:31
 
jaja, danke ! das habe ich auch schon gelesen, dass fuer evtl. Kinder der LU schon gesichert sein muss. Naja. Denke aber vorteilaft ist es schon wenn man beweisen kann dass man ueberleben kann. Jedoch das mit der Krankenkasse macht mir sorgen.
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Muleta
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Antwort #10 - 22.10.2014 um 07:07:28
 
fijifranny schrieb am 22.10.2014 um 06:55:31:
Jedoch das mit der Krankenkasse macht mir sorgen.


kann ich nachvollziehen - aber nicht, weil die KV ein Problem beim Ehegattennachzug wäre, sondern weil KV-Pflicht in Deutschland besteht. Daher wäre zunächst zu prüfen, wo Du zuletzt in Deutschland versichert warst und ob nach einer Rückkehr dort wieder eine Versicherung möglich oder ggf. sogar Pflicht ist. Wenn Du nach der Rückkehr Pflichtmitglied in einer GKV wirst, wird Dein  Mann mit Einreise ohnehin familienversichert sein und die Sache ist erledigt. Ansonsten wären ab Einreise private Krankenversicherungen erforderlich.
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fijifranny
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Antwort #11 - 22.10.2014 um 09:45:55
 
Also ich bin so sauer ! Ich hatte einen brief von der ABH bekommen und soll Dokumente mitbringen. Von Befragung keine Rede in Brief ! Dann hat mein Mann heute AUCH eine Einladung bekommen (gleiche Zeit).

ALso denken die wohl es ist eine Schummel Ehe???? Ich bin so sauer, denn haetten die nur ein BISSCHEN Einblick in das Systhem, wie lange es dauert und was gemacht werden muss um zu heiraten, dann wuerden sie wissen das sich niemand auf sowas einlaesst als SCherz !

Ich meine es ist nicht so wie in Las Vegas, das man einfach seinen Pass zeigt und in 5 min verheiratet ist !!! Alles hat so lange gedauert, papiere wurden hin und her geschickt und bestatigt,uebersetzt, usw. Dann A1 Kurs, den wir auf der Hochzeitsreise gemacht haben...von Mai 2013 bis jetzt. SChengen Visa wurde abgelehnt nach der Heirat, obwohl meine Mutter meinen Mann eingeladen hat, usw...das ist einfach krass ! Jetzt fehlt nur noch dass wir den test verhauen ! LOL  unentschlossen
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Antwort #12 - 22.10.2014 um 11:30:06
 
Da wir hier die Akte nicht kennen, kann dazu wohl niemand was sagen. Wenn es sich um eine gleichzeitige Befragung handelt, hat eine der beteiligten Behörden der anderen eine Grund dafür angegeben, den wir nicht kennen.

Eine Frage hast Du offenbar nicht, oder?
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Muleta
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Antwort #13 - 22.10.2014 um 12:24:00
 
fijifranny schrieb am 22.10.2014 um 09:45:55:
ALso denken die wohl es ist eine Schummel Ehe???? Ich bin so sauer, denn haetten die nur ein BISSCHEN Einblick in das Systhem, wie lange es dauert und was gemacht werden muss um zu heiraten, dann wuerden sie wissen das sich niemand auf sowas einlaesst als SCherz !


eine Scheinehe ist kein Scherz. Und wenn eine Scheinehe geschlossen wird, dann machen die Beteiligten genau denselben bürokratischen und sonstigen Aufwand durch wie ihr. Was heißt das also? Eben: dass der Aufwand für die Eheschließung und für das Visumsverfahren gerade nicht(!) ausreichend ist, um eine Scheinehe auszuschließen. Du tust Dir selbst keinen Gefallen, wenn du diesen ganz einfachen Zusammenhang nicht wahr haben willst.

Wir wissen alle nicht, warum welche Behörde Zweifel an der ehelichen LG hat und daher bleibt Dir realistischerweise auch nichts anderes übrig, als dich auf eine gleichzeitige Befragung einzulassen. Und auf die sollte man sich -auch wenn es sich gerade nicht um eine Scheinehe handelt- gemeinsam vorbereiten. Denn naturgemäß heiratet man nicht jeden Tag, d.h. es gibt viel Stress und Aufregung und so kommt es, dass die Ehepartner so manches Detail oder manche Begebenheit unterschiedlich wahrgenommen haben oder unterschiedlich in Erinnerung haben. Oder auch, dass Männer und Frauen häufig unterschiedliche Dinge wichtig finden und überhaupt in Erinnerung behalten.
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Antwort #14 - 22.10.2014 um 13:18:39
 
Ja, Muleta, da hast du wohl recht ! Alle muessen ja den gleichen Papierkram erledigen. Vielleicht erscheint es echten Ehepaaren viel schwieriger, da sie ja wirklich letztendlich so schnell wie moeglich zusammen leben wollen?

Und ueben muessen wir ! denn es stimmt schon was du sagst. Z.B kochen wir immer zusammen. Ich bereite alles vor und mein Mann kocht dann...aber er meint halt dass ER derjenige ist der kocht ! LOL

Mal ne Frage: Wenn ich gemeinsame Fotos und gemeinsame Flugtickets (Ulaub/Hochzeitsreise) mitnehme, wird die ABH sich das anschauen?

Mein Mann will mir nicht glauben dass wir eine "befragung" haben. LOL (denn weder ABH noch Konsulat haben was davon gesagt, nur der termin ist genau zur gleichen Zeit !) Schockiert/Erstaunt

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