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Asilo politico in Italien und würde gerne in Deutschland leben (Gelesen: 5.760 mal)
Mulu
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18.10.2014 um 12:27:32
 
Hallo, ich hoffe ihr wisst Rat. Ein Freund von mir, Äthiopier, hat politisches Asyl in Italien. Er ist 2011 über Lampedussa nach Italien gekommen und hat bis Dez. 2013 in Italien gewohnt. Erst in Unterkünften und letzen Winter in Rom in leerstehenden Wohnungen. Seit Anfang diesen Jahres ist er in Deutschland und hat hier Asyl beantragt. Zuerst sagte die Behörde es handle sich um einen Dublin Fall, Eilantrag dagegen wurde gemacht und abgelehnt. Jetzt sagt die Ausländerbehörde doch nicht Dublin sondern er hat einen Status in Italien und muss gehen. Seine Gestattung lief nun im September aus und er  bekam von der Ausländerbehörde  eine Grenzübertrittsbescheinigung und muss Deutschland innerhalb von 2 Monaten verlassen. Er will auf keinen Fall zurück nach Italien, dort kann er einfach keine Arbeit finden. Er hat das versucht und nun wieder im Winter zurückgehen kann er nicht. Er hat lange versucht in Italien Fuss zu fassen und es unmöglich. Es ist ein Teufelskreis, ohne Arbeit keine Wohnung, ohne Wohnung ist es mit Arbeit sehr schlecht. Nur kleine Hilfsjobs und wer Äthiopier kennt, es sind kleine zierliche Menschen, die nimmt niemand als Hilfsarbeiter für den Bau oder sonstige schweren körperlichen Arbeiten.  Wir bekommen hier sehr schlecht gute Beratung und im Moment sind keine Perspektiven zu sehen. Hier meine Fragen an euch.

- Kann er irgendwie anders in Deutschland bleiben (er könnte hier arbeiten und auch eine Wohnung für ihn würde gezahlt werden, auch könnte er hier eine Ausbildung anfangen - alles im gleichen Betrieb)

- In Italien bekommt er nach 5 Jahren eine Daueraufenthaltsgenehmigung. Bekommt er die immer oder muss er dafür Arbeit nachweisen, natürlich in Italien. Oder ist es so, dass wenn er drei Jahre durchwegs arbeitet er nach 5 Jahren die italienische Staatsangehörigkeit bekommen kann.

- Kann er in England (da nicht Schengen-Staaten) einen Asylantrag stellen?

- Was wäre ein guter Kurs für eine Zukunft mit Perspektive. Es würde weder an Geld noch Hilfe mangeln.

- Gibt es Stellen an die man sich in Italien wenden kann um beraten zu werden wie es dort weiterlaufen kann?


Ich weiß das war jetzt etwas chaotisch, vielen Dank fürs Lesen. Aber es ist sehr schwierig eine Beratung für ihn zu bekommen und im Moment ist er völlig hoffnungslos und sieht keinerlei Perspektive für sich. Er sagt mir immer öfter, er wünschte er wäre einfach auf dem Meer gestorben. Dabei hätten wir in Deutschland Arbeit und eine Ausbildung und Wohnung für ihn und er könnte eine Zukunft anfangen.

Liebe Grüße an euch alle
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Antwort #1 - 18.10.2014 um 12:48:04
 
Dein Freund wurde von Italien als politischer Asylberechtiger, Flüchtling oder subsidiär Schutzbedürftiger anerkannt. D.h. er hatte Gefahr an Leib und Leben in Äthiopien zu befürchten. Er kann jetzt also ohne Angst in Italien leben, von bedingungslosem Anspruch auf Arbeit hat aber niemand was gesagt. In England gilt auch das Dubliner Durchführungsabkommen -> Asylantrag wird auch abgelehnt werden.

Ich schreibe das, weil das Anspruchsdenken einiger völlig fehlgeleitet ist.

Es gibt nur vier Gründe in Deutschland zu leben:
- Familie
- Ausbildung
- Humanitär
- Arbeit

- Humanitären Grund hat er in Italien. Er kann also in Deutschland nicht nochmal humanitären Grund aufgrund von Verfolgung etc. geltend machen,
- Arbeit sieht auch aufgrund der fehlenden Qualifikation negativ aus

Bleibt also Ausbildung und Familie. Wobei berufliche Ausbildung auch wieder schwer ist, weil er durch die Vorrangprüfung muss. Bliebe also schulische Ausbildung.

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #2 - 18.10.2014 um 12:54:49
 
wenn er jedenfalls eine Ausbildung in Aussicht hat, kann es sein, dass er dafür die nötige Aufenthaltserlaubnis § 17 I AufenthG erhält sofern die Agentur für Arbeit zustimmt und sonst sein Lebensunterhalt und seine Unterkunft gesichert sind. Allerdings müsste er trotzdem das Visumverfahren dafür von Italien betreiben.

UK ist keine Option, ist zwar nicht Schengen, aber dafür Dublin. Die dortigen Behörden hätten Zugriff auf seine Daten.

Kann auch sein, dass das BAMF zunächst mal in Italien klären müsste, ob er nicht etwa eine gesicherte Unterkunft erhält. Da zumindest in solchen Fällen (Abschiebung in einen Drittstaat) meistens keine verwandtschaftliche Hilfe oder ein soziales Netzwerk vorhanden sind (vgl.  BVerfG, Beschluss vom 17.09.2014 - 2 BvR 1795/14; wobei es da um eine Familie mit Kleinkindern ging).
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grisu1000
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Antwort #3 - 18.10.2014 um 22:14:39
 
Zitat:
Da zumindest in solchen Fällen (Abschiebung in einen Drittstaat) meistens keine verwandtschaftliche Hilfe oder ein soziales Netzwerk vorhanden sind (vgl.BVerfG, Beschluss vom 17.09.2014 - 2 BvR 1795/14; wobei es da um eine Familie mit Kleinkindern ging). 


Soll er es wirklich auf eine Abschiebung ankommen lassen, inkl. Einreisesperre?

Oder wäre es nicht besser nach Italien zurückzukehren, dort sich beraten zu lassen (Vielleicht haben auch DEU Beratunsstellen dort Partneradressen parat) und dann versuche auf gesicherten Wege das zu machen ohne gleich in den nächsten Asylantrag zu gehen, der ja eh abgelehnt wird aufgrund von Dublin.

Es gibt doch einige Optionen: Ausbildung, Studium, Arbeit, Familenzusammführung und Diesntleistungsfreiheit.

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Mulu
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Antwort #4 - 22.10.2014 um 08:40:29
 
Hallo, erstmal vielen Dank für eure Antworten.

Plan a) Ausbildung

Er kann eine Lehre in einem kleinen Handwerksbetrieb anfangen. Die haben letztes Jahr keinen Lehrling bekommen und würden ihn sehr gerne ausbilden. Sie kennen ihn und würden ihm eine kleine Wohnung mit Küchenzeile zum Leben zur Verfügung stellen. Beim Ausländeramt habe ich bereits nachgefragt, aber die hatten noch keinen solchen Fall und müssen sich auch erst erkundigen. Hier mal vielen Dank an Bayraqiano, da ich gleich den Paragraphen mit sagen konnte.

Nein, wir werden es nicht auf eine Abschiebung ankommen lassen. Das werde ich heute auch den Ausländeramt nochmals bestätigen. Wir brauchen nur etwas Zeit und eine vernünftige Alternative.

Es ist sehr schwer in Italien an Beratungsstellen zu kommen und ich hab ein paar Mal mit Südtirol telefoniert, die konnten mir auch nur sagen, wenn er dort 6 Monate lebt bekommt er danach etwas Unterstützung. Mir wurde auch bestätigt, dass der Arbeitsmarkt für die vielen Flüchtlinge dicht ist, da sogar oft von denen gezahlt wird um einen Arbeitsvertrag zu haben, der nur auf dem Papier existiert.

Was vielleicht noch wichtig zum sagen ist, es besteht kein Dublin. Er hat einen anerkannten Aufenthaltstitel in Italien und er fällt komplett aus dem Dublinverfahren raus, so sagte man mir das zumindest. Wäre es Dublin gäbe es Fristen und das wäre für mich wunderbar, da ich auch ein Kirchenasyl für ihn hätte, die ihn auch länger nehmen und über jede Frist retten könnten.

Also

Ausbildung - werden wir heute versuchen
(braucht er dazu eine Sprachprüfung?)

Studium - aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse aus meiner Sicht nicht durchführbar

Arbeit- Ich hätte auch sofort eine Arbeit für ihn. Lagerarbeiter, aber kann man dafür ein Arbeitsvisa bekommen?

Familienzusammenführung - nicht möglich, da er hier keine Familie hat.

Dienstleistungsfreiheit - habe ich nicht so verstanden

Schulische Ausbildung - was wäre hier möglich? Wir reden von jemanden der nicht die tollste schulische Vorbildung hat.

Ich sehe im Moment die Lehre als seine einzige Chance. Die Leute dort kennen ihn und mögen ihn und möchten gerne helfen sein Leben in geregelte Bahnen zu lenken. Auch wenn er nach abgeschlossener Lehre nicht in Deutschland bleiben darf, könnte er damit sicherlich auch in Italien Arbeit finden.

Vielen Dank Smiley

P.S. Er ist ein sehr lieber Mann, der wirklich Unterstützung verdient und die Chance auf ein lebenswertes Leben. 
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Antwort #5 - 22.10.2014 um 10:51:55
 
Zur Ausbildung)

Eine betriebliche Ausbildung ist vom Arbeitsamt zustimmungspflichtig. 

Ob Dublin oder nicht: Er hat Schutz in Italien gefunden. Die einzige Chance, dass er hier als berechtigter Schutzsuchender anerkannt wird, ist wenn Italien ihn verfolgen würde. Alle Dublin-Staaten werden den Asylantrag deines Freundes mit Verweis auf Italien ablehnen.

Welche Qualifikation braucht man als Lagerarbeiter? Kann doch jeder Unqualifizierte. Und bevor er Lagerarbeiter wird, können alle arbeitssuchenden Deutschen, andere EU-Bürger und bevorrechtigte Ausländer in Deutschland sich auf die Stelle bewerben.
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Antwort #6 - 18.01.2015 um 21:05:31
 
Hallo, also mein Freund ist noch hier. Er hat mittlerweile wieder eine Duldung bekommen und nicht mehr nur die Grenzübertrittsbescheinigung. Obwohl es vom rechtlichen her das Gleiche ist, ist es gefühlt ein großer Unterschied.
Danke an Bayraqiano. Die Ausländerbehörde überprüft jetzt erstmal ob Italien eine gesicherte Unterkunft zusagt, dann geht das zurück ans BAMF, dann kommt ein neuer Entscheid und dann die Abschiebung. Bis jetzt hat Italien noch nicht geantwortet. Parallel versuche ich es mit einer Ermessensduldung für die Dauer der betrieblichen Ausbildung. Ich habe politische Unterstützung und auch das Ausländeramt sagt, sie stimmen zu, wenn es rechtlich möglich ist. Allerdings sagen sie mir, sind sie eher eine ausführende Behörde. Ich habe in der Zeitung einen Artikel gelesen, dass ein Asylbewerber mit abgelehnten Asylantrag im Unterallgäu eine Bäckerlehre beginnen konnte und weiterhin im Aslyheim wohnt. Also kann das nicht über ein Visum wegen Arbeit gewesen sein, oder? Habt ihr eine Ahnung auf welcher Grundlage das ging? Mir ist klar es gibt keinen Aufenthaltstitel nach der Lehre, aber eine deutsche Lehre ist ein sicheres Standbein egal wo in Europa würde ich meinen. Vielen Dank:-) 
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Bayraqiano
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Antwort #7 - 20.01.2015 um 11:06:28
 
wenn eine Ausbildung mit Duldung möglich ist (-> § 32 Abs. 2 BeschV; allerdings spricht Absatz 1 von mindestens einem Jahr Aufenthalt mit Duldung oder Gestattung. Könnte also schwer werden), kann nach erfolgreichem Abschluss eine AE § 18a AufenthG bei ensprechend vorliegenden Voraussetzungen erteilt werden.

Die Frage der Abschiebung nach Italien muss geklärt werden, die Kritik an der Unterbringung wird ja mittlerweile auch vom EGMR geteilt (siehe Rs. 29217/12 [Tarakhel gg. die Schweiz] http://www.asyl.net/index.php?id=114&tx_ttnews%5Btt_news%5D=51858). Ohne gesicherte Unterkunft m.E. keine Abschiebung dorthin und wegen der Anerkennung durch Italien jedenfalls auch keine Abschiebung ins Heimatland.
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Antwort #8 - 20.01.2015 um 19:57:29
 
An Bayraqiano. Vielen vielen Dank für deine Antwort.
Mein Freund ist seit einem Jahr und etwas über einem Monat in Deutschland. Die ganze Zeit legal. Erst mit Gestattung und anschließend mit Duldung.  Ich habe wirklich Hoffnung  Smiley
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Antwort #9 - 21.05.2015 um 22:22:07
 
Hallo,
für die, die es interessiert. Smiley Mein Freund ist noch hier in Deutschland. Er darf eine Lehre beginnen und wird wahrscheinlich auch während der Ausbildungszeit nicht abgeschoben.
Falls er die Lehre gut abschließen kann, hat er große Chancen auf einen Aufenthaltstitel in Deutschland.


Vielen Dank  Kuss
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Antwort #10 - 23.05.2015 um 22:00:32
 
Hallo Mulu,

jede Ausbildung endet mit einer schriftlichen Prüfung, die bestanden werden muss. Ohne gute Deutschkenntnisse ist das nicht möglich. Deshalb sollte dein Freund mit voller Kraft die deutsche Sprache lernen.

Viel Glück für deinen Freund
Ryka
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