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Visum für Großbritannien notwendig? (Gelesen: 10.288 mal)
Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #15 - 20.10.2014 um 14:35:08
 
Ja, genauso ist es.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Obst88
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Antwort #16 - 20.10.2014 um 14:58:24
 
Hab das nochmal an Timatic geschickt, die wollen nochmal klären ob die UK das wirklich so meint. Kann ja eigentlich nur ein Missverständnis sein, warum sollte die Frau eines Ausländers der in Deutschland lebt es einfacher haben als die eines Deutschen.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #17 - 20.10.2014 um 17:45:18
 
es ist überhaupt kein Missverständis, wer mal versucht, sich mit der Thematik auseinanderzusetzen, der wird es verstehen können.

Grundlage für die ganze Geschichte hier ist die RL 2004/38/EG. Deren Anwendungsbereich ist in Art. 3 Abs. 1 geregelt:

Diese Richtlinie gilt für jeden Unionsbürger, der sich in einen anderen als den Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, begibt oder sich dort aufhält, sowie für seine Familien angehörigen [...] die ihn begleiten oder ihm nachziehen.

Nur solchen Personen bzw. deren Angehörigen werden Aufenthaltskarten im Sinne dieser RL erteilt, die folglich auf eine Visumfreiheit begründen (wobei das UK hier selbst diese Vorschrift nicht komplett umsetzt).

Ein Deutscher der sich aber in Deutschland aufhält begibt sich nirgends hin und hält sich im Staat seiner Staatsangehörigkeit auf und somit fallen weder er noch seine Angehörigen unter die Bestimmungen dieser RL. Es findet alleine nationales Recht Anwendung. Und für Inhaber nationaler Titel wie Deine Frau sieht Art. 5 Abs. 2 der RL eben immer noch vor, dass ein Visum vor der Einreise verlangt werden darf.
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Antwort #18 - 20.10.2014 um 23:12:53
 
Saxonicus schrieb am 20.10.2014 um 12:01:03:
Dieses "Family Permit" muss Deine Frau beim britischen Konsulat in Düsseldorf beantragen. es ist kostenlos und gilt m.W. fünf Jahre.



Die beiden, die meine Frau beantragt hat waren je 6 Monate gültig, 5 Jahre (oder 10 Jahre wie für die USA) wären schön...

Visa Application Centres gibt es in Düsseldorf, Berlin und München.
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Obst88
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Antwort #19 - 21.10.2014 um 07:38:55
 
Wir wohnen in der Nähe von Hamburg, da fährt man nicht mal eben während der Öffnungszeiten nach Berlin, Düsseldorf oder München nur für ein Visa welches eigentlich gar nicht notwendig sein dürfte.
Und warum berichten dann manche, dass sie im Flugzeug doch mitgenommen wurden und kein Visum brauchten bzw. an der Landgrenze einen A1 Stempel bekommen haben und ins Land gelassen wurden?
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« Zuletzt geändert: 21.10.2014 um 07:54:05 von Obst88 »  
 
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Antwort #20 - 21.10.2014 um 08:48:18
 
Obst88 schrieb am 21.10.2014 um 07:38:55:
Und warum berichten dann manche, dass sie im Flugzeug doch mitgenommen wurden und kein Visum brauchten bzw. an der Landgrenze einen A1 Stempel bekommen haben und ins Land gelassen wurden? 

Das solltest Du diejenigen fragen, die Dir das berichtet haben.
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Antwort #21 - 21.10.2014 um 15:26:40
 
Obst88 schrieb am 21.10.2014 um 07:38:55:
Wir wohnen in der Nähe von Hamburg, da fährt man nicht mal eben während der Öffnungszeiten nach Berlin, Düsseldorf oder München nur für ein Visa welches eigentlich gar nicht notwendig sein dürfte.


Hallo,

die Aufwand-Ergebnis-Abwägung kannst Du natürlich nach Deinen eigenen Erwägungen treffen. Du bist frei in der Entscheidung.
Was die Erfordernis des Visums angeht: Das UK hat eine politische Entscheidung getroffen, deren Vereinbarkeit mit EU-Recht von Gerichten überprüft wird / wurde. Damit wird man leben müssen. Oder Du klagst.

Zitat:
Und warum berichten dann manche, dass sie im Flugzeug doch mitgenommen wurden und kein Visum brauchten bzw. an der Landgrenze einen A1 Stempel bekommen haben und ins Land gelassen wurden?


An der Landgrenze wird man direkt an der Grenze bei der UK-Grenzpolizei vorstellig. Es ist kein Beförderer zwischengeschaltet, der, anders als im Flugverkehr, den Reisenden ohne Visum auf UK-Territorim verbracht hat. Die Grenzpolizei kann dann direkt vor Ort entscheiden, ob das Visum in Form des A1-Stempels erteilt wird oder der Reisende zurückgewiesen wird (und diese Entscheidung ohne großen Aufwand vollziehen).

Anders verhält es sich im Flugverkehr, wo der Reisende durch einen Beförderer auf das Territorium des UK befördert wird und die UK-Grenzpolizei quasi vor vollendete Tatsachen gestellt wird, auch wenn es formalrechtlich bis dahin nicht zu einer Einreise gekommen sein mag.
Aus diesem Grund unterliegen Beförderer auf dem Luftweg besonderen Pflichten.
Unter anderem den Pflichten, einen Reisenden ohne erforderliches Visum ggf. auf eigene Kosten zurückbefördern zu müssen. Desweiteren haben Fluggesellschaften die Auflage, auf entsprechend zur Einreise berechtigende Dokumente (gültiger Pass, Visum) zu achten. Bestimmten Fluggesellschaften auf bestimmten Strecken sind bei Zuwiderhandlung auch Bußgelder angedroht. Bei Ryanair auf den meisten Strecken aus Kontinental-EU in Richtung UK dürfte dies sicher der Fall sein. Insofern ist es für Fluggesellschaften auch eigenes pekunäres Interesse, nur Reisende mit sicher ordnungsgemäßer Dokumentenlage zu befördern. Die werden einen Teufel tun, eine politische Entscheidung des UK zu bewerten und wissentlich zuwider zu handeln. Daher wäre auch jede zivilrechtliche Klage eines privaten Reisenden mit einem Streitwert von einigen Hundert EUR im Zweifelsfall immer das kleinere Übel, als die Abwehr eines 1000,00- oder 5000,00-Pfund-Bußgeldes einer nationalen Behörde. Dies nur mal zum Hintergrund...

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Antwort #22 - 21.10.2014 um 22:45:50
 
Hallo Obst 88,
ein Visum brauchen mitreisende  Familienangehörige von EU-Staatlern nicht, wohl aber ein EEA-Family Permit.
https://www.gov.uk/family-permit
Leider ist der Aufwand fast genauso groß wie ein Visum: Terminreservierung und persönliche Vorsprache bei einem Konsulat. Ausserdem gibt es in dem Formular viele sehr neugierige Fragen, insebesondere zu früheren Reisen und finaziellen Verhältnissen: https://www.gov.uk/government/uploads/system/uploads/attachment_data/file/270530...
 Allerdings kostet es nichts und man hat ein Anrecht auf Erteilung, kann also nicht grundlos abgelehnt werden, was bei einem Visaantrag durchaus passieren kann. Grösstes
Problem ist, das es nur 6 Monate gilt und danach die Prozedur immer wieder von Neuem durchlaufen werden muß.

Gruß

Mike
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Antwort #23 - 30.10.2014 um 21:53:10
 
Mike65 schrieb am 21.10.2014 um 22:45:50:
Hallo Obst 88,
ein Visum brauchen mitreisende  Familienangehörige von EU-Staatlern nicht, wohl aber ein EEA-Family Permit.
https://www.gov.uk/family-permit



Die unverheiratete Mutter (Drittstaatsangehörige)eines deutschen Kindes  (Baby 11 Monate alt) ist doch eine mitreisende  Familienangehörige von EU-Staatlern also  EEA-Family Permit berechtigt oder nicht  ?

"Does your spouse/partner currently live with you at the address"

Der Partner / EEA National ist das nach deutschem Recht § 28 das Kind und nicht Mann oder Frau

Oder gibts  das EEA-Family Permit nur für verheiratete ?



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Aras
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Antwort #24 - 30.10.2014 um 22:01:05
 
Gute Frage.

Aber wenn nicht könnte noch folgendes als Möglichkeit bestehen:
Ein Family-Permit ist auch für nicht-verheiratete Paare (mit einem EU-Bürger) zugänglich. Nur ist da die Beweisführung umfangreicher, da man ja keine Heiratsurkunde vorlegen kann. Wenn die unverheiratete Mutter ein gemeinsames Kind mit einem EU-Bürger hat und dieser Eu-Bürger gleichzeitig auch der Lebenspartner ist, dann kann ja sie auch auf den Partner verweisen und die Geburtsurkunde des gemeinsamen Kindes vorlegen und so die Ernsthaftigkeit ihrer nicht-ehelichen Partnerschaft belegen. Dann noch Personalausweis des deutschen Vaters und die eAT der Mutter vorlegen um durch die gemeinsame Meldeadresse das derzeitige Leben der Partnerschaft zu dokumentieren.
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Antwort #25 - 30.10.2014 um 22:54:49
 
Auf der Seite https://www.gov.uk/family-permit steht

Zitat:
You can apply as either:

the wife, husband, civil or unmarried partner, child, grandchild, parent or grandparent of the person you’ll be joining in the UK
a dependent extended family member - eg unmarried partner, brother, sister or cousin


Sollte also auch mit EU-Kind gehen.
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Antwort #26 - 31.10.2014 um 09:08:27
 
parent ist in dem Sinne nach der RL 2004/38/EG (Art. 2 Nr. 2 lit. d) auszulegen, wonach der Elternteil vom Unionsbürger Unterhalt gewährt werden muss und er auf diesen Unterhalt tatsächlich zur Bestreitung seines Existensminimums angewiesen sit (EuGH "Jia"). Der EuGH hat klargestellt, dass das im Verhältnis zwischen Kleinkindern und Eltern i.d.R nicht zutreffend ist und die Eltern deshalb nicht als Berchtigte i.s.d. der RL gelten (EuGH "Iida", Rn. 54 ff.; EuGH "Alopka", Rn. 24 ff.).

Im UK-Recht ist es allerdings so, dass reg. 15A  Immigration  Regulations 2006 in Anlehnung an "Chen" ein Aufenthaltsrecht unter gewissen Voraussetzungen vorsieht (vgl. https://www.gov.uk/government/uploads/system/uploads/attachment_data/file/246243...). Fraglich ist aber, ob auch in diesen Fällen ein EEA FP ausgestellt werden kann, wenn das Kind sich noch nicht im UK aufhält.
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Antwort #27 - 31.10.2014 um 10:07:26
 
Gut, dann bleibt ja noch die von mir angesprochene Möglichkeit als nicht-verheiratetes Paar das EEA-Permit zu erhalten.
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Antwort #28 - 14.01.2015 um 01:05:56
 
Zitat aus http://www.migrationsrecht.net/nachrichten-auslaenderrecht-europa-und-eu/eu-einr...
Zitat:
Der EuGH hat mit Urteil vom Urteil vom 18.12.2014 in der Rechtssache C-202/13 entschieden, dass das Vereinigte Königreich das Recht eines Drittstaatsangehörigen auf Einreise nicht von der vorherigen Beschaffung eines Visums abhängig machen darf, wenn er im Besitz einer „Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines Unionsbürgers" ist. Die Richtlinie über die Freizügigkeit der Unionsbürger lässt keine Maßnahmen zu, die Familienangehörige in Verfolgung eines generalpräventiven Zwecks daran hindern, ohne Visum in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats einzureisen.
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Antwort #29 - 14.01.2015 um 08:36:58
 
Ist hier doch schon bekannt, nur scheint es den meisten Leuten mit deutschem AT nicht zu helfen da das keine "Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines Unionsbürgers" zu sein scheint.
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