Obst88 schrieb am 21.10.2014 um 07:38:55:Wir wohnen in der Nähe von Hamburg, da fährt man nicht mal eben während der Öffnungszeiten nach Berlin, Düsseldorf oder München nur für ein Visa welches eigentlich gar nicht notwendig sein dürfte.
Hallo,
die Aufwand-Ergebnis-Abwägung kannst Du natürlich nach Deinen eigenen Erwägungen treffen. Du bist frei in der Entscheidung.
Was die Erfordernis des Visums angeht: Das UK hat eine politische Entscheidung getroffen, deren Vereinbarkeit mit EU-Recht von Gerichten überprüft wird / wurde. Damit wird man leben müssen. Oder Du klagst.
Zitat:Und warum berichten dann manche, dass sie im Flugzeug doch mitgenommen wurden und kein Visum brauchten bzw. an der Landgrenze einen
A1 Stempel bekommen haben und ins Land gelassen wurden?
An der Landgrenze wird man direkt an der Grenze bei der UK-Grenzpolizei vorstellig. Es ist kein Beförderer zwischengeschaltet, der, anders als im Flugverkehr, den Reisenden ohne Visum auf UK-Territorim verbracht hat. Die Grenzpolizei kann dann direkt vor Ort entscheiden, ob das Visum in Form des A1-Stempels erteilt wird oder der Reisende zurückgewiesen wird (und diese Entscheidung ohne großen Aufwand vollziehen).
Anders verhält es sich im Flugverkehr, wo der Reisende durch einen Beförderer auf das Territorium des UK befördert wird und die UK-Grenzpolizei quasi vor vollendete Tatsachen gestellt wird, auch wenn es formalrechtlich bis dahin nicht zu einer Einreise gekommen sein mag.
Aus diesem Grund unterliegen Beförderer auf dem Luftweg besonderen Pflichten.
Unter anderem den Pflichten, einen Reisenden ohne erforderliches Visum ggf. auf eigene Kosten zurückbefördern zu müssen. Desweiteren haben Fluggesellschaften die Auflage, auf entsprechend zur Einreise berechtigende Dokumente (gültiger Pass, Visum) zu achten. Bestimmten Fluggesellschaften auf bestimmten Strecken sind bei Zuwiderhandlung auch Bußgelder angedroht. Bei Ryanair auf den meisten Strecken aus Kontinental-EU in Richtung UK dürfte dies sicher der Fall sein. Insofern ist es für Fluggesellschaften auch eigenes pekunäres Interesse, nur Reisende mit sicher ordnungsgemäßer Dokumentenlage zu befördern. Die werden einen Teufel tun, eine politische Entscheidung des UK zu bewerten und wissentlich zuwider zu handeln. Daher wäre auch jede zivilrechtliche Klage eines privaten Reisenden mit einem Streitwert von einigen Hundert EUR im Zweifelsfall immer das kleinere Übel, als die Abwehr eines 1000,00- oder 5000,00-Pfund-Bußgeldes einer nationalen Behörde. Dies nur mal zum Hintergrund...
Gruß