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Aufenthaltserlaubnis in D. erloschen. Wiederkehrer Visum (Gelesen: 2.665 mal)
Themen Beschreibung: Wiederkehrer Visum
Sivasli5858
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Türkisch
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12.10.2014 um 17:10:57
 
Also ich hab folgendes Problem unzwar bin ich am 1.September mit meinen Eltern in die Türkei ausgewandert und bin dann noch von Dezember bis mitte Januar nach Deutschland eingereist und seit mitte Januar bin ich momentan in der Türkei also ich bin in Deutschland geboren und bin momentan 17jahre alt und hab in Deutschland über 9jahre die Schule besucht und habe einen Niederlassungserlaubnis. Und da ich die Türkische Staatsbürgerschaft habe ist ja mein Aufenthaltserlaubnis erloschen weil ich seit 8 monaten im Ausland bin und da ich damals beim Auswandern noch minderjährig war konnte ich in Deutschland ja nicht bleiben und da ich am November 18 werde wollte ich wieder nach Deutschland einreisen und dort wieder leben. Und mir wurde gesagt dass ich ein Visum brauche da ja mein Aufenthaltserlaubnis erloschen ist und des Problem ist ich hab noch eine Anzeige in Deutschland wegen Körperverletzung also des Strafverfahren läuft momentan noch und ich muss dann auch noch vor Gericht wenn ich in Deutschland bin. Und ich frage mich ob ich ein Visum bekommen werde wegen der Anzeige hab ich Angst dass ich kein Visum bekommen werde.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 12.10.2014 um 20:35:03
 
- Du kannst noch versuchen, bei der ABH am Deinem letzten Wohnort eine Bescheinigung über das Bestehen der NE zu bekommen. Da käme es darauf an, dass Dein Lebensunterhalt bei der Ausreise gesichert war (hier ist m.E. eindeutig auf diesen Zeitpunkt abzustellen, da man Deutschland dauerhaft verlassen wollte).

- Ggf. wäre dann auch noch zu prüfen, ob Du assoziationsberechtigt bist und dieses Aufenthaltsrecht noch weiter gilt (vgl. http://www.migrationsrecht.net/component/com_joomlaw/Itemid,232/id,74/view,comme... und dieses Urteil des BayVGH http://www.landesanwaltschaft.bayern.de/media/landesanwaltschaft/entscheidungen/...). Das ist aber die kompliziertere Variante.

- Ggf. könnest Du aber auch ein Recht auf Wiederkehr geltend machen, wobei Deine Straftat hier berücksichtigt werden muss.
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Sivasli5858
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Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Türkisch
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Antwort #2 - 19.11.2014 um 01:34:01
 
Hallo leute ich hab folgendes problem unzwar bin ich vor 9monaten in die türkei umgezogen mit meinen eltern und da ich damals noch unter 18 war musste ich mitgehn und da ich jetzt aber 18 geworden bin wollte ich wieder nach deutschland zurückkehren und also da ich ja die türkische staatsbürgerschaft habe ist ja mein aufenthaltserlaubnis erloschen weil ich mich ja über 6monate in der türkei aufgehalten habe. Und also ich hab das sogenannte wiederkehrer visum beaantragt und mein bruder war gestern beim landratsamt in der stadt wo ich früher wohnte und der mann der die visume verteilt meinte bei mir dass ich nicht nach deutschland kann weil ich davor nicht gearbeitet habe und nicht beschäftigt war... Aber ich hab im internet nie sowas gelesen oder von jemanden soetwas gehört dass deswegen das visum abgelehnt werden kann. Ich mein des ist doch voll der schmarn oder nicht ich bin in deutschland geboren und aufgewachsen, habe über 17jahre in deutschland gelebt und über 9jahre die schule besucht also ich hab auch alle unterlagen für das sogenannte wiederkehrer visum vorgelegt und mein bruder hat auch die unterhaltsverpflichtigung bis 5jahren für mich gemacht. Ich mein ist des soo leicht dass die einfach so nein sagen können ich mein schliesslich hab ich ja rechte weil ich ja auch dort geboren und aufgewachsen bin. Also ich wollte wissen was ihr zu dem thema sagt und wie die chanchen stehen dass ich wieder nach deutschland zurück und dort leben kann ich bitte um antworten leute ich bin echt am verzweifeln ich weiss nicht mehr was ich machen soll ich muss wieder nach deutschland. Weil ich ja schliesslich in deutschland geboren uns aufgewachsen bin fühle ich mich in der türkei sehr fremd.
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bibimal
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 19.11.2014 um 04:30:15
 
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1413126657

Nun, in diesem Thread von Dir - zum selben Thema - zeigst Du einen der möglichen Ablehnungsgründe auf.
Du bist straffällig geworden.
Ist über die Sache final entschieden worden ? Liegt ein Haftbefehl vor ?
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #4 - 19.11.2014 um 06:52:08
 
Zuständige Behörde ist erstmal die deutsche AV in der Türkei. Wenn Du dort keinen Antrag stellst, wirst Du niemals eine verbindliche Antwort bekommen. Was jemand von der ABH sagt (noch dazu, ohne dass es einen konkreten Antrag gibt und auch nur gegenüber Dritten) ist letztlich belanglos.

Ansonsten ist in der bereits verlinkten früheren Frage von Dir eigentlich schon alles (grob) dargestellt. Problem dürfte der LU sein.
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