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Leben und Wohnen in Frankreich möglich? (Gelesen: 2.862 mal)
Momo81
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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11.10.2014 um 09:57:33
 
Hallo zusammen,

ich (Deutsche) und mein Freund (Ghanaer) werden bald heiraten. Er hat für Spanien eine unbefristete Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis.
Kann er sich schon vor der Hochzeit in Deutschland anmelden?
Und könnten wir nach der Hochzeit problemlos in Frankreich wohnen?

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.

LG
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 11.10.2014 um 10:12:00
 
Er kann 3 Monate hier als Tourist leben. Also der Aufenthalt ist erlaubt aber es gibt keine Arbeitserlaubnis.

In Frankreich könnt ihr "problemlos" wohnen. Du würdest Freizügigkeit genießen und er würde sie von Dir ableiten. Als Nachweis seines legalen Aufenthaltes würde er eine Aufenthaltskarte bei der zuständigen  französischen (Ausländer-)Behörde bekommen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Momo81
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Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 11.10.2014 um 10:30:31
 
Hallo Aras,

danke für die schnelle Antwort.

VG
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Momo81
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Antwort #3 - 21.11.2014 um 14:04:19
 
Hallo nochmal,

mein Freund wohnt also momentan wieder in Spanien, ich in Deutschland. Wir haben nun gute Chancen auf eine Wohnung in Frankreich. Wenn wir dorthin ziehen und verheiratet sind, gibt es ja soweit kein Problem. Ich werde in Deutschland arbeiten. Nun die Frage: Für welches Land könnte mein Freund dann eine Arbeitserlaubnis bekommen, also nach der Heirat? Frankreich oder Deutschland? Und kann er sich schon vor der Hochzeit, also innerhalb des dreimonatigen Zeitraums in Frankreich anmelden? Und wenn ja, weiß jemand, ob auf der Meldebescheinigung in dem Fall vermerkt wäre, dass er ledig ist? Dieses Dokument bräuchte er nämlich für die Hochzeit. In Deutschland bekommt man die Bescheinigung auch als Ghanaer problemlos, in Spanien nicht. Wie ist das in Frankreich?
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.
VG
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Antwort #4 - 21.11.2014 um 15:24:42
 
Momo81 schrieb am 21.11.2014 um 14:04:19:
Für welches Land könnte mein Freund dann eine Arbeitserlaubnis bekommen, also nach der Heirat? 


grundsätzlich für (fast?) jedes Land, wenn er die Voraussetzungen erfüllt.

Für EU aber nicht D:
unter anderem darf er dort arbeiten, wenn er eine von Dir abgeleitetes Freizügigkeit geniesst. Er muss also mit Dir in diesem Land leben, d.h. du musst dort auch leben.

Für D:
nach FZF nach D, dafür müsst Ihr beide gemeinsam in D leben

Für ausserhalb EU:
hängt von den Modalitäten dieser Staaten ab.
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Mokus
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Antwort #5 - 21.11.2014 um 16:27:22
 
Momo81 schrieb : " Wir haben nun gute Chancen auf eine Wohnung in Frankreich. Wenn wir dorthin ziehen und verheiratet sind, gibt es ja soweit kein Problem. Ich werde in Deutschland arbeiten. "


wenn ich das gut verstanden habe,
Momo81
möchte mit ihrem " Mann " in Frankreich wohnen aber in Deutschland arbeiten, eine Art Grenzgängerin allerdings umgekehrt, Wohnort im EU-Ausland und Arbeit in Heimat.

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Momo81
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Antwort #6 - 23.11.2014 um 08:21:04
 
Guten Morgen,

genau, ich wäre in dem Fall Grenzgängerin.
Ich weiß halt nur nicht, ob das so Sinn macht, denn die Chancen auf Arbeit wären vermutlich auf der deutschen Seite größer - dort wo wir wohnen würden, gibt es erstmal lange nur kleine Ortschaften, bis mal die nächste größere Stadt kommt.
Und wenn er nur eine Arbeitserlaubnis für Frankreich hätte, ist die Idee mit der Wohnung in Frankreich nicht so toll...

VG
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Antwort #7 - 23.11.2014 um 11:04:48
 
Momo81 schrieb am 23.11.2014 um 08:21:04:
Und wenn er nur eine Arbeitserlaubnis für Frankreich hätte, ist die Idee mit der Wohnung in Frankreich nicht so toll...


Genau so ist es nur in FR. Wenn er nach D will
A1 machen und bestehen
in Spanien FZF beantragen und nach D kommen
Nix mit vorher etc.
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Seoman305
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Antwort #8 - 02.12.2014 um 10:37:25
 
Momo81 schrieb am 21.11.2014 um 14:04:19:
In Deutschland bekommt man die Bescheinigung auch als Ghanaer problemlos, in Spanien nicht


Scheint als hättet ihr das gleiche PRoblem das wir hatten...  Wollt ihr in Dänemark o.ä. heiraten?  Cool
Wenn wie du schilderst sein problem ist dass ein spanisches Dokument mit Familienstand benötigt wird...da auf der normalen spanischen Meldebestätigung -("Empadronamiento") die das Rathaus ausstellt ja der Familienstand nicht vermerkt ist- im Gegensatz zur deutschen "erweiterten" Meldebescheinigung
--> folgender Ausweg: dann kann er evtl. auf dem Registro Civil (=Standesamt) am Wohnort in Spanien eine "Fé de Vida y Estado Civil" bekommen. Ging zumindest bei mir als Deutschem und meiner Frau aus Drittstaat problemlos. Diese erweiterte Erklärung/Lebensbescheinigung
(Achtung, nicht nur "Fe de vida" verlangen, sondern unbedingt mit "Estado Civil" ausstellen lassen, nur da steht der Familienstand drauf!!
) war für uns in Dänemark ausreichend als Ledigkeitsnachweis aus Spanien (nach Übersetzung durch beeidigten Dolmetscher. 
Hinweis 1: das ist ein Nachweis der eigenen Erklärung des Antragstellers ggü. Standesamt, ledig zu sein, es erfolgt keine behördliche Überprüfung ob das tasächlich so ist.
Hinweis 2: Uns wurde gesagt dass man die nur auf Spanisch ausstelllen kann (war schon ein Vorteil da wir in Katalonien waren, und uns nur auf Nachfrage diese auf Castellano und Katalanisch ausgestellt wurde) Lippen versiegelt
Falls ein Muster nötig ist, kann ich das evtl. noch posten

Noch ein Hinweis falls es DK ist: es kann sein dass die -wie bei uns in Tonder- einen Nachweis über die Ledigkeit aus jedem Land wollen, in dem man seit Erreichen des heiratsfähigen Alters (i.d.R. Volljährigkeit) gewohnt hat wollen. 


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Die Grenzen meiner Sprache(n) bedeuten die Grenze(n) meiner Welt [i]nach Ludwig Wittgenstein[i]
 
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