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Probleme mit einem neuen AT zum Studium : Duldung bekommen (Gelesen: 7.136 mal)
charliex
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26.09.2014 um 23:26:09
 
Hallo

Zuerst bitte ich um Verzeihung und Geduld. Einige Dummheiten von meiner Seite (wovon ich nicht ganz bewusst bin /war) könnte die Lage so verschlimmert hatten, wie sie jetzt ist.

In 2012 August, hatte ich hier einen Thread geöffnet. Das ging um wecshel von einem AT nach Art. 16 §4 (Arbeitssuche) nach Art. 16 § 1 (Studium).

Ich habe vor dem Ablauf des alten Titels einen Antrag in Bremen (wo ich damals angemeldet war) gestellt- Es war ein formloses Schreiben und Finanzierungsnachweis und hatte ich gebeten um mitzuteilen, was ich noch abgeben muss, ggf einen Termin.

Als ich gerade in Bonn kam, hatte ich keine Wohnung.  Später war ich nach Schleiden umgezogen, und dann wider nach Bonn - da hatte ich eine Wohnung.  Allerdings,  ab 2012 October, habe ich mit meinem Master in Bonn angefangen.

Nachdem ich nach Bonn endlich umgezogen bin, habe ich einen Brief (umgeleitet von meiner alten Adresse zu der neuen) von Bremen bekommen : da steht :

Sehr geehrter Herr XYZ,
wir haben Ihr Schreiben bekommen. Wir sind jedoch nicht zuständig für Bonn. Wir haben Sie aufzufordern, sich in Bonn anzumelden, damit dieser Vorgang hier an die zuständige ABH in Bonn versandt werden kann.

Eine Fixionsbescheinigung wurde nicht erteilt. Ich hatte gedacht, dass erst anhand Art. 81 §4, da ich vor dem Ablauf des damaligen Titels einen neuen Antragt gestellt habe, bin ich erstmal Legal.

So, bin ich sofort in Bonn umgemeldet. Das war Anfang 2013.

Demnächst hatte ich wirklich keine Zeit gehabt in Bremen / Bonn nachzuhacken was mit meinem Antrag lief. Ich hatte meine Lebensziele gesetzt, unter anderem der beste in meinem Fach zu werden. Dann zwischen 2013 und 2014 bin hatte ich jeden Tag 22 Stunden gelernt / erforscht, sehr viele Amphetamine geschluckt, und erforscht, und gelernt. Naja, das war meine Entscheidung, mich wirklich an die Forschung zu widmen, hatte ich dann auch getan. (Es gab auch andere persönliche Probleme aber da gehe ich nicht rein) Jetzt kann man schon sagen dass ich hätte öfters nachhacken sollen, ich bin nicht sicher was dazu ich sagen soll.  Der Punkt, den ich andeuten möchte, ist dass, so doof das hier auch klingen mag, ich könnte wirklich nicht die Behörden hinterher laufen.

Mittelerweile werde ich zum Wissenschaftlicher Beirat einer Forschungsgesellschaft (Erster Ziel im Leben erreicht!) - aber ehrenamtlich.

Ab 2014, April ist mir die Lage wieder besser geworden, ich habe einiges gelernt (in meinem Fach, meine ich) - und fühlte mich besser / schlauer / noch gelernter. So dachte ich mir dass ich jetzt nachhacke, was mit dem Antrag ist. Grad dann kam ein Brief von Bonn, dass ich mich an die ABH melden soll, und unter anderem :

- Fixionsbescheinigung
- Nachweis darüber, was ich in D mach (Immatrikulationsbescheinigung an der Uni, o ä)

mitbringen soll. Wie ich oben erwähnte, wurde mir eine Fixionsbescheinigung nicht erteilt.

Den Termin hatte ich versaut, in dem ich den Tag (13:06) in meinem Pocket-Kalendar als 19.06 schrieb. Ich hatte die ABH angerufen, und um einen neuen Termin gebeten. Der neue Termin war am 25.09.

Die Sachberaterin Frau X, mit deren ich eigentlich den Termin hatte, ist nicht da, und ich wurde von Frau Y empfangen.

Die stellte fest, trotz Vorzeige des Bestätigungsschreibens von Bremen dass ich schon einen Antrag gestellt hatte, dass meine Aufenthalt illegal ist. (Den Namen von Ihr habe ich notiert)

Dann hat sie mir eine Duldung gegeben, und gesagt dass sie den brief von Bremen nachprüfen wird.

Allerdings, mit der Duldung kann ich nicht Arbeiten.
Mit 660€ was mir meine Eltern senden, kann ich nicht die zusätzliche Kosten von meiner Forschung bedecken.

Ich darf auch nicht NRW verlassen, wobei geplant war, dass am 10.10 ich in einer Kampagne (in einem Truppenübungsplatz in einem anderen Bundesland, wo man nicht ansonsten rankommt) teilnehme. Das kann ich auch nicht.

Am ende Oktober sollte ich in einem EU Ausland gehen (im Bezug mit einer Europäischen Raumfahrtmission  - mehr sage ich hier nicht) - damit wäre auch ein Zweites Lebensziel erreicht. Dass scheint auch nicht mehr machbar zu sein.

Nun, ich werde die folgende Fragen stellen :

1. Bin ich wirklich illegal? Ich hatte nicht untertaucht, mich gemeldet, und auch vor dem Ablauf einen Antrag gestellt.
2. Ich hätte gern einen AT, nach dem gestellten Antrag - und nicht eine Duldung, womit ich mich auch bewegen kann. in 2013 - 2014 war ich 3, oder vlt 4, mal in Dänemark, auch paar mal in Österreich und in der Schweiz gewesen, Zunächst wollte ich auch nach einem anderen EU Ausland gehen, wie schön erwähnt.
3. Kann ich mit der Duldung auch nicht auf Honorarbasis arbeiten?
4. Ist dieses Problem lösbar? Wie soll ich vorgehen?

Danke für die Zeit und Geduld.
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Muleta
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Antwort #1 - 27.09.2014 um 08:56:44
 
* wenn der Verlängerungsantrag (nachweislich) rechtzeitig(!) gestellt wurde (Eingang bei der Behörde ist entscheidend) und in der Sache noch keine Entscheidung getroffen wurde, dann liegt noch eine Fiktionswirkung vor.

* wenn (wegen Umzugs) die neue ABH nicht ohne weiteres feststellen kann, ob ein rechtzeitiger Antrag vorliegt bzw. ob eine Entscheidung schon erfolgt ist, dann wäre die vorsorglich Ausstellung einer Duldung etwas "hemdsärmlig" (und m.E. auch als "Kompromiss" ungeeignet).

* wenn die Sachbearbeiterin trotzdem keine FB ausstellen will, hilft ggf. ein Gang zum Vorgesetzten. Wenn das auch nicht hilft wäre in Anbetracht der fehlenden Arbeitserlaubnis eine Klage und ggf. sogar ein Eilrechtsverfahren möglich (zumindest, wenn ein Job oder eine konkrete Jobzusage vorliegt).
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charliex
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Antwort #2 - 27.09.2014 um 14:18:17
 
Muleta schrieb am 27.09.2014 um 08:56:44:
(nachweislich) rechtzeitig(!)


Anscheinend, trotz dem Bestätigungschreiben der Bremmer ABH, ist mein Schreiben nicht in meiner Akte, zumindestens könnte die Frau Y das nicht in einem blick finden. Auf dem Bestätigungschreiben, welches ich oben schon zitiert habe, wurde allerdings nicht der Tag erwähnt.

In meinem Schreiben wurde der Tag schon erwähnt. Aber wie gesagt, dieser ist nicht in der Akte, zumindestens könnte die Sachberaterin könnte es nicht finden.

Besteht noch eine andere möglichkeit das Vorfahren zu nachweissen?


Muleta schrieb am 27.09.2014 um 08:56:44:
(nachweislich)  (Eingang bei der Behörde ist entscheidend)


Der Tag war ein Freitag, an dem ich den formlsen Antrag in dem Postkasten reingetan hatte.  An dem Tag ist die Behörde zu. Dann wahrscheinlich wurde der Postkasten am Montag geräumt. Welcher Tag ist denn entscheidend?


Danke.
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Muleta
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Antwort #3 - 27.09.2014 um 14:44:36
 
charliex schrieb am 27.09.2014 um 14:18:17:
Der Tag war ein Freitag, an dem ich den formlsen Antrag in dem Postkasten reingetan hatte.  An dem Tag ist die Behörde zu. Dann wahrscheinlich wurde der Postkasten am Montag geräumt. Welcher Tag ist denn entscheidend?


Der Tag, an dem das Schreiben nachweislich im Briefkasten der Behörde gelandet ist. Ohne behördlichen Eingangsstempel und Terminbriefkasten ist das Nachweisen aber möglicherweise schwierig.
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Antwort #4 - 27.09.2014 um 15:18:28
 
Gut, dann bleibt mir übrig, um nach dem Schreiben zu suchen?
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Mick
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Antwort #5 - 29.09.2014 um 21:28:36
 
Btw. sollte man hier auch auf die Möglichkeit der Anordnung
der Fiktionswirkung hinweisen (§ 81 Abs. 4 Satz 3 AufenthG).
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Antwort #6 - 02.10.2014 um 11:14:23
 
Hallo.

Wie hier [und im Chat] beraten wurde, ich war in ABH gewesen, Allerdings hat die Sachbearbeiterin mir einen neuen Termin gegeben, am 31.10. Ein früherer Termin sei nicht mehr frei.
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Antwort #7 - 02.10.2014 um 11:22:42
 
Hast du überhaupt deinen Fall vorgetragen?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #8 - 02.10.2014 um 11:35:39
 
Habe ich. Sachberaterin hat gesagt "Ich entscheide nicht, Sie müssen mit der Frau Y nochmal reden, und das an dem Tag... "
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Antwort #9 - 02.10.2014 um 11:40:45
 
Und dann hast du den Vorgesetzten verlangt?

Sry, aber wenn mir einer sagt, dass er nicht entscheiden kann, dann bitte ich um einen der entscheiden kann. Z.B. den Vorgesetzten.
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Antwort #10 - 02.10.2014 um 11:48:21
 
Uh, nein, weil ich dachte dass ich erst mit der Frau Y treffen soll, denn ihrem Vorgesetzten, dann dem Chef. Die Frau die ich heute besuchte ist eine wahrscheinlich nur Termine erteilt, und sich nicht mit der Sache beschäftigt.

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Antwort #11 - 02.10.2014 um 11:56:10
 
Nächster Plan :
Soll ich die Frau Y direkt anrufen und sagen dass ich von Experten beraten wurde, und mit den neuen Kenntnisse sie Ansprechen möchte? und dann wie geplant, erst Ihren Teamleiter, denn den Chef ?
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Antwort #12 - 02.10.2014 um 12:02:44
 
Ich würde an deiner Stelle versuchen so schnell wie möglich die Lage zu klären. Wenn du jetzt das wieder schleifen lässt, dann kann es passieren, dass bei einer möglichen Klage keine Eilbedürftigkeit mehr anerkannt wird. Dann gibt es nur noch den normalen Klageweg der auch mal ein Jahr dauern kann.

Du hast die Duldung am 26. September bekommen. Wenn du jetzt zum 31. Oktober deinen Termin hast und dann eine Ablehnung bekommst, dann hast du schon mehr als einen Monat seit Erhalt der Duldung verstreichen lassen. Dann hast du dich scheinbar mit der nicht gestatteten Erwerbstätigkeit arrangiert und kannst offensichtlich mit den 660 €, die dir deine Eltern schicken, leben.

Ich würde einfach hingehen und um eine sofortige Vorsprache bitten. Und wenn die sagen, dass es nicht geht, dann sagst du dass du mit jemandem Verantwortlichen heute sprechen willst. Natürlich auch sagen, dass du Zeit mitgebracht hast und gerne wartest, aber die Sache lösen willst, da deine Erwerbstätigkeit nicht gestattet ist.
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Antwort #13 - 02.10.2014 um 12:08:24
 
Danke. Du bist wirklich geduldig zu mir, um die Sache wirklich zu klären.

Ich bin mehrmals dankbar.

Wenn ich meine gesetzte Lebenszeile erreiche, das wäre auch nur deshalb möglich, weil Du, und Ihr alle hier, zu mir geduldig und helfend seid.
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Antwort #14 - 02.10.2014 um 12:29:25
 
Heute ist ja langer Tag bei der Ausländerbehörde Bonn. Also geh hin. Smiley

Du wärst ja schon zufrieden, wenn man dir eine Fiktionbescheinigung mit erlaubter Erwerbstätigkeit erteilt. Nimm unbedingt den Brief aus Bremen mit, der sagt, dass der Antag an Bonn geschickt wurde.

Wenn du die Fiktionsbescheinigung hast, dann kann ja immernoch der Termin zum 31.10 für die endgültige Klärung wahrgenommen werden.
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