Hi,
vermutlich alles kein Problem.
itaipu schrieb am 19.09.2014 um 11:44:47:u.a. wird eine Wohnungsbescheinigung gefordert.
Die letzte Meldebescheinigung, Mietvertrag und fertig.
Ihr seid verheiratet, da wohnt er - erledigt.
Er muß nicht in den Mietvertrag aufgenommen sein und erst recht nicht muß der Vermieter bestätigen, daß er da wohnt. Das erklärst DU bei dem Termin, daß Ihr da die eheliche Lebensgemeinshaft führt. Deswegen musst Du auch normalerweise mitkommen zu dem Termin.
itaipu schrieb am 19.09.2014 um 11:44:47:Eine weitere Frage die uns beschäftigt:
es wurde eine Kopie seines Arbeitsvertrags gefordert.
Der Vertrag v. meinem Mann ist bis Ende November befristet, noch ist unklar ob er einen neuen Vertrag erhält. Zusätzlich hat er noch einen Mini-Job (der müsste jedoch unbefristet sein).
Es werden auch Gehaltsnachweise von uns beiden gefordert (kein Problem - arbeiten beide Vollzeit + Mini-Job vom Ehemann).
Sein befristeter Vertrag nützt eher wenig, wenn das nicht so ein üblicher Kettenvertrag ist. Wenn Du genug verdienst reicht das aber vollkommen, sein Lebensunterhalt ist durch Dich gesichert. Dafür bringst Du Deinen Arbeitsvertrag und die 3 letzten Gehaltsbescheinigung mit.
Wenn der Mini-Job unbefristet ist, auch alles mitbringen. Das dürfte dazuzählen, falls es mit Deinem Einkommen knapp werden würde.
Solltest Du bei halbwegs normaler Miete > 2000 netto haben, kannst Du diesen Punkt aber komplett von der Sorgenliste streichen. Wenn Du nicht sicher bist, gib mal an, was Ihr zusammen netto aus unbefristeter Arbeit ausserhalb der Probezeit habt.
Ich bin jetzt nicht sicher, ob für die
NE auch die 60 Monate RV nötig sind. Aber auch da reicht es, wenn Du 60 Monate in die RV eingezahlt, also normal versicherungspflichtig gearbeitet hast.
Wie ich das damals nachgewiesen hatte (für die Einbürgerung meiner Frau), weiß ich nicht mehr.
Und das war das Stichwort: Für deutsch verheiratete sind die Vorraussetzungen für
NE und Einbürgerung sehr ähnlich und hier tippe ich mal, daß auch eine Einbürgerung möglich wäre.
Wenn er das möchte (die nigerianische Staatsbürgerschaft wäre dann weg), würde ich einen Termin bei der
EBH machen. Die checken das unverbindlich ab, ob alles passt.
Gruß,
Norbert