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Erneuerung Aufenthaltserlaubnis - geforderte Dokumente - evtl. Probleme (Gelesen: 2.354 mal)
itaipu
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Erneuerung Aufenthaltserlaubnis - geforderte Dokumente - evtl. Probleme
19.09.2014 um 11:44:47
 
Hallo @ all.

Mein Mann (nigerian. Staatsbürger) ist vor fast 3 Jahren im Zuge der FZF nach Deutschland gekommen.
Nun steht die Erneuerung seiner Aufenthaltserlaubnis an. Wenn ich richtig informiert bin, kann er nun eine Niederlassungserlaubnis beantragen.
Er bekam von der ABH einen Termin (Anfang Oktober) sowie eine Liste geforderter Dokumente.

u.a. wird eine Wohnungsbescheinigung gefordert.
unsere Hausverwaltung habe ich bereits angeschrieben. Aus Erfahrung im Umgang mit der Hausverwaltung, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass ich mein Mann die gewünschte Bescheinigung nicht erhalten wird. Sein Einzug wurde der Hausverwaltung damals nachweislich (schriftlich) mitgeteilt. In den Mietvertrag wurde er nie aufgenommen.

Welche Probleme kann es mit sich bringen für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis, dass keine Wohnungsbescheinigung vorgelegt werden kann?

Eine weitere Frage die uns beschäftigt:
es wurde eine Kopie seines Arbeitsvertrags gefordert.

Der Vertrag v. meinem Mann ist bis Ende November befristet, noch ist unklar ob er einen neuen Vertrag erhält. Zusätzlich hat er noch einen Mini-Job (der müsste jedoch unbefristet sein).
Es werden auch Gehaltsnachweise von uns beiden gefordert (kein Problem - arbeiten beide Vollzeit + Mini-Job vom Ehemann).

Wir beziehen keinerlei öffentl. Mittel u. haben zusammen auch nie welche bezogen (meine letzte kurze Arbeitslosigkeit liegt auch schon rund 5 Jahre zurück).

Kann sich die Job-Problematik meines Mannes negativ auf die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis auswirken?

Seine jetzige Aufenthaltserlaubnis ist gültig bis ca. Mitte Dezember.

Sollten weitere Infos benötigt werden => einfach fragen.

Danke im Voraus für eure Hilfe.

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 19.09.2014 um 12:49:17
 
wenn es der ABH nur um den Wohnraumnachweis geht, dann ist der für die NE § 28 Abs. 2 Satz 1 AufenthG irrelevant sofern keine Obdachlosigkeit vorliegt (war ja nicht der Fall ist). Sollte es ggf. um die Höhe der Miete samt Nebenkosten gehen zwecks LU-Berechnung kann man auch nachfragen, ob der Nachweis anders zu führen ist.

Solange der Lebensunterhalt zumindest durch Dich auch gesichert sein wird, sehe ich keine Probleme.

Ansonsten wird die AE eh problemlos verlängert.
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nixwissen
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Antwort #2 - 19.09.2014 um 21:00:48
 
Hi,

vermutlich alles kein Problem.

itaipu schrieb am 19.09.2014 um 11:44:47:
u.a. wird eine Wohnungsbescheinigung gefordert.


Die letzte Meldebescheinigung, Mietvertrag und fertig.
Ihr seid verheiratet, da wohnt er - erledigt.
Er muß nicht in den Mietvertrag aufgenommen sein und erst recht nicht muß der Vermieter bestätigen, daß er da wohnt. Das erklärst DU bei dem Termin, daß Ihr da die eheliche Lebensgemeinshaft führt. Deswegen musst Du auch normalerweise mitkommen zu dem Termin.

itaipu schrieb am 19.09.2014 um 11:44:47:
Eine weitere Frage die uns beschäftigt:
es wurde eine Kopie seines Arbeitsvertrags gefordert.

Der Vertrag v. meinem Mann ist bis Ende November befristet, noch ist unklar ob er einen neuen Vertrag erhält. Zusätzlich hat er noch einen Mini-Job (der müsste jedoch unbefristet sein).
Es werden auch Gehaltsnachweise von uns beiden gefordert (kein Problem - arbeiten beide Vollzeit + Mini-Job vom Ehemann).


Sein befristeter Vertrag nützt eher wenig, wenn das nicht so ein üblicher Kettenvertrag ist. Wenn Du genug verdienst reicht das aber vollkommen, sein Lebensunterhalt ist durch Dich gesichert. Dafür bringst Du Deinen Arbeitsvertrag und die 3 letzten Gehaltsbescheinigung mit.
Wenn der Mini-Job unbefristet ist, auch alles mitbringen. Das dürfte dazuzählen, falls es mit Deinem Einkommen knapp werden würde.
Solltest Du bei halbwegs normaler Miete > 2000 netto haben, kannst Du diesen Punkt aber komplett von der Sorgenliste streichen. Wenn Du nicht sicher bist, gib mal an, was Ihr zusammen netto aus unbefristeter Arbeit ausserhalb der Probezeit habt.

Ich bin jetzt nicht sicher, ob für die NE auch die 60 Monate RV nötig sind. Aber auch da reicht es, wenn Du 60 Monate in die RV eingezahlt, also normal versicherungspflichtig gearbeitet hast.
Wie ich das damals nachgewiesen hatte (für die Einbürgerung meiner Frau), weiß ich nicht mehr.

Und das war das Stichwort: Für deutsch verheiratete sind die Vorraussetzungen für NE und Einbürgerung sehr ähnlich und hier tippe ich mal, daß auch eine Einbürgerung möglich wäre.
Wenn er das möchte (die nigerianische Staatsbürgerschaft wäre dann weg), würde ich einen Termin bei der EBH machen. Die checken das unverbindlich ab, ob alles passt.

Gruß,
Norbert

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Reni
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Antwort #3 - 20.09.2014 um 06:08:23
 
Norbert hat recht - aber zum letzten Satz möchte ich anmerken, dass meines Wissens längere Zeit Nigerianer in manchen Bundesländern unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert wurden. Ich bin möglicherweise nicht auf dem neuesten Stand, ob das noch stimmt, aber es wäre vielleicht eine Überprüfung wert, wenn das von Interesse wäre.
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nixwissen
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Antwort #4 - 20.09.2014 um 09:56:34
 
Hi,

ich hatte das für Nigeria auch im Hinterkopf aber hier:
http://www.info4alien.de/einbuergerung/themen/12-1-2.htm
ist Nigeria nicht aufgeführt.
Dann habe ich aber das hier gefunden:
http://einbuergerung.rlp.de/voraussetzungen/hinnahme-von-mehrstaatigkeit/
Also zumindest in RP wird es einfach. Leider ist das nicht einheitlich für alle Bundesländer geregelt.
Das wäre dann nicht nur schön, weil man eben den Pass behält sondern macht die Sache viel einfacher. Die grösste Hürde der Einbürgerung ist für viele, die ursprüngliche Staatsangehörigkeit loszuwerden.

Gruß,
Norbert
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Antwort #5 - 20.09.2014 um 12:29:11
 
Hallo.

Danke für die zahlreichen Antworten.

Die Einbürgerung ist geplant. Doch bis die durch ist, ist vermutlich seine Aufenthaltsgenehmigung abgelaufen. Außerdem ist er erst fast 3 Jahre in D, aber eben nur fast  Zwinkernd 

Deshalb: erstmal um die Aufenthaltsgenehmigung bzw. hoffentl. Niederlassungserlaubnis kümmern und danach - in aller Ruhe - das nächste Projekt: Einbürgerung  Smiley
Bis dahin wissen wir dann auch ob mein Mann einen neuen Arbeitsvertrag erhält oder nicht.

Theoretisch entlässt Nigeria aus der Staatsbürgerschaft... praktisch aber nicht.

Wir leben in Hessen.
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Antwort #6 - 20.09.2014 um 13:02:19
 
Hi,

je nach Ort kann sich die Einbürgerung in der Tat hinziehen. Deshalb würde ich das jetzt angehen. Nach dem ersten Termin dürfte klar sein ob das glatt geht, wenn Ihr gut vorbereitet hingeht. Dann würde es nicht viel Sinn machen, für ein paar Monate Überbrückung den Aufriss mit der NE zu veranstalten.
Geht zur EBH, auch wenn die 3 Jahre noch nicht voll sind. Mit etwas Glück klappt das vielleicht ja sogar so gut, daß er die ABH überhaupt nicht mehr betreten muß. Die erste AE hat er ja sicher mit etwas Verzögerung nach der Einreise bekommen. Wenn er z.B. da eine AE für 3 Jahre bekommen hat, wäre er vor Ablauf der AE 3 Jahre in D.
Das kann je nach EBH aber auch zeitlich komplett unrealistisch sein. Wenn Hessen es aber so sieht wie RP, dann fällt die Hürde Ausbürgerung schonmal komplett weg.

Nicht zuletzt: AE oder NE kosten ja auch Geld. Einen Versuch ist es wert, ob es vielleicht ohne diesen Zwischenschritt geht.

Und selbst wenn das nicht so schnell klappt, macht es trotzdem jetzt. Nigeria heisst Sicherheitsüberprüfung glaube ich. das kann etwas dauern und wenn die EBH überlastet ist, kann da locker ein Jahr ins Land gehen. Spätestens bei einem geplanten Trip ausserhalb Schengen gestaltet sich alles mit deutschem Pass erheblich stressfreier.

Ach ja, Nachtrag: Wenn Du für Euch den LU sichern kannst, ist alles gut. Es spielt absolut keine Rolle, wer von Euch die feste Anstellung mit genug Einkommen hat. Wenn Du also genug verdienst, ist sein neuer Arbeitsvertrag überhaupt kein Argument zu warten.   

Gruß,
Norbert
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