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Arbeitsaufenthalt (Gelesen: 1.171 mal)
Klose10
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i4a rocks!


Beiträge: 27

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Arbeitsaufenthalt
18.09.2014 um 12:59:27
 
Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich werde nach Chemnitz am 01.10.2014 fahren und dort arbeiten. Ich bin seit 2 Jahren in Stuttgart und ich habe mein Studium an der Uni Stuttgart abgeschlossen. Nach dem Studium habe ich einen Arbeitsvertrag in Chemnitz unterschrieben. Jetzt habe ich einen Aufenthaltstitel als Student. Ich habe um die Arbeitserlaubnis bei der Ausländerbehörde in Stuttgart am 18.08.2014 beantragen. Aber leider habe ich sie bis jetzt noch nicht bekommen. Natürlich wenn ich nach Chemnitz fahre, werde ich bei der Ausländerbehörde in Chemnitz mich anmelden, damit meine Unterlagen von Stuttgart nach Chemnitz geschickt werden können. Ich weiß, dass es ca 2 oder 3 Monate dauert um meine unterlagen zu erhalten. Und hier steht wegen der Arbeitserlaubnis ein Problem für mich. Ich habe noch das Recht ca 80 Tage im Rahmen meiner Jetzigen Auflage zu arbeiten. Aber wenn ich diese 80 Tage in diesem Jahr verbraucht hätte, dann würde ich ein Problem haben, weil ich nicht mehr arbeiten dürfte. Und natürlich wartet die Firma auf mich nicht so Lange.
Kennen Sie eine lösung , oder vielleich konnen Sie mir raten ?
Vielen Dank.
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reinhard
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Beiträge: 15.172

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 18.09.2014 um 16:47:03
 
Du darfst 120 Tage pro Kalenderjahr arbeiten.

Du solltest bereits jetzt eine E-Mail an die Ausländerbehörde Chemnitz und Stuttgart schicken, Deine Situation erläutern und darum bitten, dass Du die Arbeitserlaubnis rechtzeitig erhältst.

Rechne schon mal aus, wie viele Tage Du dieses Jahr schon gearbeitet hast und wie viele noch übrig sind.
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Klose10
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i4a rocks!


Beiträge: 27

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Arbeitsaufenthalt
Antwort #2 - 19.09.2014 um 00:18:02
 
Danke für die Antwort. Ich habe ca 40 Tage in diesem Jahr gearbeitet. Also ich darf noch 80 Tage arbeiten. Also die Arbeitstage in Oktober+ November+Dezember sind 64.
Dann darf ich wieder 120 Tage in 2015 arbeiten.
Ich denke , dass von Oktober bis Januar meine Akte bei der Ausländerbehörde in Chemnitz angekommen werden müssen. Dann können sie dort die neue Aufenthalts für mich ausstellen.  Ich finde es sehr kompliziert. In diesem Fall muss ich zu viel warten um die Arbeitsaufenthalt zu bekommen.
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