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Aufenthaltserlaubnis von Finnland abgelehnt, Einreise nach D nach Heirat möglich? (Gelesen: 4.083 mal)
Helpless_down
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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16.09.2014 um 01:34:31
 
Hallo,

ich habe mich eben durchs Forum gelesen und auch schon einige Infos sammeln können. Da mein Anliegen jedoch sehr akut ist, möchte ich dennoch ein paar Fragen stellen. Folgender Sachverhalt:

Mein Freund (Nigerianer) lebt seit 2008 mit einem Studentenvisum in Finnland. Ich (Deutsche) bin seit 2010 mit ihm in einer Beziehung. Mein Freund wurde im Mai 2010 zu einer 16-monatigen  Haftstrafe verurteilt. Nach Entlassung im September 2013 sollte er nach Nigeria abgeschoben werden. Gegen diesen Beschluss hat er Berufung eingelegt. Jetzt kam das Urteil und die Rückgabe der Aufenthaltserlaubnis (Studentenvisum) wurde ihm von der finnischen Ausländerbehörde verwährt und er wurde erneut aufgefordert, dass Land zu verlassen. Er hat jedoch 30 Tage Zeit gegen dieses Urteil Widerspruch einzulegen. Als Begründung wurde genannt, dass er keine Verbindungen zu Finnland hat (weder Frau noch Kind) und als Gefahr für die Allgemeinheit gilt

Lippen versiegelt

Sein nigerianischer Pass befindet sich seit seiner Verhaftung im Besitz der Ausländerbehörde.

Mein Frage: kann ich meinen Freund in Finnland heiraten und dann ein Visum zur Familienzusammenführung in Deutschland beantragen? Er wird definitiv Widerspruch einlegen, schon allein um Zeit zu gewinnen. Sein Anwalt (Pflichtverteidiger) ist keine große Hilfe und meinte von Beginn an, wir sollten heiraten oder ein Kind bekommen  Schockiert/Erstaunt

Wie ist die beste Vorgehensweise? Wenn er freiwillig ausreist, wäre sein bisheriges Studium ohne Abschluss und für uns wäre eine Zukunft noch schwieriger, da wir dann vermutlich in Nigeria heiraten müssten?? Bin echt ganz schön überfordert mit der Situation und bedanke mich für eure Antworten  weinend

VG

Helpless_down

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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 16.09.2014 um 02:48:44
 
Helpless_down schrieb am 16.09.2014 um 01:34:31:
Mein Frage: kann ich meinen Freund in Finnland heiraten


wenn die Voraussetzungen vorliegen (vor allem die Urkunden und Pass und Ihr beide volljährig und ledig seid): ja
ohne Pass wird es nicht gehen

Helpless_down schrieb am 16.09.2014 um 01:34:31:
dann ein Visum zur Familienzusammenführung in Deutschland beantragen? 

nein, du kannst kein Visum beantragen.
Aber er schon. Ob in dieser Sitaution die Dt. AV in Finland sich zuständig sieht (er hat ja keinen AT mehr in F und ist in Abschiebehaft?), weiss ich nicht ... im Zweifelsfalle kann er das Visum in der Heimat beantragen.
Sollte er noch seinen AT haben, dann geht das auch in Finland.

Wenn du aber nach Finland ziehen würdest, wärst du dort als EU-Bürgerin freizügigkeitsberechtigt, und er als dein Ehemann (nach Eheschliessung) auch. Deine Freizüggkeit "gilt" nicht in D (in D bist du keine EU-Bürgerin, sondern einfach Deutsche).






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sigi-n
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 16.09.2014 um 07:15:41
 
Helpless_down schrieb am 16.09.2014 um 01:34:31:
und als Gefahr für die Allgemeinheit gilt


Mit dieser Begründung, wenn sie denn von D übernommen wird, ist er weder freizügig in FI noch muss ihn D reinlassen.
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Antwort #3 - 16.09.2014 um 08:09:54
 
sigi-n schrieb am 16.09.2014 um 07:15:41:
Mit dieser Begründung, wenn sie denn von D übernommen wird, ist er weder freizügig in FI noch muss ihn D reinlassen. 

Im Falle einer in FIN lebenden EU-Ehefrau wäre er schon freizügig und die Beurteilung "Gefahr für die Allgemeinheit" ist viel konkreter zu fassen.
Ein "schlichter Blick in die Vergangenheit" reicht in einem solchen Fall nicht.

Helpless_down schrieb am 16.09.2014 um 01:34:31:
Mein Frage: kann ich meinen Freund in Finnland heiraten ...?

Das kannst Du auf jeden Fall.
Ob Du es tun willst, bleibt Deine Entscheidung.

Es darf nach Deiner Schilderung aber davon ausgegangen werden, daß ohne Heirat kein weiterer Aufenthalt in der EU möglich sein wird. Insofern hat der Pflichtverteidiger schon recht.
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Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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planloser
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Antwort #4 - 16.09.2014 um 08:35:44
 
Im Fall des Vorliegens der Freizügigkeit muss eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt, vorliegen. Ich kenne zwar das finnische Strafrecht nicht, aber bei einer Freiheitsstrafe von 16 Monaten wird diese nicht nur abstrakte Gefahr nur sehr schwer nachweisbar sein.

Kritisch wird es allerdings, wenn es sich dabei im Kriminalität im Bereich der Suchtgiftdelikte gehandelt hat, hier kann auch bereits eine einmalige Verurteilung dazu führen, dass die Behörde eine schwerwiegende Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung annehmen kann -und bei Rechtsmitteln sich Gerichte dieser Sichtweise anschliessen-, allerdings muss auch hier eine Einzelfallentscheidung getroffen werden.

Wobei ich mich der Auffassung des Pflichtverteidigers anschliesse, ohne Ehe oder Kind mit EU Bezug sind die Chancen auf einen Verbleib in der EU im Bereich von Null anzusiedeln.
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Alacrity
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 16.09.2014 um 10:10:30
 
Helpless_down schrieb am 16.09.2014 um 01:34:31:
...er wurde erneut aufgefordert, dass Land zu verlassen. ...
Sein nigerianischer Pass befindet sich seit seiner Verhaftung im Besitz der Ausländerbehörde.
Wie soll er denn das Land verlassen können, wenn die ABH seinen Pass hat?

Helpless_down schrieb am 16.09.2014 um 01:34:31:
Mein Frage: kann ich meinen Freund in Finnland heiraten und dann ein Visum zur Familienzusammenführung in Deutschland beantragen? ... Wenn er freiwillig ausreist, wäre sein bisheriges Studium ohne Abschluss und für uns wäre eine Zukunft noch schwieriger, da wir dann vermutlich in Nigeria heiraten müssten??
Ob die Heirat in Finnland noch klappen kann erfahrt ihr am zuverlässigsten vom zuständigen Standesamt in Finnland.
Nach der Rückkehr in sein Herkunftsland könnte er auch ein Heiratsvisum für Deutschland beantragen und dann heiratet ihr hier.

Bevor er nach Deutschland kommen kann wird es wohl noch länger dauern, da er einen Nachweis über seine Deutschkenntnisse erbringen muss und vermutlich eine Urkundenprüfung all seiner nigerianischen Dokumente stattfinden muss bevor er ein FZF -Visum erhält.
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Antwort #6 - 16.09.2014 um 10:36:46
 
Alacrity schrieb am 16.09.2014 um 10:10:30:
Wie soll er denn das Land verlassen können, wenn die ABH seinen Pass hat?


Na beispielsweise, in dem er der ABH seinen Abflugtermin mitteilt und die ABH den Pass dann rechtzeitig den Beamten am Flughafen übersendet. Dann kann er ihn dort abholen und wird mit Sicherheit von den Beamten noch zur Abfertigung gebracht.

Wenn er nicht freiwillig ausreist, dann kann eine Abschiebung erfolgen, da würde er dann in Deutschland abgeholt und die Beamten, die die Abschiebung vollziehen holen sich vorher den Pass ab und bringen Pass und Passinhaber zum Flughafen und sorgen dafür, dass er in den Flieger steigt.

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Antwort #7 - 16.09.2014 um 10:44:14
 
Alacrity schrieb am 16.09.2014 um 10:10:30:
Bevor er nach Deutschland kommen kann wird es wohl noch länger dauern, da er einen Nachweis über seine Deutschkenntnisse erbringen muss und vermutlich eine Urkundenprüfung all seiner nigerianischen Dokumente stattfinden muss bevor er ein FZF -Visum erhält.


Da eine SIS Sperre relativ wahrscheinlich ist steht auch noch das Konsolidierungsverfahren an.
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Antwort #8 - 16.09.2014 um 11:01:37
 
planloser schrieb am 16.09.2014 um 10:44:14:
Da eine SIS Sperre relativ wahrscheinlich ist steht auch noch das Konsolidierungsverfahren an.


Kleine Korrektur: Konsulationsverfahren heißt das.

Wenn Finnland sperrt, Deutschland ihn aber reinlassen will, muss Deutschland Finnland konsultieren.
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Antwort #9 - 16.09.2014 um 11:05:17
 
Danke für die Richtigstellung!
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