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Mein Einbürgerungsverfahren (Gelesen: 6.831 mal)
Ralf
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Antwort #15 - 20.09.2014 um 22:52:45
 
Zitat:
dass der Mietvertrag zu alt ist und ich einen neuen brauche


Habe ja schon so einiges an unsinnigen Behördenforderungen
gelesen, aber das hier dürfte so ziemlich alles toppen. Durchgedreht

Ein Mietvertrag ist nun mal so alt, wie das Mietverhältnis
besteht, das kann dann auch schon mal 50 Jahre so sein,
im Prinzip auch 100 Jahre oder mehr, da er im Erbfall
automatisch auf die Erben übergeht, wenn er nicht gekündigt
wird.
Mal ganz davon abgesehen, dass ein Mietvertrag sowieso
nicht zu den erforderlichen Unterlagen für einen Einbürgerungs-
antrag gehört, denn Mieter zu sein, ist keine Voraussetzung
für die Einbürgerung.
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Odysseus
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Antwort #16 - 22.09.2014 um 08:43:30
 
Mieter zu sein, ist keine Voraussetzung für die EB - aber der LU muss bestritten werden. Und dazu gehört auch die Überprüfung, ob das angegebene Einkommen in Relation u.a. zur Miete ausreichend ist. Und die Miethöhe wird nun mal durch MV und den Nachweis der letzten Mietzahlung nachgewiesen. Daher ist die Vorlage des MV durchaus sinnvoll - natürlich aber unabhängig von dessen Alter. Bleibt halt nur die Frage, ob es auch der MV der aktuell bewohnten Wohnung war, oder eben ein "alter" (Hab ich alles schon erlebt.)
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Aras
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Antwort #17 - 22.09.2014 um 08:47:43
 
Wobei... er ist doch erst 17. Die Unterkunft muss doch durch seine Eltern im Sinne von Unterhaltsleistung erfolgen.
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Odysseus
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Antwort #18 - 22.09.2014 um 11:00:02
 
Aber er kann den Antrag auf Entlassung aus der TR-StA erst mit 18 stellen - und dann muss er (nicht aufregen, Herr TS, das ist so!!!) nachweisen, wovon er seinen LU bestreitet.


Edit: Hey, das ist mein Porsche-Beitrag  22 22
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Daddy
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Antwort #19 - 25.09.2014 um 14:46:04
 
Da der Account des TS auf eigenen Wunsch gelöscht wurde, macht die Fortsetzung seines Threads auch keinen Sinn mehr. Und bevor sich hier noch jemand verewigt...

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Daddy
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