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Non Eu Pass/ EU Pass (Gelesen: 2.715 mal)
Themen Beschreibung: Non Eu Pass mit einem EU Pass weckseln
Ninolina
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Mannheim, Baden-Württemberg, Germany
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Baden-Württemberg
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Non Eu Pass/ EU Pass
05.09.2014 um 13:44:59
 
Hallo,

mein Deutsch ist leider nicht perfekt und deswegen möchte ich mich vor allem etschuldigen.
Nämlich, ich wohne seit 10.12.1012 in Deutschland und bin hier mit meinem serbischen Pass angekommen. Erst hatte ich ein Sprachvisum und danach ein Visum mit dem Zweck - Studienvorbereitung.
Da ich auch einen kroatischen Pass habe und da Kroatien jetzt in EU ist, komme ich zur Idee mein Pass zu wechseln (mich bei Ausländerbehörde jetzt mit kroatischen Pass anzumelden). Damit kann ich, teoretisch, diese ganze Geschichte mit Visum vermeiden. Als ich mich in meiner Stadt hier angemeldet habe, habe ich da auch geschrieben, dass ich noch einen Pass habe. Einige Info, die ich jetzt habe ist - man kann seinen Pass wechseln, aber darf nicht mal einen mal anderen benutzen.

Meine Fragen sind: Kann jemand mir mehr darüber sagen? Geht das überhaupt? Wie leuft das? Habe ich Recht darauf? Hat jemand das schon gemacht?

Ich bedanke mich im Voraus!
Nina
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 05.09.2014 um 13:57:21
 
Eigentlich bist du in der Pflicht alle Staatsangehörigkeiten der Ausländerbehörde zu melden. Wenn du es am Anfang deines Aufenthaltes gemacht hattest, dann bist du auf der sicheren Seite.

Ich würde einfach den kroatischen Pass vorlegen und ggf. eine Arbeitserlaubnis-EU beantragen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #2 - 05.09.2014 um 13:57:37
 
Das kannst Du jederzeit machen. Wenn Du Kroate bist, bist Du Unionsbürger, auch wenn Du zusätzlich Serbe bist. Und da Du ohne Probleme nachweisen kannst, dass Du Serbe, Kroate und Unionsbürger gibt, muss die Ausländerbehörde immer die "Eigenschaft" nehmen, bei der Du die meisten Rechte hast. Also bist Du Unionsbürger.
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grisu1000
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 06.09.2014 um 22:44:21
 
Aras schrieb am 05.09.2014 um 13:57:21:
Ich würde einfach den kroatischen Pass vorlegen und ggf. eine Arbeitserlaubnis-EU beantragen. 


Warum? Mit welcher Begründung?

Ist der ABH die kroatische Staatsangehörigkeit bekannt, muss er IMHO gar nichts veranlassen. Wie ich das verstehe, hat er eine gültige AE für die Studienvorbereitung.

Eine Arbeitserlaubnis EU braucht er dann, wenn er, über das in der AE erlaubte Maß, arbeiten will. Ansonsten beantragt er etwas was er nicht braucht.  Die EU-Freizügigkeit hat er sowieso, dazu braucht es keinen Antrag.
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 07.09.2014 um 00:52:15
 
Darum schrieb ich auch "ggf."
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Ninolina
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #5 - 15.09.2014 um 13:36:45
 
Vielen Dank an alle!

Ich weiss noch folgendes - um in Deutschland bleiben zu können, brauche ich eine Krankenversicherung und die Verpflichtungserklärung (beide habe ich ja schon).

Ja, mein Studienvorbereitungsvisum ist bis Ende des Jahres gültig, aber das passt nicht zur meinen Plänen. Ich brauche mehr Zeit. Augenrollen

Arbeitsmarkt ist für Kroate immer noch beschrenkt, aber ich möchte auf jeden Fall eine Arbeitserlaubnis-EU beantragen.

Hier geht es darum, dass ich in DE bleiben und irgendwo mal arbeiten kann (Aushilfe/Teilzeit). (bis ich mein Expose schaffe)  Zwinkernd

Falls jemand weiss, wie das mit Arbeitserlaubnis-EU geht - ich bitte um Hilfe  Smiley

Ich bedanke mich noch mal!

Gruße
Nina
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #6 - 15.09.2014 um 15:23:01
 
Stell doch den Antrag.

Als Kroate gibt es keine Begrenzung des Aufenthaltsrechtes, sofern nicht besondere Gründe vorliegen. Das gilt nur für Serben. Und wenn Du beides bist, gilt immer das, was für Dich am günstigsten ist.
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